Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers bestehen darin, Personen zu warnen, die Feuerwehr zu alarmieren, die Selbstrettung zu unterstützen, Rauch und Feuer zu begrenzen, einen geeigneten Löschversuch durchzuführen und die Feuerwehr einzuweisen.
Diese Aufgaben folgen einer sinnvollen Reihenfolge. Ziel ist nicht das sofortige Löschen oder Evakuieren um jeden Preis, sondern ein strukturiertes und sicheres Handeln ohne Selbstgefährdung bis zum Eintreffen der Feuerwehr.
Die grundlegende fachliche Einordnung der Funktion und Rolle von Brandschutzhelfern im Betrieb erläutern wir auf unserer Seite zur Brandschutzhelfer Definition.
Welche Aufgaben übernehmen Brandschutzhelfer konkret?
Ruhe bewahren
Die erste Aufgabe eines Brandschutzhelfers ist es, im Brandfall ruhig zu bleiben und die Situation bewusst zu erfassen.
Nur wer handlungsfähig bleibt, kann die richtigen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge umsetzen.
Typisch bedeutet das:
- kurz innehalten
- Situation erfassen
- gezielt handeln statt überhastet reagieren
Unruhe führt häufig zu Fehlentscheidungen. Ruhe schafft die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Alarm auslösen und Notruf 112 absetzen
Das sofortige Auslösen des Alarms und das Absetzen des Notrufs gehören zu den wichtigsten Brandschutzhelfer-Aufgaben.
Ziel ist es, Personen frühzeitig zu warnen und die Rettungskräfte ohne Zeitverlust zu alarmieren.
Typisch bedeutet das:
- Brandmeldeanlage oder internen Alarm auslösen
- anschließend Notruf 112 absetzen
Für den Notruf gilt das bekannte Schema:
- Wo ist der Einsatzort
- Was ist passiert
- Wie viele Betroffene
- Welche Gefahren
- Warten auf Rückfragen
Alarmierung geht immer vor Detailklärung. Entscheidend ist, dass der Notruf früh erfolgt und die Feuerwehr schnell weiß wo sie hin muss.
Personen warnen und Selbstrettung unterstützen
Brandschutzhelfer sorgen dafür, dass Personen frühzeitig gewarnt werden und sich selbst in Sicherheit bringen können.
Ziel ist nicht die vollständige Begleitung aller Personen, sondern eine klare, schnelle Unterstützung der Selbstrettung.
Typisch bedeutet das:
- klare Ansage: „Brand – Gebäude verlassen – Sammelplatz!“
- nur unterstützen, wenn Personen sich nicht selbst retten können
Wichtig dabei:
Die Flucht muss vom Betrieb organisatorisch so aufgebaut sein, dass sie ohne Begleitung funktioniert. Nur so bleiben Brandschutzhelfer handlungsfähig für weitere wichtige Aufgaben.
Brandschutzhelfer unterstützen nur eine Räumung. Übernehmen aber nicht die vollständige Evakuierungsorganisation. Wann zusätzliche Evakuierungshelfer erforderlich sind, zeigen wir in unserer Seite zu den Evakuierungshelfern im Betrieb.
Türen schließen – Rauch begrenzen
Das Schließen von Türen gehört zu den effektivsten und gleichzeitig einfachsten Aufgaben im Brandfall.
Bereits wenige Sekunden können ausreichen, um die Ausbreitung von Rauch und Feuer deutlich zu verlangsamen und Fluchtwege länger nutzbar zu halten.
Typisch bedeutet das:
- Türen schließen
- Rauch und Feuer auf den Entstehungsbereich begrenzen
- ohne zusätzlichen Zeitaufwand sofort umsetzbar
Rauch stellt häufig die größere Gefahr dar als das Feuer selbst. Eine geschlossene Tür kann hier entscheidend sein.
Mehr zum Hintergrund und zu den Auswirkungen von Rauch finden Sie in unserer Seite zur Rauchvergiftung.
