- Sind Brandschutzhelfer Pflicht?
- Brandschutzhelfer ab welcher Betriebsgröße?
- Ist eine Brandschutzhelfer Weste Pflicht?
Ob kleine Arztpraxis, Handwerksbetrieb, Kindergarten oder Büro. Streng genommen schon ab einem Mitarbeiter sind Brandschutzhelfer Pflicht. Als Mindest-Bemessungsgrundlage nehmen die Berufsgenossenschaften den “Bürobetrieb” an. Dieser ist eigentlich immer gegeben!
Die Pflicht ist von keiner bestimmten Betriebsgröße abhängig. Auch nicht davon, wie viele Personen man beschäftigt oder um welche Unternehmensform es sich überhaupt handelt! Selbst ein ausschließlicher Bürobetrieb mit nur einem Angestellten (m/w/d) ist von der Brandschutzhelfer Pflicht betroffen. Es werden Brandschutzschulungen benötigt.
Alle Arbeitgeber sind unter anderem nach ASR 2.2 Abs. 7.3 (Seite 15) verpflichtet, Personen zu benennen die als Brandschutzhelfer ausgebildet sind. Auch das Arbeitsschutzgesetz regelt dies unmissverständlich im Paragraf 10.
Es handelt sich hier um Vorschriften, welche die Wenigsten kennen. Die meisten Betriebe werden von einem Brandschutzbeauftragten oder der Berufsgenossenschaft auf Ihre Pflicht hingewiesen. Nur leider schützt Unwissenheit auch in diesem Fall nicht vor Strafe.
Ist die Brandschutzhelfer Weste Pflicht?
Nein. Es gibt keine Regelung seitens der DGUV welche Warnwesten zur Brandschutzhelfer Pflicht macht! Westen sind NICHT vorgeschrieben. Auch wenn wir das schon des öfteren, in sogenannten Online-Kursen gelesen haben.
Natürlich kann man hier kreativ sein und die Brandschutz Helfer mit einer Weste ausstatten. Allerdings sehen wir keinen Anlass dies aufwendig zu tun. In den meisten Fällen kennt sich das Kollegium.
In öffentlich zugänglichen Bereichen, wie Kinos, Ämtern, Heimen, etc. kann es aber doch sinnvoll sein. Zumindest während einer Evakuierung. Bei entsprechend professionellen, selbstbewußten Auftreten der Helfer kann unserer Erfahrung nach aber auch hier getrost auf Westen verzichtet werden. Eben weil es auch keine Brandschutzhelfer Weste Pflicht gibt.
Brandschutzhelfer Gesetze
Die Bemessungsgrundlage zur Pflicht Brandschutzhelfer auszubilden ist nicht ab welcher Betriebsgröße. Oder wie viele Personen beschäftigt sind. Als Maßstab setzt der Gesetzgeber eine Gefährdungsbeurteilung und ob Sie Personen bezahlt beschäftigen! Alles ist in folgenden Gesetzen geregelt:
- Arbeitsschutz Gesetz (ArbSchG):
§10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV):
DGUV 205 – 023
DGUV 205 – 001
- Gesetz zu Technische Regeln für Arbeitsstätten:
ASR A2.2 Abschnitt 7.3
Darauf sind viele Betriebsveranwortliche nicht vorbereitet. Weil die Meisten der Ansicht sind, Gesetze gelten nur für große Betriebe, mit vielen Mitarbeitern…
Versicherungen und der Gesetzgeber wissen, ab welcher Betriebsgröße. Sie werden gezielt Nachforschen wenn es passiert ist.
Grundsätzlich gilt wie immer „wo kein Kläger, da kein Richter“. Klar, solange alles gut geht interessiert es niemanden, ob Sie der Brandschutzhelfer Pflicht nachkommen. Doch wehe dem, es passiert doch mal was. Dann rollt die große Maschinerie los. In unserem Einsatzalltag als Berufsfeuerwehrmänner sehen wir das mit schöner Regelmäßigkeit.
Natürlich möchte Ihr Versicherer, so rührig er sich auch immer um Sie gekümmert hat, im Schadenfall so wenig wie möglich bezahlen. Am besten sogar überhaupt nichts. Also lässt er sich alle umgesetzten Gesetze von Ihnen präsentieren. Wie gesagt, Versicherungen wissen ganz genau wie wenige Betriebe der Brandschutzhelfer Pflicht nachkommen. Oder warum glauben Sie, von Ihrem Versicherungsvertreter nicht aufgelistet zu bekommen was alles benötigt wird…
Dabei ist eine Ausbildung gar nicht so teuer wie vielfach angekommen. Im Zweifel sogar erheblich günstiger als nicht erstattete Kosten durch Ausfall Ihrer Brandversicherung, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht erfüllt waren!
