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Wie viele Brandschutzhelfer? Anzahl?

Brandschutzhelfer Anzahl

Sie hängt von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Beschäftigten, sowie der Gefährdungsbeurteilung ab. Laut DGUV müssen mindestens 5% der anwedenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Es muss jedoch immer mindestens ein Brandschutzhelfer vor Ort sein, auch wenn andere Helfer krank, im Urlaub oder in Fortbildung sind.

Also:

  • 50 Mitarbeiter = min. 3 Brandschutzhelfer
  • 25 Mitarbeiter = min. 2 Brandschutzhelfer
  • 10 Mitarbeiter = min. 2 Brandschutzhelfer

So einfach. Oder auch nicht. Lesen Sie selbst… Die unendliche Geschichte der Brandschutzhelfer Anzahl!

So lange wir als Berufsfeuerwehrmänner und Dozenten zum Thema Brandschutzhelfer tätig sind, so lange beschäftigt uns und die betroffenen Unternehmen das Thema zur Brandschutzhelfer Anzahl. Es herrscht hier immerzu Ratlosigkeit.

Wir können uns gut in die Situation der Verantwortlichen hineinversetzen, welche entscheiden müssen, wie viele Brandschutzhelfer im Unternehmen vorgehalten werden müssen. Natürlich wollen die Firmen ihrer Verantwortung nachkommen und maximale Sicherheit erhalten. Niemand möchte das es brennt. Andererseits muss aus betriebswirtschaftlichen Gründen der Aufwand hierzu so gering wie möglich gehalten werden! Der Gordische Knoten ist geschaffen. Zudem werden Brandschutzhelferausbildungen oft einfach als lästig wahrgenommen.

Bildet eine Firma zu wenig aus, läuft sie Gefahr, im Schadenfall zu hohen Regressforderungen verurteilt zu werden.

Das ist jedem klar. Aber vor lauter Verunsicherung wenden sich viele Verantwortliche aus Frust lieber komplett vom Thema ab. Schließlich möchte man ja nichts falsch machen.

„Und außerdem hat niemand in der Branche, den ich kenne Brandschutzhelfer ausgebildet!“, dass sagte uns eimal wutentbrannt, genervt eine Steuerberaterin als wir sie darauf ansprachen.

Doch nur weil sie keinen kennen, der welche hat (oder er hat welche und sie wissen es schlicht gar nicht. Weil einfach noch nie darüber gesprochen wurde), heißt das natürlich nicht, dass man auch keine benötigt. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Nur eben nicht zur genauen Anzahl.

Kurzum: Letztendlich wird ein Richter im Schadenfall festlegen wie viele Brandschutzhelfer Sie benötigt hätten und Ihnen die richtige Anzahl vor rechnen! Bloß kann man im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung leider nie voraussagen, zu wessen Gunsten die Angelegenheit ausgeht. Gutachter werden hinzugezogen. Ihr Anwalt bemüht ein Gegengutachten, und so weiter…

Man kann uns jetzt natürlich Panikmache und Geschäftemacherei vorwerfen. Das ist klar. Doch sieht die Lage zur Brandschutzhelfer Anzahl am Ende genau so, wie geschildert aus.

Lieber eine höhere Anzahl Brandschutzhelfer ausbilden, als zu wenige oder gar überhaupt keine.

Oft sollte man sich einfach auf sein Bauchgefühl, oder seinen ersten Gedanken verlassen.

Welche Anzahl Brandschutzhelfer genau?

Es gibt tatsächlich viele Faktoren, welche die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer beeinflussen können. Eben die Größe des Unternehmens, die Art der durchgeführten Tätigkeiten, die Anzahl der Beschäftigten und die Art der Gebäude. Es gibt auch gesetzliche Vorschriften und Empfehlungen, die die Anzahl der Brandschutzhelfer festlegen.

Es ist einfach wichtig, sicherzustellen, dass genügend Brandschutzhelfer vorhanden sind, um im Notfall effektiv handeln zu können. Es ist auch wichtig, dass die Brandschutzhelfer regelmäßig geschult und auf dem neuesten Stand gehalten werden, um sicherzustellen, dass sie im Notfall richtig handeln können.

Je nach Art und Gefährdung über den grundsätzlich angenommenen “Bürobetrieb” hinaus, brauchen Sie eine höhere Anzahl Brandschutzhelfer.

Faktoren für die Anzahl Brandschutzhelfer / FAQ

Die Liste kann beliebig weiter geführt werden. Alles entscheidend bei der reinen Anzahl Brandschutzhelfer im Betrieb, ist die Gefährdungsbeurteilung. Die 5% Regelung stellt immer das absolute Minimum dar.

DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?

Wir kennen unser *Gefährdungspotential nicht…

Das ist genau der Knackpunkt. Das Risko steigt signifikant mit der Anzahl der Personen die sich regelmäßig als Besucher, Kunden oder Patienten im Betrieb aufhalten.

Je hilfloser sich Menschen in Ihren Räumen aufhalten umso höher wird das Risikopotential zusätzlich gewichtet. Eine höhere Anteil muss bereit gehalten werden.

Leider hält sich der Gesetzgeber schwammig in der Antwort… Besser gesagt, es existiert nichts weiter als die 5% Regelung. Entscheidend sind einfach folgende Faktoren:

  • Ist eine schnelle und gefahrlose Räumung gewährleistet?
  • Finden sich die Anwesenden im Panikfall sofort zurecht?
  • Wo sind die Fluchwege?
  • Wer behält dann den Überblick?
  • Wer nimmt ältere Personen, Kinder oder Kranke an die Hand und hilft ihnen hinaus?
  • Wer kann Erste Hilfe leisten?
  • Wer kann ein Feuer schon im Keim ersticken?
  • Hat jemand schon eine Brandschutzschulung?
  • Hat schon mal jemand einen Feuerlöscher benützt?
  • Wie viele Menschen halten sich im Gelände auf?
  • Haben wir besondere Brandgefahren?

Und so weiter…

In einer Notsituation ist es wichtig, schnell und entschlossen zu handeln. Es ist hilfreich, sich im Voraus Gedanken zu machen, und sich mit den entsprechenden Aufgaben vertraut zu machen, damit man auch in Stresssituationen schnell reagieren kann. Aber am wichtigsten ist, Ruhe zu bewahren und sich nicht von panischen Gedanken leiten zu lassen. Um im  Brandsfall eine klare Entscheidung treffen zu können.

 

*Das Risiko von Bränden wird durch wissenschaftliche Methoden evaluiert, um das erforderliche Niveau der Brandsicherheit zu bestimmen. Nach sorgfältiger Prüfung und Berechnung werden sowohl die notwendigen Schutzmaßnahmen, als auch das Gefährdungspotential von einem Brandschutzengineer festgelegt.

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