
Ja. Sobald ein Unternehmen Beschäftigte hat, muss es sich auch um den organisatorischen Brandschutz kümmern.
Dazu gehört, Beschäftigte für Aufgaben der Brandbekämpfung zu benennen.
Gilt diese Pflicht auch für unseren kleinen Betrieb?
Genau hier sind viele Unternehmen unsicher.
Oft wird angenommen, dass die Pflicht erst ab einer bestimmten Betriebsgröße gilt.
§ 10 des Arbeitsschutzgesetzes unterscheidet jedoch nicht zwischen kleinen und großen Betrieben.
Warum liest man überall etwas anderes?
Wenn Sie nach der Pflicht von Brandschutzhelfern suchen, werden Sie schnell feststellen, dass viele Aussagen unterschiedlich klingen. Das sorgt für Unsicherheit.
Viele Aussagen sind für sich genommen richtig, beantworten aber unterschiedliche Fragen – zum Beispiel, ob die Pflicht erst ab einer bestimmten Betriebsgröße gilt oder ob es eine feste Mitarbeiterzahl gibt.
Dadurch entsteht schnell der Eindruck, dass sich die Aussagen widersprechen.
Welche Aussage zur Brandschutzhelfer-Pflicht stimmt denn nun?
Die unterschiedlichen Aussagen beantworten oft gar nicht dieselbe Frage.
Manche beantworten bereits die Frage, wie viele Brandschutzhelfer benötigt werden.
Andere beschäftigen sich mit der 5-%-Empfehlung oder besonderen betrieblichen Situationen.
Dadurch entsteht schnell der Eindruck, dass schon die gesetzliche Pflicht von einer bestimmten Mitarbeiterzahl abhängt.
Genau das ist jedoch nicht der Fall.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich Brandschutzhelfer benennen muss, lässt sich diese Frage eindeutig beantworten:
Unternehmen mit Beschäftigten müssen laut § 10 des Arbeitsschutzgesetzes den organisatorischen Brandschutz sicherstellen und Beschäftigte für Aufgaben der Brandbekämpfung benennen.
Erst danach wird die Frage wichtig, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Unternehmen benötigt.

