Die Antwort auf diese Frage regelt die DGUV folgendermaßen:
Ein Brandschutzbeauftragter darf Brandschutzhelfer ausbilden, wenn er die nötigen Qualifikationen und Erfahrungen mitbringt. Das bedeutet, er sollte eine passende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine ähnliche Tätigkeit, die er vor Kurzem ausgeübt hat, nachweisen können. Außerdem ist es wichtig, dass er sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes weiterbildet.
Zu den Brandschutzbeauftragten die solche Voraussetzungen erfüllen, gehören zum Beispiel:
- Brandschutzbeauftragte, die ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Brandschutz abgeschlossen haben
- Brandschutzbeauftragte, die eine offizielle Brandschutz-Prüfung erfolgreich bestanden haben
- Wenn der Brandschutzbeauftragte ein Mitglied der Feuerwehr ist und mindestens den Lehrgang „Gruppenführer“ oder „Gruppenführerin“ erfolgreich abgeschlossen hat.
Mit diesen Qualifikationen und der richtigen Weiterbildung ist ein Brandschutzbeauftragter also berechtigt, Brandschutzhelfer auszubilden.
Darf unser Brandschutzbeauftrager Brandschutzhelfer ausbilden – FAQ
Rein die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit genügt nicht zum Ausbilden von Brandschutzhelfern.
Wenn er die Mindestqualifikation „Gruppenführer“ erfüllt darf er Brandschutzhelfer ausbilden – Mit Zertifizierung bei der DGUV
Theoretisch darf er das, wenn die Präsentation die Vorgaben der DGUV erfüllt. Jedoch muss trotzdem eine zertifizierte Person die praktische Feuerlöscherübung durchführen!
Empfehlenswert ist dies jedoch meist weder finanziell noch inhaltlich. Mehr Informationen hierzu auf dieser Seite zu Thema Powerpoint
Die Frage ist nicht in wenigen Worten zu beantworten. Ausführliche Informationen zum Brandschutzbeauftragten erhalten sie hier.
Fazit
Darf ein Brandschutzbeauftragter Brandschutzhelfer ausbilden:
Als Berufsfeuerwehrmänner bringen wir eine umfassende praktische Erfahrung, sowie fundierte theoretische Kenntnisse im Bereich des Brandschutzes mit.
Durch unsere regelmäßigen Einsätze und die intensive Ausbildung, einschließlich des Lehrgangs „Gruppenführer“ oder höher, verfügen wir über weitreichende Expertise, welche uns in der Praxis und in der Wissensvermittlung klar hervorhebt.
Im Vergleich zu Brandschutzbeauftragten, die oft eine eher theoretische Ausbildung haben, sind wir durch unsere praktische Arbeit und ständige Weiterbildung deutlich besser dafür geeignet, Brandschutzhelfer nicht nur auszubilden, sondern sie auch optimal auf Brandsituationen vorzubereiten.
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