Brandschutzschulung im Betrieb: Wann ist sie notwendig – und was reicht aus?

Wenn Sie nach „Brandschutzschulung im Betrieb“ suchen, ist das selten ein Wunschprojekt.
Meist soll der Punkt zügig erledigt sein – ohne mehr Aufwand als nötig.

Der Begriff wird dabei sehr unterschiedlich verwendet.
Je nach Anbieter kann damit eine kurze Unterweisung, eine praktische Übung oder eine Kombination aus beidem gemeint sein.

Auf dieser Seite finden Sie eine klare Einordnung:
Wann eine Brandschutzschulung im Betrieb erforderlich wird – und was in vielen Fällen bereits ausreicht.

Was versteht man meist unter dem Begriff Brandschutzschulung?

Wenn von Brandschutzschulung die Rede ist, geht es selten um eine exakt definierte Maßnahme.


Gemeint ist meist:
„Wir brauchen irgendetwas zum Thema Brandschutz – überschaubar, machbar und ohne großes Drumherum.“

In der Praxis kann das sehr Unterschiedliches bedeuten:

  • eine kurze Einweisung für Mitarbeitende

  • eine Veranstaltung mit Präsentation

  • eine praktische Übung

  • oder eine Kombination daraus

Diese Unsicherheit entsteht, weil der Begriff selbst keine klare Abgrenzung vorgibt.

Was ist im Betrieb beim Thema Brandschutz grundsätzlich sicherzustellen?

Arbeitgeber müssen organisatorisch sicherstellen, dass Brandbekämpfung und Evakuierung im Betrieb funktionieren. Dazu gehören benannte und geschulte Personen (z. B. Brandschutzhelfer), sowie klar benannte Zuständigkeiten.

Der Gesetzgeber schreibt kein bestimmtes Schulungsformat vor, sondern ein funktionierendes Ergebnis.
Im Brandfall muss klar sein, wer alarmiert, wer unterstützt und wie eine geordnete Räumung begleitet wird.

Rechtlicher Bezug:

Deshalb suchen viele nach einer Brandschutzschulung:
nicht wegen eines Begriffs, sondern weil diese organisatorischen Anforderungen zuverlässig abgedeckt werden müssen.

Was muss abgedeckt sein?

Wenn das Thema ohne unnötige Extras erledigt werden soll, müssen am Ende drei Punkte abgedeckt sein:

  • Beschäftigte sind arbeitsplatzbezogen unterwiesen, wie sie sich bei Alarm oder Brand verhalten sollen
    (z. B. Alarmierung, Fluchtwege, Sammelstelle).

  • Im Betrieb ist geregelt, wie Brandbekämpfung und Evakuierung faktisch ablaufen
    (Zuständigkeiten, Ablauf, Kommunikation).

  • Es gibt benannte und geschulte Mitarbeitende, die diese Abläufe im Ereignisfall unterstützen. Einordnung gemäß DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung

Vorgeschrieben ist kein bestimmtes Schulungsformat, sondern dass diese Punkte im Betrieb tatsächlich abgedeckt sind.

Wann reicht ein einfacher Ansatz – und wann wird er im Brandfall kritisch?

Ein einfacher Ansatz im Brandfall reicht vielfach aus, wenn die Vorkehrungen klar sind und nicht an einer einzelnen Person hängen.
Typisch ist das bei überschaubaren Betriebsgrößen, festen Arbeitszeiten und klaren Zuständigkeiten.

Kritisch wird es, wo diese Annahmen nicht mehr tragen, zum Beispiel:

  • mehrere Bereiche oder Ebenen gleichzeitig betroffen sein können

  • viele ortsunkundige Personen anwesend sind

  • Schichtbetrieb, wechselnde Belegung oder hohe Fluktuation bestehen

  • mehrere Zuständigkeiten im Brandfall parallel anfallen

In solchen Situationen und wenn Ihr Bauchgefühl sich gerade ungut anfühlt, reicht „irgendwie unterwiesen“ oft nicht mehr aus.
Dann entscheidet sich im Brandfall, ob die vorhandene betriebliche Struktur wirklich funktioniert – oder nur formal erledigt wurde.

Brandschutzschulung – kurz & greifbar für Verantwortliche

Das hängt davon ab, ob Brandbekämpfung und Evakuierung tatsächlich gesichert sind.
Eine Brandschutzschulung ersetzt keine betriebliche Brandschutz-Organisation, kann sie aber sinnvoll unterstützen.

Nein. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern ob die Räumung zuverlässig funktioniert.
Vielfach kann dies durch entsprechend vorbereitete Mitarbeitende abgesichert werden.

Mehr zur Einordnung finden Sie 👉🏼 in unserer Seite zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern in einem Betrieb

Nicht, wie Maßnahmen genannt wurden, sondern ob Abläufe, Zuständigkeiten und unterwiesene Personen nachvollziehbar und umsetzbar geregelt waren.

Dass Maßnahmen formal erledigt werden, ohne zu prüfen, ob sie im Alltag und im Brandfall tatsächlich funktionieren können.

Abschließende Einordnung

Niemand erwartet, dass eine komplette Brandschutzorganisation von heute auf morgen perfekt ist.
Aber irgendwo muss man beginnen.

Ein erster sinnvoller Schritt ist, den unstrittigen Mindestbaustein sauber umzusetzen:

die Ausbildung der gesetzlich vorgesehenen Brandschutzhelfer.

Damit ist ein gefordertes Minimum erreicht. Alles Weitere kann darauf aufbauen – angepasst an Größe, Nutzung und tatsächliche Risiken.

Mehr zur praktischen Umsetzung finden Sie 👉🏼 auf unserer Startseite zum Lehrgang