Ein Brandschutzhelfer ist ein ausgebildeter Beschäftigter, den der Arbeitgeber für den betrieblichen Brandschutz benennt.
Im Unternehmen gehört er zur Notfallorganisation und unterstützt im Brandfall das geordnete Handeln.

Welche Funktion hat er?
Die Funktion liegt zwischen allgemeiner Beschäftigtenpflicht und professioneller Gefahrenabwehr.
Er ist eine geschulte Zwischenebene im Betrieb: eingebunden in die Abläufe, aber nicht für den gesamten Brandschutz verantwortlich.
Was ein Brandschutzhelfer macht, wird bei den Brandschutzhelfer Aufgaben erklärt.
Was ist ein Brandschutzhelfer nicht?
Er ist keine Feuerwehrkraft und kein Brandschutzbeauftragter.
Die Abgrenzung zur Funktion des Brandschutzbeauftragten ist wichtig.
Seine Rolle bleibt unterstützend: Er ist geschult, im Brandfall innerhalb der betrieblichen Abläufe mitzuwirken.
Welche rechtliche Grundlage hat ein Brandschutzhelfer?
Sie stehen im Zusammenhang mit § 10 Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Information 205-023.
§ 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen.
Die DGUV Information 205-023 beschreibt genauer, wie sie ausgebildet und befähigt werden sollen.
Wann Betriebsverantwortliche Brandschutzhelfer benennen müssen, gehört zur Brandschutzhelfer Pflicht und wird dort rechtlich genauer eingeordnet.
Welche Themen grenzen an diese Definition an?
Diese Definition erklärt die Rolle einer einzelnen benannten Person. Davon zu unterscheiden sind der allgemeine Brandschutz im Unternehmen, die Schulung der Beschäftigten und die organisatorischen Anforderungen.
Der Zusammenhang von Unterweisung, Schulung und betrieblichen Maßnahmen wird in der Brandschutzschulung genauer eingeordnet.
Welche grundlegenden Punkte Unternehmen beachten müssen, erläutert die Seite Was müssen wir beim Brandschutz im Betrieb beachten?
Wie viele erforderlich sind, gehört zur Anzahl der Brandschutzhelfer im Betrieb.

