Die DGUV Information 205-023 beschreibt nicht nur Inhalte für Brandschutzhelfer. Sie macht deutlich, warum Fachkunde der Ausbilder, betriebliche Besonderheiten und Handlungssicherheit für eine wirksame Umsetzung entscheidend sind. Diese Seite fasst die DGUV 205-023 deshalb nicht zusammen, sondern erläutert die Denklogik hinter ausgewählten Anforderungen aus Sicht erfahrener Berufsfeuerwehr-Ausbilder.

Warum setzt die DGUV 205-023 auf Wirksamkeit statt auf Formalitäten?
Viele Verantwortliche suchen in Regelwerken nach festen Vorgaben und allgemeingültigen Antworten. Die DGUV 205-023 verfolgt bewusst einen anderen Ansatz.
Sie geht davon aus, dass sich Betriebe hinsichtlich Personen, Abläufen, Gebäuden und Risiken erheblich unterscheiden. Deshalb liefert sie keine Standardlösung für jeden Betrieb, sondern einen Rahmen für eine wirksame Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes.
Der Maßstab der DGUV 205-023 lautet nicht: „Ist eine Vorgabe formal erfüllt?“
Der Maßstab lautet: „Würde diese Maßnahme im Brandfall tatsächlich funktionieren?“
Genau deshalb betont die DGUV 205-023 an vielen Stellen nicht nur organisatorische Anforderungen, sondern auch Fachkunde, betriebliche Besonderheiten, Handlungssicherheit und realitätsnahe Übung.
Denn Brandschutz wird nicht auf dem Papier wirksam. Er wird erst dann wirksam, wenn Menschen im entscheidenden Moment die richtigen Entscheidungen treffen.
Warum fordert die DGUV 205-023 fachkundige Ausbilder?
„Fachkundig im Sinne dieser Schrift ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.“
DGUV Information 205-023
Die DGUV 205-023 fordert nicht nur die Ausbildung durch eine fachkundige Person. Sie beschreibt auch, wodurch diese Fachkunde überhaupt entsteht.
Auffällig ist dabei, dass die DGUV nicht allein auf theoretisches Wissen abstellt. Genannt werden ausdrücklich Berufsausbildung, Berufserfahrung, eine aktuell ausgeübte Tätigkeit sowie regelmäßige Fortbildungen im Brandschutz.
Damit macht die DGUV deutlich, dass die Ausbildung von Brandschutzhelfern mehr ist als die reine Vermittlung von Informationen. Inhalte müssen verständlich erklärt, Rückfragen beantwortet und auf die konkrete Situation eines Betriebes übertragen werden können.
Genannt werden unter anderem Angehörige von Werk-, Freiwilligen- und Berufsfeuerwehren mit entsprechender Führungsqualifikation als Beispiel für fachkundige Ausbilder.
Für Verantwortliche im Unternehmen stellt sich damit nicht nur die Frage, ob eine Ausbildung durchgeführt wird. Entscheidend ist auch, auf welcher fachlichen Grundlage sie erfolgt und welche praktische Erfahrung die ausbildende Person tatsächlich einbringt.
Gerade dieser Gedanke wird in der Diskussion um Brandschutzhelfer häufig unterschätzt. Die meisten Fragen entstehen nicht bei den Grundlagen, sondern dort, wo allgemeine Vorgaben auf die konkrete Realität eines Betriebes treffen.
Warum müssen betriebliche Besonderheiten berücksichtigt werden?
„Werden in der Ausbildung keine betriebsspezifischen Kenntnisse vermittelt, obliegt deren nachträgliche Vermittlung dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin.“
DGUV Information 205-023
Warum weist die DGUV 205-023 ausdrücklich auf betriebsspezifische Kenntnisse hin?
Weil Beschäftigte im Brandfall nicht in einem theoretischen Musterbetrieb handeln. Menschen müssen sich in ihrem eigenen Gebäude, ihren eigenen Abläufen und ihrer eigenen Organisation zurechtfinden.
Sie beschränkt sich nicht auf allgemeine Ausbildungsinhalte sondern macht deutlich, dass betriebliche Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
Aus Sicht der Berufsgenossenschaft reicht es nicht aus, allgemeine Brandschutzthemen zu vermitteln. Der Punkt ist, ob Beschäftigte die Inhalte auf die Bedingungen ihres eigenen Betriebes übertragen können.
Je stärker sich Ausbildungssituation und späteres Arbeitsumfeld unterscheiden, desto wichtiger wird diese betriebliche Einordnung.
