Die wichtigste Aufgabe von Brandschutzhelfern ist es, zu verhindern, dass aus einem Entstehungsbrand ein Großbrand wird.
Einfach gesagt: ein kleines Feuer gar nicht erst groß werden zu lassen.

Genau für diese ersten Minuten werden Brandschutzhelfer ausgebildet. Nicht für den Großbrand, sondern für den Moment davor. Sie erkennen Gefahren frühzeitig, warnen andere Personen, unterstützen die Selbstrettung und führen – wenn dies sicher möglich ist – einen Löschversuch durch. Ziel ist es, einen Entstehungsbrand zu begrenzen, bevor daraus ein Feuer wird, das nur noch die Feuerwehr beherrschen kann.
Entscheidend ist, die Lage richtig einzuschätzen und das zu tun, was in diesem Moment sinnvoll und sicher möglich ist.
Welche Aufgaben übernehmen Brandschutzhelfer konkret?
Ruhe bewahren
Die erste Aufgabe eines Brandschutzhelfers ist es, im Brandfall ruhig zu bleiben und die Situation bewusst zu erfassen.
Nur wer handlungsfähig bleibt, kann die richtigen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge umsetzen.

Typisch bedeutet das:
- kurz innehalten
- Situation erfassen
- gezielt handeln statt überhastet reagieren
Unruhe führt häufig zu Fehlentscheidungen. Ruhe schafft die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Alarm auslösen und Notruf 112 absetzen
Das sofortige Auslösen des Alarms und das Absetzen des Notrufs gehören zu den wichtigsten Brandschutzhelfer-Aufgaben.
Ziel ist es, Personen frühzeitig zu warnen und die Rettungskräfte ohne Zeitverlust zu alarmieren.
Typisch bedeutet das:
- Brandmeldeanlage oder internen Alarm auslösen
- anschließend Notruf 112 absetzen

Für den Notruf gilt das bekannte Schema:
- Wo ist der Einsatzort
- Was ist passiert
- Wie viele Betroffene
- Welche Gefahren
- Warten auf Rückfragen
Alarmierung geht immer vor Detailklärung. Entscheidend ist, dass der Notruf früh erfolgt und die Feuerwehr schnell weiß wo sie hin muss.
Personen warnen und Selbstrettung unterstützen
Brandschutzhelfer warnen Personen vor der Gefahr und unterstützen ihre Selbstrettung. Sie sind aber nicht automatisch dafür da, jeden Beschäftigten persönlich aus dem Gebäude zu führen.

Gerade in den ersten Momenten nach einer Alarmierung brauchen Menschen häufig zunächst Orientierung. Brandschutzhelfer können klare Anweisungen geben, auf den Fluchtweg hinweisen und dort unterstützen, wo Hilfe tatsächlich erforderlich ist. Sie müssen aber nicht jede Person einzeln aus dem Gebäude begleiten.

Nach einer Alarmierung müssen Beschäftigte grundsätzlich wissen, wie sie das Gebäude unbegleitet verlassen und wo sie sich anschließend einfinden sollen.

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt deshalb vom Arbeitgeber, Fluchtwege und Notausgänge jederzeit benutzbar zu halten und Vorkehrungen so zu treffen, dass Beschäftigte sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen können. Arbeitsstättenverordnung § 4 Abs. 4
Noch eindeutiger formuliert es die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“: Fluchtwege dienen der „selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich“. ASR A2.3 bei der BAuA
Das ist ein wichtiger Unterschied: Brandschutzhelfer sollen die Selbstrettung unterstützen – nicht die Selbstrettung ersetzen.
Typisch bedeutet das:
- Personen deutlich warnen: „Brand – Gebäude verlassen – Sammelplatz!“
- auf gekennzeichnete Fluchtwege hinweisen
- ortsunkundige Personen unterstützen
- Personen helfen, die sich nicht selbstständig in Sicherheit bringen können
- dabei niemals die eigene Sicherheit gefährden

Der Betrieb muss deshalb vor einem Brand dafür sorgen, dass Fluchtwege nutzbar und erkennbar sind, erforderliche Flucht- und Rettungspläne vorhanden sind und Beschäftigte über das Verhalten bei Gefahr unterwiesen werden.
Die Flucht darf nicht erst deshalb funktionieren, weil im Brandfall zufällig ein Brandschutzhelfer neben jedem Beschäftigten steht.

