Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

Ein Unternehmen benötigt mindestens 5 % der gleichzeitig anwesenden Personen als ausgebildete Brandschutzhelfer.

Entscheidend ist nicht die Gesamtzahl aller Beschäftigten, sondern wie viele Personen im Brandfall tatsächlich vor Ort sind.

Der 5-%-Wert ist ein Mindest-Richtwert. Je nach Betrieb können mehr Brandschutzhelfer erforderlich sein, zum Beispiel bei Schichtbetrieb, Abwesenheiten, erhöhter Brandgefährdung oder eingeschränkter Selbstrettung. Maßgeblich ist immer die individuelle Gefährdungsbeurteilung.

Wann muss ein Unternehmen mehr Brandschutzhelfer einplanen?

Mehr Brandschutzhelfer sind erforderlich, wenn die Mindestanzahl im Brandfall nicht ausreicht, um alle notwendigen Aufgaben gleichzeitig abzudecken.

Das betrifft vor allem Betriebe, in denen:

  • Personen nicht sicher selbstständig flüchten können
  • Brandschutzhelfer im Brandfall durch Betreuung oder Sicherung gebunden sind
  • nicht immer alle ausgebildeten Personen gleichzeitig anwesend sind
  • erhöhte Brandgefährdung besteht
  • mehrere Gebäudeteile, Etagen oder lange Wege berücksichtigt werden müssen

Was entscheidet über die tatsächlich benötigte Anzahl der Brandschutzhelfer?

Die tatsächlich benötigte Anzahl richtet sich danach, welche Aufgaben im Brandfall gleichzeitig erledigt werden müssen.

Müssen Personen gewarnt, begleitet, Türen geschlossen, Löschversuche abgewogen oder Einsatzkräfte eingewiesen werden, reicht eine rein rechnerische Mindestzahl oft nicht aus.

Entscheidend ist die Handlungsfähigkeit im Brandfall: Es müssen zu jeder Zeit genug ausgebildete Personen verfügbar sein, um die wichtigsten Maßnahmen parallel oder in kurzer Folge umzusetzen.

Warum ist die Selbstrettung für die Anzahl der Brandschutzhelfer so wichtig?

Die Selbstrettung ist einer der wichtigsten Faktoren für die tatsächlich benötigte Anzahl der Brandschutzhelfer.

Können sich alle Personen im Brandfall selbstständig in Sicherheit bringen, bleiben Brandschutzhelfer für andere Aufgaben verfügbar.

Ist das nicht sicher möglich, werden Brandschutzhelfer durch Warnen, Begleiten oder Unterstützen gebunden. Dadurch fehlen sie gleichzeitig für andere Maßnahmen, zum Beispiel zum Schließen von Türen, zur Brandbegrenzung oder zur Einweisung der Feuerwehr.

Besonders relevant ist das in Betrieben und Einrichtungen mit:

  • Kindern
  • pflegebedürftigen Personen
  • Patienten
  • Personen mit Mobilitäts- oder Orientierungseinschränkungen
  • Besuchern ohne Ortskenntnis

Warum bindet Personenbetreuung im Brandfall zusätzliche Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer sind im Brandfall nicht beliebig verfügbar.

Wer Personen begleiten, sichern oder beruhigen muss, ist in diesem Moment gebunden und kann nicht gleichzeitig andere Aufgaben übernehmen.

Parallel können aber weitere Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Türen schließen
  • Rauch und Feuer begrenzen
  • einen Entstehungsbrand früh löschen, wenn dies gefahrlos möglich ist
  • Notruf und Einweisung der Feuerwehr sicherstellen

Welche Tätigkeiten im Brandfall typischerweise parallel anfallen, zeigen wir in unserer Seite zu den Brandschutzhelfer Aufgaben im Brandfall.

Warum zählt die gleichzeitige Anwesenheit mehr als die Gesamtzahl der Beschäftigten?

Nicht alle ausgebildeten Brandschutzhelfer sind jederzeit im Betrieb anwesend.

Entscheidend ist deshalb nicht, wie viele Personen insgesamt im Unternehmen beschäftigt oder benannt sind, sondern wie viele Brandschutzhelfer im Brandfall tatsächlich vor Ort handeln können.

Das betrifft besonders Betriebe mit:

  • Schichtbetrieb
  • Teilzeit
  • Außendienst
  • mehreren Standorten oder Gebäudeteilen
  • wechselnden Arbeitszeiten

Warum müssen Abwesenheiten eingeplant werden?

Auch wenn vermeintlich genug Brandschutzhelfer benannt sind, können im Alltag regelmäßig Personen fehlen.

Typische Gründe sind:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Fortbildungen
  • Außentermine
  • Homeoffice

Die erforderliche Anzahl muss deshalb so geplant werden, dass auch bei normalen Abwesenheiten noch genug ausgebildete Brandschutzhelfer vor Ort verfügbar bleiben.

Warum beeinflusst die Brandgefährdung die Anzahl der Brandschutzhelfer?

Die Brandgefährdung im Betrieb hat direkten Einfluss auf die erforderliche Anzahl der Brandschutzhelfer.

In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr können sich Brände schneller entwickeln oder größere Auswirkungen haben. Dadurch steigen die Anforderungen an die gleichzeitige Handlungsfähigkeit im Brandfall.

Typische Beispiele sind:

  • Produktion mit Maschinen oder Wärmequellen
  • Lagerbereiche mit brennbaren Materialien
  • Werkstätten
  • technische Anlagen oder elektrische Einrichtungen

Warum ist ein Brandschutzhelfer-Rechner fachlich nur begrenzt aussagekräftig?

Ein Brandschutzhelfer-Rechner berechnet im Kern nur 5 % einer eingegebenen Personenzahl. Diese Rechenoperation beantwortet aber nicht, wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb tatsächlich braucht.

Die erforderliche Mindestanzahl ist keine allgemeine Formel, sondern eine betriebsspezifische Sicherheitsanforderung. Entscheidend ist, ob im Brandfall genug ausgebildete Personen gleichzeitig handlungsfähig sind.

Ein Eingabefeld erkennt keine Fluchtwege, keine Personalbindung, keine Abwesenheiten, keine Brandgefährdung und keine Personen, die Unterstützung brauchen.

Die fachlich tragfähige Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich deshalb nicht aus einem Rechner, sondern aus der tatsächlichen Situation im Betrieb und der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz.

Häufige Fragen zur Anzahl der Brandschutzhelfer

Auch kleine Betriebe benötigen ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer, sobald Beschäftigte vor Ort tätig sind.

Die rechtliche Grundlage und wann diese Pflicht greift, erläutern wir in unserer Seite zur Brandschutzhelfer Pflicht.

Für die praktische Planung zählt nur, wer im Brandfall tatsächlich im Betrieb anwesend ist.

Ein Brandschutzhelfer, der gerade im Homeoffice arbeitet, im Außendienst ist oder an diesem Tag nicht im Betrieb arbeitet, darf für diesen Zeitpunkt nicht als anwesender Brandschutzhelfer eingeplant werden.