Viele suchen „ASR A2.2“, weil sie eine klare Orientierung brauchen:
Was muss im Betrieb im Brandfall funktionieren – und wo liegen typische Lücken?
Diese Seite ist deshalb keine Norm‑Nacherzählung.
Sie ist eine Entscheidungshilfe: kurz, prüffähig, ohne Textmonster.
Was ist die ASR A2.2 in einem Satz?
Die ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) konkretisiert, wie Betriebe Brandschutz so organisieren, dass Alarmierung, Selbstrettung und erste Maßnahmen im Ereignisfall sofort funktionieren.
ASR A2.2 Checkliste: Schnellprüfung in 5 Punkten
Wenn Sie ASR A2.2 googeln, wollen Sie meist genau das: eine schnelle, belastbare Einordnung.
Prüfen Sie diese 5 Punkte. Jedes Zögern ist ein Hinweis, wo Organisation nachgeschärft werden sollte.
-
Feuerlöscher
Sind passende Feuerlöscher vorhanden, erreichbar, geprüft – und ist im Team klar, wo sie hängen und wie sie sicher eingesetzt werden?
👉🏼 Praxisnaher Hintergrund: Umgang mit Feuerlöschern -
Unterweisung
Wissen Beschäftigte, wie Alarm ausgelöst wird, wie Fluchtwege genutzt werden und wo der Sammelplatz ist – ohne Nachdenken?
Unter Stress zählt keine Theorie, sondern abrufbares Verhalten. -
Intervall / Auffrischung
Sind Brandschutzhelfer so aktuell, dass Handgriffe und Prioritäten sicher abrufbar bleiben – häufig im Rahmen 2 bis 5 Jahre, abhängig von Risiko und Veränderungen?
Kalenderzeit ist nur Orientierung; entscheidend ist praktische Handlungssicherheit. -
Pflichten / Organisation
Ist für Ihren Betrieb eindeutig geklärt, ob und wie Brandschutzhelfer zu benennen sind – und wer das organisatorisch sicherstellt?
👉🏼 Rechtliche Einordnung: Sind Brandschutzhelfer gesetzlich Pflicht? -
Anzahl / Schichtfähigkeit
Reicht die Anzahl gleichzeitig anwesender Brandschutzhelfer pro Schicht wirklich aus – auch bei Urlaub, Krankheit, Außendienst und möglicher Personenbindung?
👉🏼 Herleitung & Praxislogik: Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Was die ASR A2.2 in der Praxis eigentlich prüft
Die ASR denkt nicht in „Papier erfüllt“.
Sie denkt in Funktion im Ereignis.
Im Brandfall müssen mehrere Dinge parallel funktionieren:
Alarmierung, Selbstrettung, Rauchbegrenzung, erste Löschmaßnahmen (wenn sicher möglich) und Einweisung der Einsatzkräfte.
Genau deshalb ist ASR A2.2 weniger eine „Regel zum Auswendiglernen“ –
sondern ein Prüfstein, ob Ihre Organisation unter Stress trägt.
Regelt die ASR A2.2, wie oft Brandschutzhelfer aufgefrischt werden müssen?
Rund um ASR A2.2 wird häufig nach einer fixen Jahreszahl gesucht.
In der Praxis wird oft ein Rahmen von 2 bis 5 Jahren genutzt – aber nicht als „Magie‑Frist“.
Der entscheidende Punkt ist:
Auffrischung ist dann nötig, wenn Handlungssicherheit nicht mehr zuverlässig abrufbar ist.
Typische Auslöser sind nicht nur Zeit, sondern vor allem:
Personwechsel, geänderte Abläufe, geänderte Nutzung, neue Risiken, lange fehlende Praxis.
👉🏼 Die vertiefte Einordnung zu Intervallen und Anlässen finden Sie in Auffrischung / Wiederholung / Nachschulung
Was die ASR A2.2 nicht liefert
Die ASR A2.2 ist kein „Freifahrtschein“, nur weil irgendwo ein Richtwert erfüllt wird.
Sie liefert nicht:
-
keine pauschale „Einheitszahl“, die immer passt
-
keine Garantie, dass Papiermaßnahmen im Ereignis wirken
-
keine Abkürzung an der Gefährdungsbeurteilung vorbei
Sie liefert eine klare Logik:
Wenn es brennt, muss es funktionieren – sofort.
FAQ zur ASR A2.2 neu
Nein.
Es gibt Richtwerte, aber entscheidend ist die gleichzeitige Verfügbarkeit pro Schicht.
Nein.
Entscheidend ist, ob er zugänglich, geeignet und im Ereignisfall sicher nutzbar ist.
Nein.
Zeit ist Orientierung; entscheidend ist, ob das Verhalten im Brandfall noch abrufbar ist.
Dass man auf Zahlen schaut, aber die Funktion im Ereignis nicht prüft.
ASR A2.2 ist eine Organisationsfrage, keine Prozentrechnung.
Offizielle Quellen
Den Originaltext und den offiziellen Stand finden Sie hier:
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
ergänzende Praxisquelle: DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“
Was diese Seite leisten soll
Diese Seite soll Ihnen helfen, die richtigen Prüfentscheidungen zu treffen – ohne sich in Normtexten zu verlieren.
Wenn Sie bei der Schnellprüfung an mindestens einem Punkt gezögert haben, ist das kein Drama.
Es ist ein Hinweis, wo organisatorisch nachgeschärft werden sollte, damit die ASR‑Logik im Ereignisfall wirklich trägt.

