DGUV 205-023 – Einordnung in den betrieblichen Brandschutz
Fachlich eingeordnet von Oberbrandmeistern und Brandinspektoren der Berufsfeuerwehr mit zusammen über 50-jähriger Einsatzerfahrung. Diese Einordnung basiert nicht auf einer reinen Zusammenfassung von Regelwerken, sondern auf der Verbindung von Ausbildung, betrieblicher Praxis und realem Einsatzgeschehen.
Zuletzt fachlich geprüft: März 2026
Die DGUV Information 205-023 gibt eine Übersicht zu Inhalten und Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern. Für eine wirksame Umsetzung im Betrieb muss sie jedoch im Zusammenhang mit ASR A2.2, Gefährdungsbeurteilung und betrieblicher Brandschutzorganisation gelesen werden.


