
Das Zertifikat ist der offizielle Nachweis, dass eine Person erfolgreich zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer geschult wurde.
Es bestätigt die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Ausbildung nach DGUV 205-023 und ASR A2.2.
Doch:
Das Zertifikat ist kein dauerhaft gültiger Schein – seine Wirksamkeit hängt von der Aktualität der Kenntnisse ab.
In der Praxis gilt ein Brandschutzhelfer-Zertifikat zwei bis fünf Jahre, abhängig von:
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der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb,
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Veränderungen in Organisation, Personal oder Gebäuden,
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und der Praxisroutine der geschulten Personen.
Danach ist eine Auffrischung oder Nachschulung erforderlich.
👉 Weitere Informationen finden Sie in unserer Seite
Brandschutzhelfer Auffrischung & Nachschulung

⚖️ Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Verpflichtung zur Ausbildung ergibt sich aus:
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§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Maßnahmen gegen Brände
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DGUV Information 205-023 – Ausbildung und Benennung von Brandschutzhelfern
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ASR A2.2 – Technische Regel: Maßnahmen gegen Brände
Diese Regelwerke nennen keine feste Gültigkeitsdauer, fordern aber ausdrücklich die regelmäßige Auffrischung.
Die DGUV empfiehlt, das Wissen alle 2 bis 5 Jahre zu erneuern – je nach Gefährdungslage.

🧠 Inhalt & Nachweis im Zertifikat
Ein vollständiges Brandschutzhelfer-Zertifikat sollte enthalten:
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Name der geschulten Person
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Datum der Schulung
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Inhalte (Theorie + Praxis)
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Ort oder Betrieb
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Name und Unterschrift des Ausbilders
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Hinweis auf empfohlene Auffrischungsintervalle
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Logo / Siegel der Ausbildungsstelle
👉 Muster für die offizielle Bestellung finden Sie hier:
Benennung zum Brandschutzhelfer – Vorlage & Muster (Word)
🗂️ Dokumentation & Ablage
Das Zertifikat muss im Unternehmen nachweisbar archiviert sein –
am besten in der Personalakte und im Sicherheitsordner.
Bei Audits, Betriebsprüfungen oder Versicherungsfällen dient es als Beweis,
dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Unterweisung nachgekommen ist.
Fehlt der Nachweis, kann das als Pflichtverletzung gewertet werden.
Das Zertifikat schützt also Mitarbeitende und Arbeitgeber gleichermaßen.
🪪 Ersatzbescheinigung
Wenn das Original-Zertifikat verloren geht, stellt der Schulungsträger eine Ersatzbescheinigung aus.
Wichtig ist nur, dass sich die Schulung eindeutig zuordnen und belegen lässt –
z. B. über Teilnehmerlisten oder Rechnungsnummern.
🧯 Fazit: Gültig – aber nicht für immer
Ein Brandschutzhelfer-Zertifikat läuft nicht automatisch ab,
aber es verliert an Wirksamkeit, wenn das Wissen nicht aktuell bleibt.
Deshalb gilt in der Praxis:
„Kein Verfallsdatum – aber eine Verantwortung zur Wiederholung.“
❓ FAQ – Brandschutzhelfer Zertifikat Gültigkeit
Das Zertifikat gilt in der Praxis zwei bis fünf Jahre, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, betrieblichen Veränderungen und dem Praxisstand der Helfer.
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, doch die DGUV 205-023 empfiehlt regelmäßige Auffrischungen.
Nein. Das Zertifikat verliert nicht automatisch seine Gültigkeit, aber die Kenntnisse müssen aktuell gehalten werden.
Veraltete Schulungen gelten bei Audits oder Versicherungsfällen als nicht ausreichend.
Bei Prüfungen durch Behörden, Berufsgenossenschaften oder Auditoren muss der Arbeitgeber den Nachweis erbringen,
dass die Brandschutzhelfer geschult und aktuell unterwiesen sind.
Fehlt der Nachweis, kann das als Pflichtverletzung gewertet werden.
Bei Verlust kann der Schulungsträger eine Ersatzbescheinigung ausstellen.
Wichtig ist, dass der Teilnehmer nachweislich an der Schulung teilgenommen hat (z. B. über Rechnungsnummer oder Teilnehmerliste).
Ja. Arbeitgeber sollten jedes Zertifikat in der Personalakte oder im Sicherheitsordner archivieren.
Nur so ist der Nachweis bei Kontrollen oder im Schadensfall gewährleistet.
Inhaltlich kaum – entscheidend ist, dass es die DGUV 205-023 und die ASR A2.2 abbildet.
Unsere Zertifikate stammen von Berufsfeuerwehr-Ausbildern und sind bundesweit anerkannt.
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