Ein Lithium-Ionen-Brand kann sich innerhalb kürzester Zeit zu einer Gefahrenlage entwickeln, die außerhalb der Möglichkeiten eines Brandschutzhelfers liegt. Entscheidend ist deshalb nicht nur, welcher Brandklasse ein solcher Brand zugeordnet wird, sondern vor allem, wann ein eigener Löschversuch nicht mehr verantwortbar ist.

Für Brandschutzhelfer stellen sich nun drei Fragen:
- Welche Art von Brand liegt vor?
- Womit lässt er sich grundsätzlich bekämpfen?
- Und wann ist Abstand halten, Menschen schützen und die Feuerwehr alarmieren die richtige Entscheidung?
Der Verzicht auf einen Löschversuch ist dabei kein Versagen. Bei einem durchgehenden Lithium-Ionen-Akku kann genau das die richtige Entscheidung sein.
Welche Brandklasse hat ein Lithium-Ionen-Akku?
Seit 2026 führt die internationale ISO 3941:2026 Lithium-Ionen-Batteriebrände als eigene Brandklasse L.
Ein Lithium-Ionen-Akku gehört nicht zur Brandklasse D, nur weil das Wort „Lithium“ darin vorkommt.
Die Brandklasse D bezeichnet Metallbrände. Lithium-Ionen-Akkus enthalten jedoch kein frei vorliegendes metallisches Lithium, wie es für einen klassischen Metallbrand typisch wäre. Genau deshalb weist auch die DGUV Information 205-001 zum betrieblichen Brandschutz – gedruckte Seite 44 (PDF-Seite 46) ausdrücklich darauf hin, dass Metallbrandfeuerlöscher zum Löschen brennender Lithium-Ionen-Akkus nicht geeignet sind.
Vor Einführung der internationalen Brandklasse L wurden Lithium-Ionen-Akkubrände mangels einer eigenen Brandklasse häufig über ihre brennbaren Bestandteile eingeordnet. Insbesondere der brennbare Elektrolyt wurde dabei mit der Brandklasse B in Verbindung gebracht. Der Lithium-Ionen-Akkubrand als Ganzes ließ sich damit jedoch nicht eindeutig abbilden.

Auch die britische Environment Agency auf GOV.UK verweist in ihren behördlichen Hinweisen unter Punkt 14. ausdrücklich auf diese Klassifizierung.
Die Brandklasse L ist allerdings noch sehr neu.
Für Deutschland ist wichtig: Die weiterhin aktuelle DIN EN 2 kennt die Brandklassen A bis D sowie F – eine Brandklasse L enthält sie bislang nicht.
Die neue internationale Klassifizierung nach ISO 3941:2026 ist deshalb noch nicht mit der heute üblichen deutschen Einteilung nach DIN EN 2 gleichzusetzen.
Bei einem durchgehenden Lithium-Ionen-Akku sollte deshalb nicht zuerst nach dem richtigen Feuerlöscher gesucht werden, sondern danach, ob ein eigener Löschversuch überhaupt noch vertretbar ist.
Warum ist ein Lithium-Ionen-Brand kein typischer Brandschutzhelfer-Brand?
Ein Lithium-Ionen-Brand ist kein typischer Brandschutzhelfer-Brand, weil ein thermisch durchgehender Akku (Thermal Runaway) sehr schnell aus einem kleinen Entstehungsbrand eine völlig andere Gefahrenlage machen kann.
Viele Menschen verbinden die Aufgaben eines Brandschutzhelfers automatisch mit dem Einsatz eines Feuerlöschers. Genau darin liegt bei Lithium-Ionen-Bränden eine Gefahr: Das Problem ist nicht unbedingt die Bedienung des Feuerlöschers. Das Problem ist die falsche Einschätzung der Lage.
Der Lithium-Ionen-Brand ist deshalb kein Brandereignis, das sich mit den üblichen Erfahrungen aus Papierkorb-, Elektrogeräte- oder Kleinbränden vergleichen lässt. Die Dynamik eines durchgehenden Akkus stellt selbst erfahrene Einsatzkräfte wie uns Berufsfeuerwehrmänner vor besondere Herausforderungen.
Warum kann gerade jetzt entschlossenes Handeln gefährlich werden?
Bei den meisten betrieblichen Entstehungsbränden ist schnelles und entschlossenes Löschen richtig. Genau dieses Handlungsmuster wird bei einem Lithium-Ionen-Brand zur Gefahr.
Ein durchgehender Lithium-Ionen-Akku folgt anderen Regeln.

