Evakuierungshelfer im Betrieb

Bei einer Gefahrenlage muss ein Betrieb dafür sorgen, dass Menschen schnell, eindeutig und ohne unnötige Eigengefährdung einen gefährdeten Bereich verlassen oder einen gesicherten Bereich aufsuchen können.

Dafür braucht es eine funktionierende Evakuierungsorganisation.

Evakuierungshelfer sind nicht automatisch in jedem Betrieb erforderlich. Sie werden dann notwendig, wenn die vorhandenen Abläufe eine sichere Evakuierung nicht zuverlässig sicherstellen.

Die  DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ beschreibt, wie Maßnahmen zur Alarmierung und Evakuierung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden können.

Fluchtwegsschild mit grünem Richtungspfeil als Orientierung für die Evakuierunghelfer im Betrieb

Was muss eine Evakuierungsorganisation leisten?

Eine Evakuierungsorganisation regelt, wie Personen bei einer Gefahrenlage alarmiert, orientiert und in einen gesicherten Bereich gebracht werden.

Dabei geht es nicht nur um Brände.

Je nach Gefahrenlage kann eine sichere Evakuierung, ein gesicherter Bereich im Gebäude oder das gezielte Fernhalten von Gefahren entscheidend sein.

Mögliche Auslöser sind zum Beispiel:

  • Brand oder Rauch,
  • Explosion,
  • Gefahrstoffaustritt,
  • technische Störung,
  • Unwetter,
  • Bedrohung,
  • Bombendrohung,
  • andere innere oder äußere Gefahrenlagen.

Vorher geklärt sein müssen insbesondere:

  • Wie wird alarmiert?
  • Wohin soll evakuiert werden?
  • Welche Bereiche gelten als gesichert?
  • Wer benötigt Unterstützung?
  • Wie werden Besucher, Kunden oder Fremdfirmen orientiert?
  • Wer sammelt Rückmeldungen?
  • Wie wird verhindert, dass Personen gefährdete Bereiche erneut betreten?

Entscheidend ist nicht, ob jemand im Betrieb „Evakuierungshelfer“ genannt wird. Entscheidend ist, ob Alarmierung, Orientierung, Unterstützung und Rückmeldung im Ereignisfall funktionieren.

Wann reichen vorhandene Evakuierungsstrukturen aus?

In vielen Betrieben reichen vorhandene Strukturen bereits aus, wenn sie zur tatsächlichen Nutzung des Betriebs passen.

Das ist vor allem dann der Fall, wenn:

  • Alarmierungswege bekannt sind,
  • Flucht- und Rettungswege erkennbar und nutzbar sind,
  • Beschäftigte unterwiesen wurden,
  • Ortsunkundige sicher geführt werden können,
  • Menschen mit Unterstützungsbedarf berücksichtigt sind,
  • Vertretungen bei Abwesenheit geregelt sind.

Ein kleines Büro mit wenigen ortskundigen Beschäftigten braucht meist eine andere Organisation als ein Betrieb mit Publikumsverkehr, Schichtbetrieb, Fremdfirmen oder mehreren Gebäudeteilen.

Wann werden zusätzliche Evakuierungshelfer erforderlich?

Zusätzliche Evakuierungshelfer werden erforderlich, wenn die vorhandene Organisation die sichere Evakuierung nicht zuverlässig sicherstellt.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • mehrere Bereiche gleichzeitig betroffen sein können,
  • viele ortsunkundige Menschen anwesend sind,
  • Besucher, Kunden oder Fremdfirmen geführt werden müssen,
  • Menschen mit Unterstützungsbedarf Hilfe benötigen,
  • verschiedene gesicherte Zonen vorgesehen sind,
  • Rückmeldungen gesammelt werden müssen,
  • Schichtbetrieb oder wechselnde Teams bestehen,
  • Führungskräfte im Ereignisfall nicht immer vor Ort sind.

Maßgeblich ist immer die individuelle Gefährdungsbeurteilung.

Schnittstelle zur betrieblichen Brandschutzorganisation

Die betriebliche Brandschutzorganisation und die Evakuierungsorganisation können im Ereignisfall zusammenwirken. Sie verfolgen aber nicht automatisch den gleichen Zweck.

Die ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände beschreibt Brandschutzhelfer im Zusammenhang mit Erkennung, Alarmierung und Bekämpfung von Entstehungsbränden. Die Evakuierungsorganisation verfolgt dagegen das Ziel, Menschen aus gefährdeten Bereichen in gesicherte Bereiche zu bringen.

Beides kann zusammenwirken. Es muss aber vorher geregelt sein.

Diese Seite behandelt deshalb nicht die allgemeine Vorgabe zur Bestellung von Brandschutzhelfern. Hier geht es um die Frage, ob sie zusätzlich bei Alarmierung, Orientierung, Rückmeldung oder Evakuierung eingebunden werden sollen.

Wann können Personen aus dem Brandschutz zusätzliche Evakuierungsaufgaben übernehmen?

In vielen Unternehmen liegt es nahe, Personen aus dem betrieblichen Brandschutz auch in die Evakuierungsorganisation einzubinden. Das kann sinnvoll sein, weil sie bereits eine besondere Rolle im Brandfall haben.

