Kurz: Ja – aber es lohnt sich fast immer, mitzumachen.
Viele Mitarbeitende zögern: „Brandschutzhelfer? Ist mir zu riskant…“
Die gute Nachricht: Ein Brandschutzhelfer ist kein Feuerwehrmann. Sie übernehmen keine Einsatzkräfte-Rolle, sondern helfen organisiert und sicher, bis Profis eintreffen – genau dafür werden Sie geschult. In den meisten Fällen sagen Teilnehmende danach: „Hätte ich das früher gewusst, ich hätte sofort zugesagt.“ 🙂

Die Kurzantwort
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Verweigern ist möglich.
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Rechtliche Hauptverantwortung liegt beim Arbeitgeber (Organisation, Unterweisung, Ausstattung).
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Helferpflichten sind begrenzt: Alarmieren, andere warnen, Räumung unterstützen, nur wenn gefahrlos möglich kleine Entstehungsbrände versuchsweise löschen.
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Kein Heldentum nötig. Sicherheit geht immer vor.
⚖️ Was spricht gegen – und was für den Brandschutzhelfer
Manche verweigern – wegen Zeitmangel, Lampenfieber oder schlicht Angst vor Verantwortung.
Aber: Diese Sorgen sind unbegründet.
Die gesetzliche Verantwortung nach § 10 ArbSchG liegt beim Arbeitgeber, nicht beim Helfer.
Niemand MUSS löschen oder Heldentaten vollbringen.
Wer sich trotzdem verweigert, riskiert höchstens,
engagiert, aber unbeteiligt zu wirken – das kann im Job auf Dauer negativ sein.
Rechtlicher Rahmen in einfacher Sprache
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§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Evakuierungs- und Brandschutzhelfern bestellen und ausbilden.
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ASR A2.2 + DGUV 205-023: regeln Inhalte, Umfang und regelmäßige Auffrischung der Schulung.
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Für Mitarbeitende heißt das: Sie werden unterwiesen und vorbereitet. Niemand verlangt gefährliche Alleingänge.
(Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel mit Arbeitgeber/BR/SiFa abstimmen.)
Was Sie als Brandschutzhelfer nicht tun müssen
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Nicht in Rauch oder Flammen hineingehen.
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Nicht „löschen um jeden Preis“.
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Nicht Lebensgefahr eingehen.
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Nicht juristisch allein verantwortlich sein, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt.
Ihre Rolle ist koordiniert, begrenzt und sicherheitsorientiert.
Was macht ein Brandschutzhelfer eigentlich? 👉🏼 Hier entlang zur Seite zu Aufgaben – verständlich erklärt

Typische Gründe fürs Verweigern – und was wirklich dahinter steckt
Zeitmangel? Die Schulung ist kurz und praxisnah – mit großer Wirkung.
Lampenfieber? Wir trainieren einfache, klare Abläufe – Schritt für Schritt.
Angst vor Verantwortung? Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber; Ihre Aufgaben sind klar definiert.
„Ich kann nicht löschen.“ Müssen Sie auch nicht. Alarmieren & Räumen sind die wichtigsten Maßnahmen – und das kann jede/r.
Gute Gründe, nicht zu verweigern
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Sicherheit im Team: Sie schützen Kolleginnen, Kollegen – und sich selbst.
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Routinen für den Ernstfall: Klare Handgriffe statt Chaos.
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Mehrwert fürs Berufsleben: Nachweisbare Zusatzkompetenz.
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Praxiswissen für den Alltag: Verhalten bei Rauch, Alarm, Evakuierung, Feuerlöscher-Basics.
Wie das dann in live aussieht sehen Sie in 60 Sekunden – in der Seite 👉🏼 zur Brandschutzschulung / Unterweisung
Wann Verweigern nachvollziehbar ist (und welche Alternativen es gibt)
Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Schwangerschaft, starker Panikneigung oder Schwerbehinderung kann eine Brandschutzhelfer-Rolle unpassend sein.
Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber – oft helfen Alternativen, z. B.:
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Räumungs-Lotsin/Lotse (Wegweisung zur Sammelstelle),
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Betreuung der Sammelstelle (Anwesenheitscheck),
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Unterstützung bei der Alarmierung/Kommunikation.
Aufwand & Praxis
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Dauer: Kompakte Schulung mit Praxis (Feuerlöscher-Handhabung, Räumungsabläufe).
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Auffrischung: Regelmäßig (gemäß ASR A2.2/DGUV 205-023), damit Handgriffe sitzen.
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Vor Ort im Betrieb: Wir schulen in Ihrer Umgebung – realitätsnah.
Warum?
👉 60 Sekunden machen den Unterschied in der Brandschutzschulung!
Entscheidungshilfe (Checkliste)
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Habe ich keine gesundheitliche Gründe?
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Weiß ich, was genau von mir erwartet wird?
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Kenne ich die Alarm- und Räumungswege im Gebäude?
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Würde mir eine kurze Praxis die Angst nehmen?
Wenn Sie drei Fragen mit Ja beantworten, ist die Schulung sinnvoller als das Verweigern.
👨🚒 Unser Versprechen

Berufsfeuerwehrmänner, Oberbrandmeister und Brandinspektoren als Ausbilder – mit Erfahrung aus rund 70 Jahren Einsatzdienst.
Wir zeigen einfach & sicher, was im Ernstfall zählt – ohne Druck, ohne Heldentum.
Humor, Praxis, Klartext. Danach wissen Sie, was Sie tun – und was nicht.
Wer bildet uns aus? 👉🏼 Lernen Sie uns kennen auf der Seite Über uns – Berufsfeuerwehrmänner als Ausbilder
FAQ
Ja. Sprechen Sie es offen an. Oft hilft ein Einblick in die Praxis – viele ändern danach ihre Meinung.
Nein. Die Organisationspflicht nach § 10 ArbSchG liegt beim Arbeitgeber. Sie handeln nach Unterweisung und nur, wenn gefahrlos möglich.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber konkret? 👉🏼 Lesen Sie unsere Seite zu Gesetze & Pflicht – Brandschutzhelfer
Nein. Sicherheit geht vor. Nur kleine Entstehungsbrände versuchsweise, wenn es gefahrlos ist.
Regelmäßig gemäß ASR A2.2/DGUV 205-023 – damit Abläufe sicher sitzen.
Nur, wenn es betrieblich sinnvoll ist (z. B. Präsenzzeiten in relevanten Bereichen). Sonst sind andere Rollen geeigneter.
Verständlich. Genau deshalb trainieren wir klare, einfache Abläufe – das nimmt Druck raus.
Abschluss & CTA
Fazit: Verweigern ist möglich – nötig ist es selten.
Mit klaren Abläufen, kurzer Praxis und null Heldentum sind Sie eine echte Hilfe für Ihr Team.
Dieser Beitrag gehört zum Wissensbereich 👉🏼 Brandschutzhelfer Überblick – der zentrale Leitfaden zu Grundlagen, Pflichten und Praxis.

