Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
Laut DGUV Information 205-023 dürfen Brandschutzhelfer von fachkundigen Personen ausgebildet werden. Dazu gehören auch qualifizierte Feuerwehrangehörige mit entsprechender Ausbildung und Einsatzerfahrung im Brandschutz.
Unsere Ausbilder sind aktive Berufsfeuerwehrbeamte im Einsatzdienst und Gruppenführer. Sie vermitteln die Inhalte der Brandschutzhelfer-Ausbildung auf Grundlage realer Brand- und Rettungseinsätze sowie regelmäßiger Fortbildungen im Brandschutz.

Diese Einsatzhelme stammen aus realen Brand- und Rettungseinsätzen unserer Ausbilder bei der Berufsfeuerwehr.

Unser Versprechen
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Ausbildung bei Ihnen vor Ort – mit einsatzerprobten Dozenten
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Verständliche Übungen statt Theorie-Overload
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Fokus im Brandfall: Ruhe bewahren → Türen schließen → gemeinsam löschen
Interessantes zum Ablauf finden Sie 👉🏼 in unserer Seite zum Brandschutzhelfer Kurs
Unser Team von Lehrgang-zum-Brandschutzhelfer.de

Heiko Schmidt
Unser Mann mit der längsten Erfahrung.
Seit 1994 im Einsatz- und Ausrückedienst. Vermittelt Inhalte transparent und unterhaltsam – mit Beispielen aus realen Lagen.

Thomas Till
Arbeitet als Oberbrandmeister auf Löschzug und Einsatzleitwagen, unterstützt die Leitstelle (112).
Bringt viele Jahre Erfahrung und Ruhe in jedes Training.
Gastdozent

Uwe Wahl
Brandinspektor, Lehrtaucher und Ausbilder.
Legt Wert auf realitätsnahe Übungen:
löscht, bewertet Situationen, bildet Berufsfeuerwehr-Nachwuchs aus.

Warum Unternehmen uns Ausbildern vertrauen
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Echte Feuerwehr-Profis statt PowerPoint-Marathon
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Zusammen haben wir gut 50 Jahre Einsatz- und Branderfahrung
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Humor & Ernst in der richtigen Dosis
- Planbar: feste Zeiten, klare Inhalte, Zertifikat
- Mehr als Standardtipps („kein Fettbrand mit Wasser“) – realistische Szenarien & Feedback

Auch medizinische Aspekte fließen bei unseren Schulungen mit ein.
Oberbrandmeister Thomas Till beantwortet hier eine Teilnehmerfrage zum Thema Rauchvergiftung – und zeigt anhand eines praktischen Beispiels die richtige Durchführung der stabilen Seitenlage.
Solche Übungen zeigen, dass unsere Ausbilder nicht nur brandschutzfachlich handeln, sondern Brandsituationen ganzheitlich beurteilen.
Die Verbindung aus aktivem Berufsfeuerwehr-Einsatzdienst und medizinischem Grundverständnis führt dazu, dass Gefahrenlagen nicht isoliert betrachtet werden, sondern immer mit Blick auf den Schutz von Menschen – vor Rauch, Hitze und Folgeschäden.
Diese Perspektive unterscheidet sich deutlich von rein theoretischen oder standardisierten Schulungsansätzen.



Rechtliches & Transparenz
Wir sind eine GbR. „Berufsfeuerwehrmänner“ bezieht sich auf unsere berufliche Qualifikation – die Schulungen erfolgen privatwirtschaftlich, mit Genehmigung unserer Dienststelle.
Hinweis:
Die dargestellten Anforderungen zur Fachkunde basieren auf den aktuellen Vorgaben der DGUV Information 205-023 sowie der ASR A2.2.
FAQ Brandschutzhelfer Ausbilder
Bei uns schulen aktive Berufsfeuerwehrbeamte mit Einsatzerfahrung und Ausbilderqualifikation. Im Mittelpunkt stehen nicht bloße Standardhinweise, sondern nachvollziehbare Entscheidungen und Übungen für reale Brandsituationen.
Wir sind Oberbrandmeister und Brandinspektoren der Berufsfeuerwehr mit der Qualifikation Gruppenführer im Einsatzdienst.
Unsere Fachkunde basiert auf aktiver Einsatztätigkeit sowie regelmäßiger Fortbildung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz gemäß DGUV-Vorgaben.
Darüber hinaus verfügen alle Ausbilder über medizinische Zusatzqualifikationen, die insbesondere bei Themen wie Rauchvergiftung oder Evakuierung unterstützend einfließen.
Der Unterschied liegt nicht im Zertifikat, sondern im beruflichen Alltag.
Unsere Ausbilder sind nicht primär Lehrende, sondern einsatzverantwortliche Feuerwehrangehörige, die regelmäßig mit realen Brand- und Gefahrenlagen konfrontiert sind.
Die Ausbildung orientiert sich daher nicht an theoretischen Idealszenarien, sondern an dem,
was im Brandfall tatsächlich funktioniert – unter Zeitdruck, mit begrenzten Ressourcen und realen Risiken.
Laut DGUV Information 205-023 dürfen Brandschutzhelfer von fachkundigen Personen ausgebildet werden. Dazu gehören auch qualifizierte Feuerwehrangehörige mit entsprechender Ausbildung und Einsatzerfahrung im Brandschutz. Entscheidend ist dabei nicht die Organisation, sondern die nachweisbare Fachkunde der ausbildenden Person.

