Sind Brandschutzhelfer im Unternehmen Pflicht?
Ja. Arbeitgeber müssen geeignete Personen für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung benennen.
Die häufig gestellte Frage „Ab wie vielen Mitarbeitern sind Brandschutzhelfer Pflicht?“ führt jedoch in die falsche Richtung. Das Arbeitsschutzgesetz nennt keine feste Mitarbeiterzahl, ab der diese Verpflichtung beginnt.
Viele Unternehmen suchen deshalb nach einer Grenze, die es so gar nicht gibt. Weder fünf, zehn noch zwanzig Beschäftigte lösen die Pflicht automatisch aus oder schließen sie aus.
Entscheidend ist nicht die Betriebsgröße. Entscheidend ist, ob für den Brandfall geregelt ist, wer handelt.
Genau deshalb verlangt § 10 ArbSchG, dass geeignete Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung benannt werden. In der betrieblichen Praxis werden diese Aufgaben meist durch ausgebildete Brandschutzhelfer wahrgenommen.
Warum steht im Gesetz nichts von der Pflicht zu Brandschutzhelfern?
Wer § 10 ArbSchG liest, wird den Begriff „Brandschutzhelfer“ dort nicht finden.
Das liegt daran, dass das Arbeitsschutzgesetz die grundsätzliche Verpflichtung beschreibt. Arbeitgeber müssen geeignete Personen für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung benennen.
Wie diese Anforderung in der Praxis umgesetzt wird, wird erst in nachgelagerten Regelwerken näher konkretisiert. Dort taucht dann auch der Begriff Brandschutzhelfer auf.
Deshalb entsteht häufig der Eindruck, eine gesetzliche Pflicht zu Brandschutzhelfern existiere gar nicht. Tatsächlich bilden Arbeitsschutzgesetz, ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023 gemeinsam die Grundlage für die praktische Umsetzung im Betrieb.
Was ein Brandschutzhelfer ist und wie die Funktion definiert wird, erklären wir auf der Seite Brandschutzhelfer Definition.