Trotzdem muss klar bleiben: Eine Brandschutzfunktion ist nicht automatisch eine Evakuierungsfunktion.

Wenn sie zusätzlich Evakuierungsaufgaben übernehmen sollen, muss vorher feststehen:

  • Wer alarmiert?
  • Wer unterstützt die Evakuierung?
  • Wer gibt Rückmeldungen aus betroffenen Teilen im Unternehmen?
  • Wer darf einschätzen, ob ein erster Löschversuch noch sicher möglich ist?
  • Wann ist ein Löschversuch ausgeschlossen?
  • Wann haben Rückzug, Eigenschutz und Evakuierung eindeutig Vorrang?

Eigenschutz hat immer Vorrang. Niemand darf durch eine organisatorische Vorgabe oder einen Löschversuch in eine gefährliche Lage geraten.

Gleichzeitig sollte die Organisation nicht pauschal nur auf sofortige Räumung ausgerichtet sein. Ein kleiner Entstehungsbrand kann größer werden, wenn ein gefahrloser erster Löschversuch organisatorisch gar nicht mehr mitgedacht wird. Bei einer Bedrohungslage kann außerdem ein regulärer Fluchtweg ungeeignet sein, wenn er in Richtung der Gefahr führt.

Hier braucht es eine klare Vorrangregel.

Die konkreten Aufgaben und Grenzen im Brandereignis erklären wir auf der Seite Brandschutzhelfer Aufgaben im Brandfall.

Sichtbare Kennzeichnung von Evakuierungshelfern ersetzt keine Aufgabenklärung

Westen, Armbinden oder andere sichtbare Kennzeichnungen können helfen, Ansprechpersonen schneller zu erkennen.

Sie beantworten aber nicht automatisch:

  • welche Rolle die Person übernimmt,
  • welchen Betriebsteil sie betreut,
  • wem sie Rückmeldung gibt,
  • wann sie sich zurückziehen muss,
  • wer sie bei Abwesenheit ersetzt.

Eine Weste macht Personen sichtbar. Sie organisiert aber nicht den Ablauf.

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass sichtbare Kennzeichnungen im normalen Arbeitsablauf nicht immer sofort verfügbar oder unmittelbar angelegt werden können. Auch deshalb darf die Evakuierungsorganisation nicht davon abhängen, dass Westen zuerst verteilt oder angezogen werden.

Was sind typische Organisationsfehler bei der Evakuierung?

In der Praxis entstehen Schwächen oft dort, wo Einzelne zwar als „Evakuierungshelfer“ benannt werden, ihre konkreten Funktionen aber unklar bleiben.

Typische Fehler sind:

  • Es gibt Namen, aber keine klaren Aufgaben.
  • Es gibt Pläne, aber keine geübten Abläufe.
  • Es gibt Fluchtwege, aber keine Rückmeldestruktur.
  • Es gibt Sammelstellen, aber keine Zuständigkeit für Ortsunkundige.
  • Es gibt Kennzeichnungen, aber keine Erklärung für Beschäftigte.
  • Es gibt Verantwortliche, aber keine Vertretung.
  • Es gibt Kontrollgänge, aber keine klare Grenze zur Eigengefährdung.

Eine Evakuierungsorganisation muss nicht kompliziert sein. Sie muss eindeutig sein.

Praxis-Check: Trägt die Evakuierungsorganisation im Ereignisfall?

Prüfen Sie konkret:

  • Wird der Alarm zuverlässig ausgelöst und eindeutig wahrgenommen?
  • Sind Flucht- und Rettungswege jederzeit nutzbar?
  • Wissen Anwesende, welchen gesicherten Bereich sie aufsuchen sollen?
  • Finden sich Besucher, Kunden und Fremdfirmen zurecht?
  • Werden Menschen mit Unterstützungsbedarf berücksichtigt?
  • Gibt es klare Rückmeldewege aus betroffenen Bereichen?
  • Funktioniert die Organisation auch bei Schichtbetrieb oder Abwesenheit einzelner Verantwortlicher?
  • Sind sichtbare Kennzeichnungen erklärt?
  • Ist geregelt, wann niemand mehr in gefährdete Bereiche zurückgeht?

Wenn diese Fragen nicht sicher beantwortet werden können, trägt die vorhandene Organisation nicht zuverlässig.

Abgrenzung innerhalb des Themenbereichs

Weitere Themen sind bewusst getrennt:

Diese Seite bleibt damit klar auf Evakuierungsorganisation und Evakuierungshelfer ausgerichtet.

Fazit: Evakuierungshelfer sind eine Organisationsfrage

Evakuierungshelfer werden dann erforderlich, wenn die vorhandene Organisation eine sichere Evakuierung nicht zuverlässig abdeckt.

Wichtig sind:

  • zuverlässige Alarmierung,
  • eindeutige Orientierung,
  • gesicherte Betriebsbereiche,
  • Unterstützung gefährdeter Menschen,
  • klare Rückmeldungen,
  • eindeutige Zuständigkeiten,
  • Schutz vor Eigengefährdung.

Eine tragfähige Evakuierungsorganisation entsteht nicht durch zusätzliche Titel oder Westen, sondern durch klare Abläufe im Ereignisfall.