Haftung im Brandschutz: Wer trägt die Verantwortung?

Die rechtliche Verantwortung im Brandschutz liegt beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung.


Brandschutzhelfer unterstützen im Brandereignis, übernehmen jedoch keine organisatorische oder rechtliche Gesamtverantwortung.

Warum diese Frage Verantwortliche umtreibt

Sie besuchen diese Seite nicht aus Neugier.
Sondern aus Unsicherheit.

Typische Gedanken sind:

„Kann ich Verantwortung delegieren?“
„Haftet mein Brandschutzhelfer persönlich?“
„Bin ich als Arbeitgeber aus dem Schneider, wenn ich jemanden benenne?“

Gerade im Brandschutz entsteht schnell der Wunsch nach Entlastung.
Nach einer klaren Grenze: Bis hierher bin ich verantwortlich – ab hier jemand anderes.

Genau an dieser Stelle entstehen jedoch die häufigsten Fehlannahmen.

Verantwortliche Person denkt über Haftung und Verantwortung im betrieblichen Brandschutz nach

Lässt sich Verantwortung im Brandschutz delegieren?

Nicht auf Brandschutzhelfer. Deren Benennung verlagert keine Verantwortung.
Sie ergänzt die betriebliche Organisation.

Das bedeutet:

  • Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für Organisation, Ausstattung und Wirksamkeit des Brandschutzes

  • Brandschutzhelfer handeln unterstützend, nach Ausbildung und Unterweisung

  • Haftung entsteht nicht durch Helferrolle, sondern durch Organisationsversäumnisse

Aus fachlicher Sicht ist das entscheidend:
Nicht wer benannt ist, sondern ob der Brandschutz im Ereignis funktioniert.

Fachliche Einordnung

Die Verantwortung für eine funktionierende Arbeitsschutz- und Notfallorganisation verbleibt rechtlich beim Arbeitgeber – auch wenn Aufgaben delegiert werden.

Mehr zur grundsätzlichen Organisationsverantwortung finden Sie hier:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Was bedeutet das für die Praxis?

Haftung im Brandschutz entscheidet sich nicht am Zertifikat.
Sondern an der Wirksamkeit der Organisation.

In der Praxis heißt das:

  • Zuständigkeiten sind klar geregelt

  • Brandschutzhelfer sind realistisch verfügbar

  • Abläufe sind verständlich und bekannt

  • Schulung und Auffrischung erfolgen nicht nur formal

💡 Genau hier entstehen Haftungsrisiken – nicht bei den Brandschutzhelfern selbst.

Haftung im Brandschutz: kurz & klar beantwortet

In der Regel nein. Brandschutzhelfer handeln unterstützend nach Ausbildung und Unterweisung; die organisatorische Gesamtverantwortung liegt beim Arbeitgeber.

Nein. Aber: Verantwortung im Brandschutz kann grundsätzlich delegiert werden – jedoch nicht auf Brandschutzhelfer.

Brandschutzhelfer unterstützen operativ im Betrieb.
Eine Übertragung von Verantwortung ist nur auf fachkundige Funktionen wie Brandschutzbeauftragte möglich.

Mehr zum Thema Brandschutzbeauftragte finden Sie 👉🏼 in unserer Seite brauche ich einen Brandschutzbeauftragten

Eine persönliche Haftung kommt praktisch nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten in Betracht – nicht bei normalen Fehlern oder Unterlassen unter Stress.

Wenn die Organisation nicht funktioniert – z. B. unklare Zuständigkeiten, fehlende Schulung oder nicht verfügbare Helfer.

Nein. Entscheidend ist eine funktionierende, realistische, gesamte Notfallorganisation.

Fazit: Verantwortung folgt der Rolle – nicht dem guten Willen

Haftung im Brandschutz ist keine Frage von Engagement oder Mut.
Sie folgt der jeweiligen Rolle im Betrieb.

Arbeitgeber tragen die Verantwortung für Organisation, Ausstattung und Struktur des Brandschutzes.
Brandschutzhelfer unterstützen im Brandfall im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Eine persönliche Haftung von Brandschutzhelfern ist nur in seltenen Ausnahmefällen denkbar – etwa bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten.
Nicht bei normalem Handeln als Laien-Helfer.

Entscheidend ist deshalb nicht, ob jemand „alles richtig macht“.
Sondern ob Zuständigkeiten klar geregelt, realistisch geplant und fachlich abgesichert sind.

Was Brandschutzhelfer im Brandfall konkret tun – und was nicht – haben wir hier klar eingeordnet:
Mehr zum Thema finden Sie 👉🏼 in unserer Seite zu den Brandschutzhelfer-Aufgaben