Feuerwehrmann Brandschutzhelfer
Feuerwehrmann mit Helm und Schutzkleidung

Brandschutzbeauftragter:

Aufgaben, Pflichten und

wer einen benötigt

Ein Brandschutzbeauftragter (BSB) ist die zentrale Fachperson für Organisation, Prävention und kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Brandschutzes. Wichtig: Nicht jeder Betrieb braucht einen BSB – häufig reichen gut ausgebildete Brandschutzhelfer.

Hier erfahren Sie kompakt:

  • wer einen Brandschutzbeauftragten benötigt
  • welche Aufgaben er hat
  • und welche Alternativen es gibt. 🚒
Brandschutzbeauftragter im Betrieb hält einen Unterricht

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Eine speziell qualifizierte Person, die die Unternehmensleitung berät, Maßnahmen koordiniert und die Wirksamkeit des Brandschutzes fortlaufend sicherstellt (Dokumentation, Audits, Trainings, Abstimmung mit Behörden/Feuerwehr).

Kernaufgaben (Überblick)

  • Beratung & Steuerung: Leitlinie Brandschutz, Jahresplanung, Zielkontrollen

  • Gefährdungsbeurteilung & Begehungen: Schwachstellen finden, Maßnahmen priorisieren

  • Dokumente & Ordnung: Brandschutzordnung (DIN 14096), Alarm-/Evakuierungspläne, Prüffristen

  • Unterweisungen & Übungen: Belegschaft schulen, Evakuierungsübungen planen/auswerten

  • Bau & Technik: Mitwirkung bei Neu-/Umbauten, Sonderbauten, Nutzungskonzepten

  • Schnittstellen: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr, Versicherern

  • Reporting: Management-Berichte, Kennzahlen, Nachweisführung

Wer benötigt einen Brandschutzbeauftragten?

Erforderlich ist ein BSB typischerweise, wenn

  • Nutzungen mit erhöhter Personengefährdung vorliegen (z. B. Pflege, Klinik, Beherbergung),

  • Sonderbauten/Versammlungsstätten betrieben werden,

  • komplexe Areale/Prozesse mit mehreren Betriebsbereichen existieren,

  • Auflagen aus Baugenehmigung/Brandverhütungsschau bestehen,

  • Versicherer/Normen dies verlangen (organisatorischer Brandschutz, Audits).

💡 Praxisregel: Kleinere, überschaubare Betriebe kommen in der Regel mit geschulten Brandschutzhelfern aus – plus sauberer Organisation, Unterweisung und Evakuierungsübung.

Rechtliche Hinweise (kurz & klar)

  • Rechtsrahmen: Vorgaben ergeben sich v. a. aus Bauordnungsrecht der Länder (Sonderbau-/Verordnungen), behördlichen Auflagen, DGUV-Informationen sowie versicherungsseitigen Anforderungen.

  • Bestellung: schriftlich, klare Aufgabenübertragung, Stellvertretung regeln, Berichtsweg an die Unternehmensleitung.

  • Qualifikation & Fortbildung: anerkannte Ausbildung, regelmäßige Aktualisierung; Unabhängigkeit in der Aufgabenwahrnehmung sicherstellen.

  • Dokumentation: Maßnahmenpläne, Prüf-/Wartungsnachweise, Protokolle von Übungen und Begehungen.

Unterschied: Brandschutzbeauftragter vs. Brandschutzhelfer

  • Brandschutzbeauftragter: strategisch-organisatorisch, konzipiert, steuert, überwacht.

  • Brandschutzhelfer: operativ im Ereignis – alarmieren, räumen, Erstmaßnahmen.

💡 Wichtig für KMU: In den meisten Fällen genügt eine schlagkräftige Brandschutzhelfer-Struktur mit praxisnaher Ausbildung in nur einem halben Tag (ca. 4 Stunden) und regelmäßiger Auffrischung. Das spart Kosten und erfüllt die Pflicht ohne unnötige BSB-Bestellung.

Mehr zum Thema Brandschutzhelfer finden Sie 👉🏼 in unserer Seite zur Brandschutzhelfer Ausbildung – Überblick

Handlungsempfehlung (Quick-Check)

  • Pflichten klären: Bauaufsichtliche Auflagen / behördliche Bescheide prüfen.

  • Risiko bewerten: Nutzung, Personen, Prozesse, Technik, Lagergut.

  • Entscheiden: BSB notwendig? – Wenn nein: Helfer-Konzept + Unterweisung + Übung aufsetzen.

  • Nachweise führen: Alles schriftlich regeln und sauber dokumentieren.

FAQ – Brandschutzbeauftragter

Vor allem Sonderbauten, Beherbergung, Pflege, Versammlungsstätten, komplexe Produktions-/Logistikstandorte oder Betriebe mit behördlicher/versicherungsseitiger Auflage. Kleinere Unternehmen erfüllen die Pflicht meist mit gut geschulten Brandschutzhelfern, klaren Zuständigkeiten und regelmäßigen Übungen.

Der BSB ist die organisatorische Schlüsselfigur des betrieblichen Brandschutzes: Er berät die Leitung, koordiniert Maßnahmen, überwacht die Wirksamkeit, schult Mitarbeitende und dokumentiert alles revisionssicher.

Durch eine anerkannte Ausbildung mit Theorie- und Praxisanteilen (Recht, Technik, Organisation, Gefährdungen). Anschließend regelmäßige Fortbildung. Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber.

Nur wenn die fachliche Eignung nach DGUV 205-023 erfüllt ist. Dazu zählen insbesondere:

  • Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz

  • Brandschutzbeauftragte mit gültigem Prüfungsnachweis

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit nachweisbarer Brandschutz-Zusatzqualifikation

  • Mitglieder der Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr, Werkfeuerwehr, Berufsfeuerwehr) mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Gruppenführer-Lehrgang

Erst wenn eine dieser Qualifikationen eindeutig vorliegt und die didaktischen Anforderungen erfüllt sind, dürfen Personen Brandschutzhelfer rechtskonform ausbilden.

Je nach Anbieter i. d. R. 64–80 Stunden (Voll- oder Teilzeit, teils hybrid). Fortbildung ist empfohlen/verlangt.

BSB = Strategie & Organisation. Helfer = Erstmaßnahmen im Ereignis. Beide sind wichtig, aber sie erfüllen verschiedene Funktionen.

Mehr zu den Funktionen eines Brandschutzhelfers: 👉🏼 lesen Sie unsere Seite zum Brandschutzhelfer Lehrgang

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Hinweis!

Alle Informationen auf dieser Website stellen keine Rechtsauskunft dar.  Für weitere und rechtssichere Auskünfte zur Frage „Wer benötigt einen Brandschutzbeauftragten?“ können Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht, Brandschutzbehörden oder spezialisierte Beratungsunternehmen im Bereich Brandschutz wenden.