DGUV 205-023 – Einordnung in den betrieblichen Brandschutz

Fachlich eingeordnet von Oberbrandmeistern und Brandinspektoren der Berufsfeuerwehr mit zusammen über 50-jähriger Einsatzerfahrung. Diese Einordnung basiert nicht auf einer reinen Zusammenfassung von Regelwerken, sondern auf der Verbindung von Ausbildung, betrieblicher Praxis und realem Einsatzgeschehen.

Zuletzt fachlich geprüft: März 2026

Die DGUV Information 205-023 gibt eine Übersicht zu Inhalten und Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern. Für eine wirksame Umsetzung im Betrieb muss sie jedoch im Zusammenhang mit ASR A2.2, Gefährdungsbeurteilung und betrieblicher Brandschutzorganisation gelesen werden.

Ausbilder der Berufsfeuerwehr bei der Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV 205-023

Welchen Beitrag leistet die DGUV 205-023 im betrieblichen Brandschutz?

Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern. Was ein Brandschutzhelfer im Betrieb grundsätzlich ist, erläutern wir gesondert auf unserer Seite zur Definition von Brandschutzhelfern.

Ihr eigentlicher Zweck liegt in der Sicherstellung wirksamer Frühmaßnahmen:

  • Brände sollen möglichst verhindert werden
  • Entstehungsbrände sollen früh erkannt und begrenzt werden
  • Menschen sollen geschützt werden, wenn sich ein Brand nicht unmittelbar beherrschen lässt

Den größeren Zusammenhang erläutern wir auf unserer Seite zum betrieblichen Brandschutz im Unternehmen. Dort wird sichtbar, dass Brandschutzhelfer nur ein Teil einer funktionierenden Brandschutzorganisation sind.

Ob und warum Brandschutzhelfer im Unternehmen überhaupt erforderlich sind, wird klar beantwortet 👉🏼 in unserer Seite zur Brandschutzhelfer Pflicht

Warum reicht die DGUV 205-023 allein nicht aus?

Weil sie die Ausbildung von Brandschutzhelfern beschreibt, aber nicht den gesamten betrieblichen Brandschutz regelt.

Eine funktionierende Umsetzung ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel von:

  • ASR A2.2
  • Gefährdungsbeurteilung
  • betrieblichen Rahmenbedingungen

Erst dieses Zusammenspiel führt zu einer tragfähigen Brandschutzorganisation. Die arbeitsstättenbezogene Einordnung erläutern wir gesondert auf unserer Seite zur ASR A2.2.

Warum wird die DGUV 205-023 häufig verkürzt angewendet?

Weil in ihr häufig einfache Standardlösungen gesucht und daraus pauschale Entscheidungen abgeleitet werden.

In der Praxis werden einzelne Aussagen isoliert übernommen. Dadurch entsteht der Eindruck, der Brandschutz sei mit der Umsetzung einzelner Punkte bereits ausreichend geregelt, obwohl keine Anpassung an die realen Bedingungen im Betrieb erfolgt ist.

Im Brandfall zeigt sich jedoch: Nicht die formale Umsetzung entscheidet, sondern ob Maßnahmen tatsächlich funktionieren.

Was folgt daraus für die betriebliche Umsetzung?

Die DGUV Information 205-023 muss in die konkrete betriebliche Realität übersetzt werden.

Entscheidend ist:

  • Sind ausreichend geeignete Personen tatsächlich verfügbar?
  • Können mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigt werden?
  • Besteht Handlungssicherheit unter Stress?
  • Passen Maßnahmen zu Gebäude, Nutzung und Abläufen?

Die Ableitung im eigenen Betrieb erfolgt über die Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz. Die personelle Abdeckung behandeln wir gesondert auf der Seite zur erforderlichen Anzahl von Brandschutzhelfern im Betrieb.

Wie die Vorgaben praktisch umgesetzt werden, sehen Sie 👉🏼 in unserer Seite zum Ablauf des Brandschutzhelfer Kurses im Betrieb

Auf welche Originalquellen stützt sich diese Einordnung?

Diese Einordnung basiert auf den folgenden Regelwerken:

Kurz zusammengefasst:

Die DGUV 205-023 beschreibt die Ausbildung von Brandschutzhelfern, gibt aber keine fertigen Lösungen für den Betrieb vor. Entscheidend ist, ob die daraus abgeleiteten Maßnahmen unter realen Bedingungen tatsächlich funktionieren.