Sicherheitskennzeichnungen und betriebliche Regeln sollen dafür sorgen, dass Menschen im Brandfall selbst erkennen können, welchen Weg sie benutzen können – und welchen nicht.
Nach dem Verlassen des Gebäudes führt der Fluchtweg in einen sicheren Bereich beziehungsweise zur vorgesehenen Sammelstelle.
Brandschutzhelfer können auch Evakuierungsaufgaben übernehmen
Ein Brandschutzhelfer kann im Betrieb gleichzeitig als Evakuierungshelfer eingesetzt werden. Die beiden Aufgaben sind also nicht grundsätzlich voneinander getrennt.
Wichtig ist aber, was dabei häufig durcheinandergerät:
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ definiert Brandschutzhelfer zunächst als Beschäftigte, die für die Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden benannt und entsprechend unterwiesen werden. Zur Ausbildung gehören außerdem die betriebliche Brandschutzorganisation, Gefahren durch Brände und das richtige Verhalten im Brandfall.
Ein Brandschutzhelfer kann deshalb selbstverständlich auch Personen warnen, auf Fluchtwege hinweisen, hilfsbedürftige Personen unterstützen oder andere Aufgaben bei einer Evakuierung übernehmen. In der Praxis kann das bereits bedeuten, Menschen im Flur Orientierung zu geben und sie in Richtung des sicheren Fluchtwegs zu lenken.

Das bedeutet aber nicht, dass die vollständige Evakuierung eines Gebäudes automatisch zur Aufgabe jedes Brandschutzhelfers gehört.
Die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ macht hier einen wichtigen Unterschied: Grundsätzlich müssen alle Beschäftigten wissen, wie sie sich im Notfall verhalten und die Evakuierung unterstützen. Die DGUV hält es ausdrücklich nicht für zielführend, nur einige wenige Beschäftigte dafür zu qualifizieren.
Je nach Gebäude, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung können zusätzlich Personen mit besonderen Aufgaben vorgesehen werden. Sie unterstützen zum Beispiel hilfsbedürftige Personen, begleiten Ortsunkundige zur Sammelstelle oder kontrollieren bestimmte Bereiche. Solche Beschäftigten werden im betrieblichen Alltag häufig als Evakuierungshelfer, Räumungshelfer oder Etagenbeauftragte bezeichnet. Die DGUV weist darauf hin, dass diese besonderen Aufgaben in der Regel durch den Arbeitgeber festgelegt und unterwiesen werden.
Diese Aufgabe kann auch ein bereits ausgebildeter Brandschutzhelfer übernehmen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern welche Aufgaben der Betrieb für den Evakuierungsfall tatsächlich festgelegt und unterwiesen hat.
Für die Brandschutzhelfer-Ausbildung bedeutet das aus unserer Sicht:
Selbstrettung unterstützen – ja.
Die komplette Evakuierungsorganisation zum Mittelpunkt der Brandschutzhelfer-Ausbildung machen – nein.
Denn nach einer Alarmierung sollen sich die betroffenen Personen grundsätzlich selbstständig über die gekennzeichneten Fluchtwege in einen sicheren Bereich beziehungsweise zur Sammelstelle begeben.
Welche zusätzlichen Aufgaben Evakuierungshelfer übernehmen können und wann solche besonderen Funktionen im Betrieb sinnvoll sind, erläutern wir auf unserer Seite zu den Evakuierungshelfern im Betrieb.
Türen schließen – Rauch begrenzen
Das Schließen von Türen gehört zu den effektivsten und gleichzeitig einfachsten Aufgaben im Brandfall.
Rauch breitet sich in Gebäuden sehr schnell aus und kann innerhalb kurzer Zeit Sicht und Orientierung nahezu vollständig nehmen.

Geschlossene Türen können diese Ausbreitung deutlich verzögern und angrenzende Bereiche länger nutzbar halten.

Typisch bedeutet das:
- Türen schließen
- Rauch und Feuer auf den Entstehungsbereich begrenzen
- ohne zusätzlichen Zeitaufwand sofort umsetzbar

Rauch stellt häufig die größere Gefahr dar als das Feuer selbst. Eine geschlossene Tür kann hier entscheidend sein.
Mehr zum Hintergrund und zu den Auswirkungen von Rauch finden Sie in unserer Seite zur Rauchvergiftung.
Entstehungsbrand löschen – mit Umsicht
Die Hauptaufgabe von Brandschutzhelfern ist es, einen kleinen, noch beherrschbaren Entstehungsbrand frühzeitig einzudämmen, bevor daraus ein größerer Brand wird.
Genau dafür werden Brandschutzhelfer in der Ausbildung auch im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen.

