Ein Brandschutzhelfer ist ein ausgebildeter Beschäftigter, den der Arbeitgeber für einfache Aufgaben der ersten Brandbekämpfung benennt.
Im Unternehmen gehört er zur betrieblichen Notfallorganisation. Im Brandfall übernimmt er eine festgelegte Rolle innerhalb der betrieblichen Abläufe und kann bei Räumungs- oder Evakuierungsmaßnahmen mitwirken.

Welche Funktion hat er?
Ein Brandschutzhelfer unterstützt die betriebliche Notfallorganisation.
Er handelt nicht eigenverantwortlich wie eine Feuerwehrkraft oder ein Brandschutzbeauftragter, sondern wirkt innerhalb der betrieblichen Abläufe mit.
Was ein Brandschutzhelfer macht und welche Tätigkeiten er im Brandfall übernehmen kann, wird auf der Seite Brandschutzhelfer Aufgaben näher erläutert.
Was ist ein Brandschutzhelfer nicht?
Ein Brandschutzhelfer ist weder Feuerwehrkraft noch Brandschutzbeauftragter.
Er übernimmt festgelegte Funktionen innerhalb der betrieblichen Notfallorganisation, ist jedoch nicht für die professionelle Gefahrenabwehr oder den gesamten betrieblichen Brandschutz verantwortlich.
Welche rechtliche Grundlage hat ein Brandschutzhelfer?
Die rechtliche Grundlage ergibt sich insbesondere aus § 10 Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV Information 205-023.
Arbeitgeber müssen geeignete Personen für Aufgaben der Brandbekämpfung benennen. Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Anforderungen an Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern.
Wann Unternehmen Brandschutzhelfer benennen müssen, wird auf der Seite Brandschutzhelfer Pflicht näher erläutert.
Welche Themen grenzen an diese Definition an?
Diese Seite erklärt, was ein Brandschutzhelfer ist und wie seine Rolle im Unternehmen eingeordnet wird.
Davon zu unterscheiden sind die Ausbildung und Brandschutzschulung von Beschäftigten, die Anzahl erforderlicher Brandschutzhelfer sowie allgemeine Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz.

