Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

 

Für Brandschutzhelferausbildungen vor Ort, beim Auftraggeber.


1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die kundenspezifischen Kurse der Firma Brandschutzhelferausbildung Schmidt / Till GbR, Pfalzhausweg 89, 90556 Cadolzburg, nachfolgend Brandschutzhelferausbildung oder Auftragnehmer genannt.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit dem Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an. Es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers seine Leistung vorbehaltlos ausführt.

Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer gilt für den Auftraggeber als geschlossen, bei Buchung eines Kurses im Online-Kalender auf der Homepage des Auftragnehmers “https://lehrgang-zum-brandschutzhelfer.de”, oder wenn dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zugeht, oder der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2.1 Online-Terminbuchungen werden vom Auftragnehmer nur im Umkreis von 230 km um Nürnberg angenommen.

2.2 Im weiteren Umkreis muss der Auftraggeber einen Termin individuell mit dem Auftragnehmer vereinbaren:
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail:
info@lehrgang-zum-brandschutzhelfer.de

3. Rücktritt

Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

3.1 Rücktritt des Auftraggebers: Der Auftraggeber kann bis spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn ohne Angabe von Gründen, SCHRIFTLICH zurücktreten. Geht der Rücktritt später ein, so werden dem Auftraggeber 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Tritt der Auftraggeber weniger 7 Tage vor Kursbeginn zurück oder nach Beginn eines Kurses, so ist die Vergütung in voller Höhe zu bezahlen. Erhält der Auftragnehmer keinen schriftlichen Rücktritt wird ebenfalls der volle Betrag berechnet.

Rücktritte mit sofortiger Buchung eines Ersatztermins werden nicht in Rechnung gestellt.

3.2 Rücktritt von Brandschutzhelferausbildung: Der Auftragnehmer behält sich den Rücktritt vom Vertrag, von Gründen die er nicht zu vertreten hat, z.B. kurzfristiger Ausfall (Erkrankung) des Dozenten, technische Gründe, ungünstige Witterung  oder höherer Gewalt vor. Vor Ausübung dieses Rücktrittrechts wird Brandschutzhelferausbildung versuchen diese auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Möglichkeit dazu besteht und der Auftraggeber einverstanden ist. Solche Veränderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mündlich oder schriftlich mitgeteilt. Auch bei Nichteinhaltung der Punkte 2.1 und 2.2 durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

3.3 Angemeldete Teilnehmer*innen welche nicht am Lehrgang teilnehmen, werden nach Punkt 3.1 dieser AGB voll in Rechnung gestellt.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung, auf der Homepage des Auftragnehmers veröffentlichten Preise.

4.2 Alle genannten Preise sind Nettopreise, zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Die Kursgebühren werden innerhalb 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug fällig.

4.4 Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch ein. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 8 Prozent über dem zu diesen Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt eine Aufwandspauschale und Mahngebühren in Höhe von € 40,– pro Mahnung zu erheben. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.

4.5 Der Auftraggeber hat die geschuldete Vergütung auf das vom Auftragnehmer angegebene Bankkonto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseinganges ist die Gutschrift auf das Konto des Auftragnehmers maßgeblich.

4.6 Die verrechnete Personenanzahl bezieht sich je Veranstaltung. Nicht nach der gesamten gebuchten Personenzahl, wenn sich die Kurse über mehrere Termine erstrecken.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Führt Brandschutzhelferausbildung die vereinbarten Kurse beim Auftraggeber durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Schulungsräume für den theoretischen Unterricht und Freiflächen zur Durchführung der Feuerlöscherübung unentgeltlich zur Verfügung.

Der Auftraggeber stellt eine mindestens 5m mal 5m große Fläche zur Durchführung der Feuer-Löschübungen bereit. Diese Fläche muss sich im Freien befinden, muss von allen Seiten ungehindert zugänglich sein, muss einen unbrennbaren, befestigten und verdichteten Bodenbelag aufweisen, darf sich nicht im öffentlichen Raum befinden.

5.2 Voraussetzungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung im Betrieb des Auftraggebers nötig sind, wird dieser, soweit nicht anders vereinbart, spätestens zu Beginn des Seminars auf eigene Rechnung funktionsfähig bereitstellen.

5.3 Werden bei Kursen Ressourcen des Auftraggebers, öffentliche Flächen, oder zur Durchführung angemietete, gepachtete, geliehene oder sonstig überlassene Flächen genutzt, obliegt es dem Auftraggeber, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor Verlust, Zerstörung, oder Beschädigung vorzunehmen. Dies gilt auch unbeteiligten Dritten gegenüber.

5.4 Ist die vertragsgemäße Durchführung der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung mit Eingriffen in Gegenstände, Gebäude oder Flächen des Auftraggebers verbunden, leistet der Auftragnehmer für die aus der vertragsgemäßen Durchführung resultierenden Beschädigungen oder Zerstörungen dieser keinen Ersatz. Auch gegenüber Dritten nicht.

5.5 Wird als Folge oder bei Gelegenheit einer sachgemäßen Durchführung der Leistung des Auftragnehmers ohne das Verschulden des Auftragnehmers sein eigenes Gerät beschädigt, zerstört oder kommt abhanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt vom Auftraggeber Ersatz zu verlangen.

5.6 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung dessen Leistung relevanten Informationen vollständig zur Kenntnis zu geben. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige zur Durchführung relevanten Sachverhalte auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht.

5.7 Sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt und dadurch in Verzug gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt ihm den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5.8 Wird der Auftragnehmer tätig, so obliegen dem Auftraggeber alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen.

5.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt die Durchführung der Leistung zu verweigern, so lange die notwendigen Maßnahmen, oder hier unter 5. genannter Punkte, nicht oder nicht ausreichend getroffen sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vollen Lehrgangspreis zu verrechnen wenn ein Kurs aus genannten Gründen abgesagt wird.

5.10 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer rechtzeitig über alle vor Ort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften schriftlich informieren.

 

6. Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz, wenn der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

6.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

6.3 Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist eines weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer 1-3 vorgesehen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen.

6.4 Soweit die Schadenersatzhaftung des Auftragnehmers nach den vorgesehenen Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung des Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers.

 

7. Erfüllungsort

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.

 

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von Brandschutzhelferausbildung.

8.2 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Brandschutzhelferausbildung nicht teil

8.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

8.4 Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Brandschutzhelferausbildung und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Stand: 03.10.2024; Brandschutzhelferausbildung Schmidt / Till GbR