Wer gelernt hat „Entstehungsbrand = schnell löschen“, muss bei Lithium-Ionen-Bränden noch etwas Zweites lernen: Ein grundsätzlich richtiger Löschreflex kann hier genau das Falsche auslösen.
Die eigentliche Herausforderung besteht deshalb nicht im Umgang mit dem Feuerlöscher, sondern darin, vor seinem Einsatz richtig einzuschätzen, was gerade passiert.
Aus unserer Erfahrung im Berufsfeuerwehrdienst zählt nicht, wie entschlossen jemand handelt, sondern ob das Vorgehen zur tatsächlichen Gefährdung passt.
Ein Feuerlöscher an der Wand ist kein Handlungsauftrag.
Woran erkennt ein Brandschutzhelfer bei einem Lithium-Ionen-Brand, dass seine Möglichkeiten erreicht sind?
Ein Brandschutzhelfer hat seine Möglichkeiten erreicht, wenn sich am Akku deutliche Warnzeichen zeigen:
- der Akku bläht sich sichtbar auf
- am Akku-Gehäuse entsteht starke Hitze
- aus dem Akku treten Rauch, Dampf oder Flammen aus
- der Akku zischt, knistert, pfeift oder knallt
- einzelne Zellen werden herausgeschleudert
- weitere Akkus, Geräte oder Brandlasten sind unmittelbar gefährdet
Spätestens hier endet die Frage „Welchen Feuerlöscher nehme ich?“. Jetzt zählen Abstand, Warnung, Räumung und Alarmierung.
Bestätigt die DGUV diese Einschätzung?
Ja. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bewertet Löschversuche durch Beschäftigte bei Lithium-Ionen-Bränden kritisch. Für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Batterien nennt die DGUV Löschmittel mit hohem Kühleffekt, insbesondere Wasser.
Ein geeignetes Löschmittel beantwortet nur die technische Frage, womit ein Brand bekämpft werden kann. Es beantwortet nicht die Frage, ob ein Brandschutzhelfer diesen Löschversuch überhaupt durchführen sollte.
In der DGUV-Information 205-041 heißt es:
„Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Löschmaßnahmen mittels Feuerlöscher allerdings im Hinblick auf den Personenschutz von Beschäftigten (inklusive Brandschutzhelfern) durch die bereits beschriebenen Gefährdungen als äußerst kritisch anzusehen.“
Diese Einschätzung deckt sich mit unserer Erfahrung aus dem Berufsfeuerwehrdienst.
Was sollte man tun?
Wenn Löschen nicht mehr vertretbar ist, endet die Aufgabe des Brandschutzhelfers nicht. Sie ändert sich.
Dann bleiben wichtige und überraschend einfache Aufgaben:
- Unverzüglich den Brandbereich räumen
- Türen schließen
- gefährdete Personen warnen und mitnehmen
- Sofort die Feuerwehr alarmieren
- Eine weitere Rauchausbreitung nach Möglichkeit begrenzen, ohne sich selbst der Gefahr einer Rauchvergiftung auszusetzen
- Das Wiederbetreten des Gefahrenbereichs konsequent verhindern
- Informationen zur Lage an die Einsatzkräfte weitergeben
Nicht löschen heißt also nicht, nichts zu tun.
Räumen, warnen, alarmieren und die Feuerwehr gezielt einweisen können dann sicherer sein als jeder Feuerlöscher.
Warum ist die Feuerwehr-Denkweise bei Lithium-Ionen-Bränden wichtiger als der Löschreflex?
Wir Berufsfeuerwehrmänner lernen bei besonderen Gefahrenlagen zunächst die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Menschen sicherzustellen, bevor konkrete Maßnahmen eingeleitet werden.
Ein einfacher Grundsatz dafür ist die GAMS-Regel. Die Feuerwehrschule fasst sie so zusammen:
- Gefahr erkennen
- Absperren
- Menschenrettung durchführen
- Spezialkräfte alarmieren
Natürlich ist ein Brandschutzhelfer kein Feuerwehrmann und soll diese Regel nicht wie eine Einsatzkraft anwenden.
Aber die Denkweise dahinter passt erstaunlich gut zu einem Lithium-Ionen-Brand: Erst erkennen, was passiert – und dann nur das tun, was noch sicher möglich ist.
Für Brandschutzhelfer heißt das vereinfacht:
- Gefahr erkennen
- Abstand halten und den Bereich sichern
- Menschen warnen und aus dem Gefahrenbereich bringen
- Feuerwehr alarmieren
Das ist keine Feuerwehrtaktik für Laien. Es ist eine einfache Denkweise, die verhindert, dass aus dem Löschreflex eine zusätzliche Gefahr entsteht.
Bei einem durchgehenden Lithium-Ionen-Akku kann deshalb der richtige Schritt gerade darin bestehen, den Feuerlöscher nicht mehr einzusetzen.
Gute Ausbildung zeigt sich bei solchen Bränden nicht daran, dass jemand unbedingt löscht. Sie zeigt sich daran, dass jemand rechtzeitig erkennt, wann Schluss ist.
Wer dies verstanden hat, handelt nicht passiv. Er handelt verantwortungsvoll.
Wer hat diesen Beitrag verfasst?
Verfasst wurde dieser Beitrag von Oberbrandmeister Thomas Till von Lehrgang-zum-Brandschutzhelfer.de.
Thomas Till ist aktiver Berufsfeuerwehrmann, Gruppenführer im Einsatzdienst und Ausbilder für Brandschutzhelfer. Die Einordnung zu Lithium-Ionen-Bränden verbindet aktuelle Fachinformationen mit Erfahrungen aus Feuerwehrdienst und realitätsnaher Brandschutzhelfer-Ausbildung.

Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen weder eine individuelle Gefährdungsbeurteilung noch betriebliche Festlegungen, Herstellerangaben oder verbindliche Vorgaben von Behörden, Unfallversicherungsträgern und Feuerwehr.
Ob und welche Maßnahmen bei einem Lithium-Ionen-Brand vertretbar sind, hängt immer von der konkreten Situation, dem betroffenen Akku, der Umgebung und den vorhandenen betrieblichen Schutzmaßnahmen ab. Im Zweifel gilt: Eigenschutz beachten, gefährdete Personen schützen und die Feuerwehr alarmieren.