Somit ist die Frage „wer benötigt Brandschutzhelfer?” beantwortet: Nach ASR A2.2 Abs. 7.3, schon ab einer*m Angestellten (m/w/d)
Wer benötigt Brandschutzhelfer
Die Brandschutzhelfer Pflicht beginnt schon ab einem Angestellten. Fälschlicherweise wird dies erst bei fünf angenommen.
Öffentlich zugänglich bedeutet, dass jemand Ihr Betriebsgelände ungehindert betreten kann. Selbst wenn nur der Firmenparkplatz ungehindert von Fußgängern betreten werden kann ist er öffentlich. Es müsste also z.B. ein nicht zu überwindender Zaun das gesamte Gelände umspannen, durch den man nur über eine abschließbare Türe zutritt bekommt.
Nein, eine Weste ist für Brandschutzhelfer keine Pflicht.
Wie beschrieben kommt es immer auf die individuellen Umstände an. Wir helfen hier im Kurs gerne weiter zu diesem Thema.
Betriebsfremde befinden sich immer auf Ihrem Gelände. Schon der Postbote oder der Paketbote gilt als Publikumsverkehr. Nicht nur Kunden, Interessenten oder Patienten.
Wenn auch nur eine der oben gestellten Fragen mit Ja beantwortet wird, sind Brandschutzhelfer Pflicht! So wollen es die Brandschutzhelfer Gesetze. Schon benötigen Sie Brandschutzhelfer. Oftmals wissen das auf telefonische Nachfrage nicht einmal Sachbearbeiter von Versicherungen oder Berufsgenossenschaften. Selbst hier herrscht noch der Irrglaube, dass man Brandschutzhelfer erst ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern benötigt.

Ist dann auch eine Brandschutzhelfer Auffrischung laut Gesetz vorgeschrieben?
Alle 3 bis 5 Jahre sollte nach Brandschutzhelfer Gesetz eine Wiederholung des Gelernten durchführt werden. Auch der Brandschutz unterliegt Veränderungen. Sowohl im taktischen als auch im administrativen Vorgehen.
Jeder im Betrieb muss über die vorhandenen Gefahren Unterwiesen werden. Laut DGUV schon am ersten Tag seiner Beschäftigung. Danach bei sich ändernden Arbeitsbereichen und generell in regelmäßigen Abständen. Mindestens jedoch einmal jährlich. Zum Beispiel im Zuge der jährlichen UVV.
Diese Brandschutzunterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen, sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de –
Brandschutzhelfer Pflicht / FAQ
Definitiv NEIN. Brandschutzhelfer benötigen laut DGUV keine Weste. Manchmal macht sie Sinn. Meistens aber nicht, da man sie nicht immer bei sich tragen kann.
Ja, niemand kann gezwungen werden. Lesen Sie mehr zum Thema Brandschutzhelfer verweigern
Gemäß Berufsgenossenschaft alle 3-5 Jahre
Brandschutzhelfer Anzahl im Betrieb min 5% der anwesenden Beschäftigten
Nach der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung 205-023 ab einem Mitarbeiter
NEIN! Man kann Sie nicht dazu zwingen! Aber glauben Sie uns. Es ist ganz einfach und macht Spaß.
Lesen Sie hierzu die Brandschutzhelfer Aufgaben
Wenn man keinen Brandschutzhelfer hat, haftet der Unternehmer / die Unternehmerin für alle daraus erfolgten Schäden. Sowohl für die Sachschäden und sicher weitaus bedeutsamer, für die Peronenschäden.
Die Vorhandene Betriebshaftplicht oder die Feuerversicherung wird dann die Kosten zum Teil, oder sogar ganz unbezahlt lassen.
Das stellt im Verhältnis zu den Kosten einer Brandschutzhelfer Ausbildung, ein wirklich unverhältnismäßiges Risiko dar!
Eine Anzahl von mindestens 5 % pro Tagsschicht tatsächlich, körperlich vorhandener Mitarbeiter. Es zählt nicht die Anzahl auf dem Papier.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (früher einfach Berufsgenossenschaft genannt), sowie die Versicherungen.
zum Beispiel Gruppenführer von Feuerwehren. Wir!