Einfach gesagt: ein kleines Feuer gar nicht erst groß werden zu lassen.
Entscheidend ist dabei nicht blinder Aktionismus, sondern ein Löschversuch mit Umsicht und ohne Selbstgefährdung.
Typisch bedeutet das:
- freien Rückzugsweg beim Löschen sichern
- kleiner, noch kontrollierbarer Entstehungsbrand
- keine starke Rauchentwicklung
Ein Löschversuch darf jederzeit abgebrochen werden. Eigenschutz geht immer vor.
Fachlich gilt:
Genormte Feuerlöscher können grundsätzlich auch bei elektrischen Anlagen bis 1.000 Volt eingesetzt werden, sofern ein ausreichender Abstand eingehalten wird.

Im betrieblichen Alltag bedeutet das:
Übliche Spannungen liegen deutlich darunter, zum Beispiel 230 Volt oder 400 Volt. Bei normaler Umsicht ist ein Löschversuch deshalb in vielen Fällen möglich.
Feuerwehr einweisen
Nach dem Eintreffen der Feuerwehr unterstützen Brandschutzhelfer durch eine gezielte und schnelle Einweisung der Einsatzkräfte.

Ziel ist es, sofort die entscheidenden Informationen zu geben, damit sie ohne Zeitverlust mit der Brandbekämpfung beginnen können.
Typisch bedeutet das:
- genauer Brandort
- vermisste oder gefährdete Personen
- besondere Gefahren im Gebäude
- Zugänge und Zufahrten
Diese Informationen sparen entscheidende Minuten. Sie ermöglichen ein schnelleres, gezielteres Vorgehen.
Können Brandschutzhelfer alle Aufgaben gleichzeitig übernehmen?
Meist nicht. Ein Brandschutzhelfer kann nicht gleichzeitig den Notruf absetzen, Personen warnen, einen Löschversuch durchführen und die Feuerwehr einweisen.
Viele dieser Aufgaben greifen dieselben Grundregeln auf, die auch in der Brandschutzordnung Teil A für alle Personen im Gebäude beschrieben werden. Brandschutzhelfer übernehmen im Brandfall jedoch zusätzliche Aufgaben und Verantwortung.
Deshalb werden im Betrieb in der Regel mehrere Brandschutzhelfer eingeplant. Wie viele Personen erforderlich sind, erläutern wir in unserer Seite zur Anzahl der Brandschutzhelfer im Unternehmen.
Was sind keine Brandschutzhelfer-Aufgaben?
Wo Brandschutzhelfer aufhören müssen: Bei fortgeschrittener Brand- und Rauchentwicklung übernimmt die Feuerwehr.
- jedes Feuer um jeden Preis zu löschen
- sich selbst in Gefahr zu bringen
- verrauchte Bereiche nach Personen abzusuchen
- als Letzter das Gebäude zu durchsuchen
- die Feuerwehr zu ersetzen
- die vollständige Evakuierung eines Gebäudes allein zu übernehmen
- Menschen gegen ihren Willen aus gefährlichen Bereichen zu retten
- Rettungsmaßnahmen durchzuführen, für die eine spezielle Ausbildung erforderlich ist
- die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zu übernehmen
- die Gesamtverantwortung für den Brandschutz im Betrieb zu übernehmen
- Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen
- Brandschutzkonzepte zu erstellen
- Flucht- und Rettungspläne zu erstellen
- Feuerlöscher oder Brandmeldeanlagen zu warten
Die Aufgaben sind bewusst auch von der DGUV so gewählt, dass sie nach einer Ausbildung von allen Beschäftigten im Betrieb sicher umgesetzt werden können. Niemand muss dafür Feuerwehrfrau, Feuerwehrmann oder Brandschutzprofi sein.
Brandschutzhelfer sollen keine Helden sein. Sie sollen im Brandfall einfache Maßnahmen sicher umsetzen können.
Fachlich eingeordnet von Thomas Till, Oberbrandmeister und Ausbilder für Brandschutzhelfer. Die Inhalte beruhen auf seiner Erfahrung aus der Berufsfeuerwehr und der Ausbildung von Beschäftigten für die ersten Minuten im Brandfall.