Entstehungsbrand löschen – mit Umsicht
Ein Löschversuch gehört zu den zentralen praktischen Aufgaben eines Brandschutzhelfers. Genau dafür werden sie in der Ausbildung auch im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen. Damit ein kleiner, noch beherrschbarer Entstehungsbrand möglichst früh eingedämmt und gar nicht erst groß wird.
Entscheidend ist dabei nicht blinder Aktionismus, sondern ein Löschversuch mit Umsicht und ohne Selbstgefährdung.
Typisch bedeutet das:
- freien Rückzugsweg beim Löschen sichern
- kleiner, noch kontrollierbarer Entstehungsbrand
- keine starke Rauchentwicklung
Ein Löschversuch darf jederzeit abgebrochen werden. Eigenschutz geht immer vor.
Fachlich gilt:
Genormte Feuerlöscher können grundsätzlich auch bei elektrischen Anlagen bis 1.000 Volt eingesetzt werden, sofern ein ausreichender Abstand eingehalten wird.
Im betrieblichen Alltag bedeutet das:
Übliche Spannungen liegen deutlich darunter, zum Beispiel 230 Volt oder 400 Volt. Bei normaler Umsicht ist ein Löschversuch deshalb in vielen Fällen möglich.
Feuerwehr einweisen
Nach dem Eintreffen der Feuerwehr unterstützen Brandschutzhelfer durch eine gezielte und schnelle Einweisung der Einsatzkräfte.
Ziel ist es, sofort die entscheidenden Informationen zu geben, damit sie ohne Zeitverlust mit der Brandbekämpfung beginnen können.
Typisch bedeutet das:
- genauer Brandort
- vermisste oder gefährdete Personen
- besondere Gefahren im Gebäude
- Zugänge und Zufahrten
Diese Informationen sparen entscheidende Minuten. Sie ermöglichen ein schnelleres, gezielteres Vorgehen.
Können Brandschutzhelfer alle Aufgaben gleichzeitig übernehmen?
Meist nicht. Ein Brandschutzhelfer kann nicht gleichzeitig den Notruf absetzen, Personen warnen, einen Löschversuch durchführen und die Feuerwehr einweisen.
Viele dieser Aufgaben greifen dieselben Grundregeln auf, die auch in der Brandschutzordnung Teil A für alle Personen im Gebäude beschrieben werden. Brandschutzhelfer übernehmen im Brandfall jedoch zusätzliche Aufgaben und Verantwortung.
Deshalb werden im Betrieb in der Regel mehrere Brandschutzhelfer eingeplant. Wie viele Personen erforderlich sind, erläutern wir in unserer Seite zur Anzahl der Brandschutzhelfer im Unternehmen.
Was sind keine Brandschutzhelfer-Aufgaben?
- jedes Feuer um jeden Preis zu löschen
- sich selbst in Gefahr zu bringen
- verrauchte Bereiche nach Personen abzusuchen
- als Letzter das Gebäude zu durchsuchen
- die Feuerwehr zu ersetzen
- die vollständige Evakuierung eines Gebäudes allein zu übernehmen
- Menschen gegen ihren Willen aus gefährlichen Bereichen zu retten
- Rettungsmaßnahmen durchzuführen, für die eine spezielle Ausbildung erforderlich ist
- die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zu übernehmen
- die Gesamtverantwortung für den Brandschutz im Betrieb zu übernehmen
- Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen
- Brandschutzkonzepte zu erstellen
- Flucht- und Rettungspläne zu erstellen
- Feuerlöscher oder Brandmeldeanlagen zu warten
Die Aufgaben sind bewusst auch von der DGUV so gewählt, dass sie nach einer Ausbildung von allen Beschäftigten im Betrieb sicher umgesetzt werden können. Niemand muss dafür Feuerwehrfrau, Feuerwehrmann oder Brandschutzprofi sein.
Brandschutzhelfer sollen keine Helden sein. Sie sollen im Brandfall einfache Maßnahmen sicher umsetzen können.