Genau deshalb führen wir unsere Schulungen direkt im Unternehmen durch. Alarmierungswege, Fluchtwege, organisatorische Abläufe und besondere Risiken lassen sich inhouse deutlich realitätsnäher einordnen als in einem allgemeinen Schulungsumfeld außerhalb des Betriebes.
Warum steht in der DGUV 205-023 mehr über Handlungssicherheit als über Feuerlöscher?
„Ziel der Ausbildung ist der Erwerb von Kenntnissen über die möglichen Gefahren durch Brände sowie das richtige Verhalten im Brandfall.“
DGUV Information 205-023
Warum wird hier ausdrücklich vom richtigen Verhalten im Brandfall und nicht vom nur vom Umgang mit Feuerlöschern gesprochen?
Weil ein Feuerlöscher allein noch keinen wirksamen Brandschutz schafft.
Im Mittelpunkt der DGUV 205-023 stehen nicht die Feuerlöscheinrichtungen, sondern das Verhalten im Brandfall – ob Beschäftigte Gefahren erkennen, Situationen richtig einschätzen und angemessen handeln können.
Aus unserer Sicht als Berufsfeuerwehrmänner ist genau das einer der wichtigsten Gedanken der gesamten DGUV 205-023. Löscheinrichtungen sind Werkzeuge. Entscheidend ist, ob Menschen die richtigen Entscheidungen treffen.
Somit beschreibt die DGUV 205-023 nicht in erster Linie den Umgang oder allgemeine Kenntnisse über Feuerlöscher. Sie beschreibt die Voraussetzungen dafür, dass Beschäftigte im Brandfall handlungsfähig bleiben.
Warum erwähnt die DGUV Information externe Anbieter?
„Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann […] auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern […] oder Feuerwehren erfolgen.“
DGUV Information 205-023
Weil nicht jedes Unternehmen intern über die notwendige Fachkunde, Erfahrung und zeitliche Kapazität verfügt, um die Anforderungen der DGUV Information selbst sicher umzusetzen.
Die Möglichkeit, externe Anbieter einzubinden, ist jedoch kein Freibrief. Die DGUV spricht nicht einfach von Anbietern, sondern von kompetenten externen Anbietern. Entscheidend bleibt also, ob die ausbildenden Personen die geforderte Fachkunde tatsächlich mitbringen.
Besonders aufschlussreich ist dabei, dass die DGUV Fachkunde nicht allein über Lehrgänge oder Qualifikationsnachweise definiert. Sie fordert ausdrücklich eine „zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit“ sowie regelmäßige Fortbildungen im Brandschutz.
Fachkunde wird damit nicht als einmal erworbener Zustand verstanden, sondern als fortlaufende Verbindung aus Qualifikation, Erfahrung, aktueller Tätigkeit und Weiterbildung.
Genau an diesem Punkt unterscheidet die DGUV zwischen dem reinen Vermitteln von Schulungsinhalten und einer belastbaren fachlichen Grundlage. Wer Brandschutzhelfer ausbildet, soll Situationen einordnen, Rückfragen beantworten und betriebliche Besonderheiten fachlich bewerten können.
Sie macht damit deutlich, dass Fachkunde nicht nur nachgewiesen, sondern dauerhaft aufrechterhalten werden muss.
Wer Brandschutzhelfer ausbildet, sollte Brandschutz nicht nur unterrichten, sondern fachlich fortlaufend mit Brandereignissen, Rauch, Gefahreneinschätzung und den Grenzen von Brandschutzhelfern befasst sein.
Besonders deutlich wird dieser Gedanke bei der Forderung nach einer „zeitnah ausgeübten entsprechenden beruflichen Tätigkeit“ sowie regelmäßigen Fortbildungen im Brandschutz.
🎥 Das folgende Video zeigt einen Ausschnitt aus diesem fachlichen Umfeld:
Fachkunde entsteht somit nicht allein durch Lehrgänge oder Nachweise. Gefordert ist die Verbindung aus Qualifikation, Berufserfahrung, aktueller Tätigkeit und regelmäßiger Fortbildung im Brandschutz.
Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die Personen hinter einer Ausbildung:
Welche fachlichen Qualifikationen, feuerwehrtechnischen Laufbahnen und Einsatzerfahrungen unsere Ausbilder mitbringen, erläutern wir auf unserer Seite über die Ausbilder von Lehrgang-zum-Brandschutzhelfer.de.

