Brauche ich neben Brandschutzhelfern auch Evakuierungshelfer – oder reicht eine Person für beides?

In vielen Betrieben ist nicht entscheidend, ob es getrennte Funktionen gibt, sondern ob die Evakuierung organisatorisch zuverlässig abgedeckt ist.
Eine Person kann sowohl als Brandschutzhelfer als auch bei der Evakuierung eingesetzt werden, wenn sie im Betrieb ausreichend präsent ist und klare Zuständigkeiten bestehen.


Maßgeblich ist, ob der Umgang mit der Brandsituation und die Räumung im Brandfall gleichzeitig, verlässlich funktionieren.

Warum stellt sich diese Frage im Betrieb überhaupt?

In der Realität entsteht diese Frage meist dann, wenn Verantwortliche ihre bestehende Brandschutz-Organisation hinterfragen.
Prüfungen, Begehungen oder interne Veränderungen machen sichtbar, dass Evakuierung oft mitgedacht, aber nicht klar geregelt ist.
Häufig besteht Unsicherheit, ob Brandschutzhelfer allein ausreichen oder ob eine zusätzliche Struktur notwendig wird.
Dabei geht es weniger um neue Rollen, sondern darum, Lücken im Brandfall zu vermeiden.

Wann reichen Brandschutzhelfer als Evakuierungshelfer aus?

Brandschutzhelfer können die Evakuierung ausreichend mit abdecken, wenn die Abläufe im Brandfall überschaubar und umsetzbar sind.
Das ist typischerweise der Fall, wenn Anwesenheit, Zuständigkeiten und Erreichbarkeit klar geregelt sind.
Entscheidend ist, dass Räumung, Alarmierung und Rückmeldung nicht parallel von zu wenigen Personen getragen werden müssen.
Solange diese Abläufe gleichzeitig und verlässlich funktionieren, ist keine zusätzliche Evakuierungshelfer-Struktur erforderlich.

Mehr zur Rolle und Abgrenzung von Brandschutzhelfern finden Sie 👉🏼 in unserer Seite zu den Aufgaben von Brandschutzhelfern

Wann reicht das nicht mehr – und wann braucht es zusätzliche Evakuierungshelfer?

Die gemeinsame Abdeckung von Brandbekämpfung und Evakuierung stößt dort an Grenzen, wo einfach ausgedrückt plötzlich eine einzelne Person mehrere Aufgaben gleichzeitig übernehmen soll.

Kritisch wird es, wenn mehrere Bereiche, Ebenen oder Nutzergruppen parallel betreut werden müssen.
Auch wechselnde Belegung, Schichtbetrieb oder viele ortsunkundige Personen erhöhen den Koordinationsbedarf deutlich.
In solchen Situationen können zusätzliche Evakuierungshelfer erforderlich sein, um die Räumung zuverlässig zu steuern und Brandschutzhelfern den „Rücken freizuhalten“.

Praxis-Check: Woran erkennen wir, ob unsere Lösung wirklich tragfähig ist?

Die folgenden Punkte basieren auf täglichen Einsatzerfahrungen aus dem Berufsfeuerwehrdienst.
Sie zeigen typische Situationen, in denen sich im Brandfall entscheidet, ob eine gemeinsame Lösung funktioniert – oder nicht:

  • Sind im Brandfall mehrere Brandschutzhelfer gleichzeitig vor Ort, nicht nur eine einzelne Person?

  • Ist geregelt, wer sich um bestätigte Brandmeldungen oder Entstehungsbrände (kleine, früh erkannte Brände) kümmert, während andere parallel die Räumung begleiten?

  • Kann eine Person die Evakuierung führen, während in einem anderen Bereich Rauchentwicklung, Unruhe oder Rückfragen entstehen?

  • Gibt es eine verbindliche Rückmeldung, ob alle Personen den betroffenen Bereich tatsächlich verlassen haben?

  • Funktioniert die Organisation auch dann, wenn Personen ortsunkundig sind, zögern oder Anweisungen nicht sofort folgen?

  • Sind Vertretungen vorhanden, wenn Schlüsselpersonen krank, im Urlaub oder im Schichtwechsel sind?

  • Trägt die Struktur auch bei ungewöhnlich hoher Belegung, etwa bei Veranstaltungen, Spitzenzeiten oder Sonderbetrieb?

Werden diese Fragen guten Gewissens mit „Ja“ beantwortet, kann eine gemeinsame Lösung ausreichen und eine kombinierte Funktion aus Brandschutz- und Evakuierungshelfer gut funktionieren.

Wo diese Punkte nicht zuverlässig abgedeckt sind, stößt die Doppelrolle in der Praxis an ihre Grenze. Hier kann eine höhere Abdeckung durch Brandschutzhelfer organisatorisch entlasten.

Orientierung zur Alarmierung und Evakuierung bietet außerdem die 👉🏼 DGUV Publikation 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

FAQ – Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in der Praxis

Nein. Es gibt keine eigenständige gesetzliche Verpflichtung, zusätzlich Evakuierungshelfer zu benennen.
Entscheidend ist, ob die Evakuierung im Betrieb organisatorisch zuverlässig funktioniert.

Ja. Brandschutzhelfer können die Evakuierung mit abdecken, wenn die Organisation tragfähig aufgebaut ist.
Voraussetzung ist, dass Brandbekämpfung und Räumung im Brandfall nicht an einer Person hängen bleiben.

Ja. Eine Person kann beide Funktionen übernehmen. Wenn keine gleichzeitigen Tätigkeiten anfallen, die sich im Brandfall gegenseitig blockieren.

Kritisch wird es, wenn mehrere Bereiche, viele Personen oder parallele Zuständigkeiten im Brandfall gleichzeitig betreut werden sollen.
In solchen Situationen reicht eine einzelne Funktion häufig nicht mehr aus.

Nicht die Bezeichnung der Funktion, sondern ob Evakuierung und Organisation im Brandfall nachweislich funktionieren.
Unklare Zuständigkeiten oder fehlende Rückmeldestrukturen fallen dabei regelmäßig auf.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass eine formale Benennung automatisch eine funktionierende Evakuierung ersetzt.
Es zählt ausschließlich, ob Abläufe realistisch tragfähig sind.

Einordnung für Verantwortliche

Eine funktionierende Brandschutzorganisation erkennt man nicht an Rollenbezeichnungen, sondern daran, ob im Brandfall alles gleichzeitig funktioniert.
Reichen Brandschutzhelfer dafür aus, ist keine zusätzliche Evakuierungshelfer-Struktur erforderlich. Eine Einordnung zum gesetzlichen Mindeststandard finden Sie 👉🏼 in unserer Seite zur Pflicht von Brandschutzhelfern


Wo das nicht zuverlässig gewährleistet ist, muss die Organisation angepasst werden – unabhängig von Titeln oder Schulungsnamen.