
„Unsere Brandschutzhelfer-Schulung haben wir doch schon vor einigen Jahren gemacht … müssen wir uns jetzt eigentlich darum kümmern?“
Dann schauen wir uns das gemeinsam kurz an.
Die kurze Antwort zur Gültigkeit Ihrer Brandschutzhelfer lautet:
Nein.
Allein weil eine Brandschutzhelfer-Schulung schon einige Jahre zurückliegt, werden Ihre Brandschutzhelfer nicht „juristisch“ ungültig.
Genau deshalb besteht zunächst kein Grund zur Sorge.
Im nächsten Schritt schauen wir gemeinsam darauf, warum trotzdem häufig von drei bis fünf Jahren die Rede ist und was das für Ihren Betrieb tatsächlich bedeutet.
Warum liest man dann überall, dass Brandschutzhelfer nur drei bis fünf Jahre gültig sind?
Viele Unternehmen stolpern genau an dieser Stelle.
Einerseits heißt es, Brandschutzhelfer oder ihre Zertifikate werden nicht automatisch ungültig.
Andererseits findet man im Internet immer wieder die Aussage, dass eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre erfolgen sollte.
Beides widerspricht sich auf den ersten Blick.
Tatsächlich hat das jedoch einen einfachen Grund.
Hier werden zwei verschiedene Fragen miteinander vermischt.
Bei der Frage, ob Brandschutzhelfer noch gültig sind, werden häufig zwei ganz unterschiedliche Dinge miteinander vermischt.
- Zum einen geht es darum, ob Brandschutzhelfer oder ihre Zertifikate nach einer bestimmten Zeit ihre juristische Gültigkeit verlieren.
- Zum anderen geht es darum, ob das vorhandene Wissen und die gelernten Fähigkeiten, einen Brand zu löschen, nach einigen Jahren wiederholt werden sollten.
Beides hat miteinander zu tun – ist aber nicht dasselbe.
Verlieren Brandschutzhelfer oder ihre Zertifikate nach drei bis fünf Jahren automatisch ihre Gültigkeit?
Nein.
Schauen wir dazu gemeinsam in die maßgeblichen Regelwerke.
Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz § 10 und § 12 ArbSchG verpflichten Arbeitgeber,
- geeignete Brandschutzhelfer zu benennen,
- diese angemessen auszubilden und
- innerbetriebliche Unterweisungen bei Bedarf regelmäßig zu wiederholen.
➡️ Ein Ablaufdatum für Brandschutzhelfer oder deren Zertifikate nennt das Arbeitsschutzgesetz nicht.
ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten)
Die ASR A2.2 empfiehlt bei normaler Brandgefährdung,
Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.
An dieser Stelle beschreibt die ASR die Wiederholung innerbetrieblicher Unterweisungen mit praktischer Übung.
Eine juristische Gültigkeitsdauer von Brandschutzhelfern oder deren Zertifikaten legt sie hingegen nicht fest,
Das Zeitintervall … ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
➡️ Eine juristische Gültigkeitsdauer von Brandschutzhelfern oder deren Zertifikaten legt die ASR A2.2 nicht fest.
DGUV Information 205-023
Hier findet sich die häufig zitierte Empfehlung der DGUV Information 205-023,
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Entscheidend ist dabei der genaue Wortlaut.
Die DGUV Information 205-023 spricht ausdrücklich von einer Empfehlung zur Auffrischung der Kenntnisse.
➡️ Von einer juristischen Gültigkeitsdauer oder einem Ablaufdatum für Brandschutzhelfer oder Zertifikate ist dort keine Rede.
Was bedeutet das für Ihre Brandschutzhelfer?
Die maßgeblichen Regelwerke legen kein Ablaufdatum fest, nach dem Brandschutzhelfer oder ihre Zertifikate automatisch ihre Gültigkeit verlieren.
Sie beschreiben stattdessen, wann innerbetriebliche Unterweisungen, Übungen oder Auffrischungen sinnvollerweise wiederholt werden sollten.
Deshalb finden Sie auf unseren Zertifikaten bewusst kein Ablauf- oder Gültigkeitsdatum.

➡️ Ein solches Datum würde den Eindruck erwecken, dass Brandschutzhelfer oder ihre Zertifikate nach einer bestimmten Zeit ihre Gültigkeit verlieren.
Genau das ergibt sich aus den maßgeblichen Regelwerken jedoch nicht.
Woher stammt dann die Empfehlung von drei bis fünf Jahren?
Bis hierher haben wir nur die Frage beantwortet, ob Brandschutzhelfer oder ihre Zertifikate ihre Gültigkeit verlieren.
Die häufig genannten drei bis fünf Jahre stammen aus Empfehlungen zur Wiederholung von Unterweisungen, Übungen oder Auffrischungen
– nicht aus einer juristischen Gültigkeitsdauer.
Sie beziehen sich nicht auf die Gültigkeit, sondern auf die Empfehlung, vorhandenes Wissen und praktische Fähigkeiten regelmäßig aufzufrischen.
Gerade im Brandschutz können sich innerhalb weniger Jahre betriebliche Abläufe, Brandgefahren oder organisatorische Maßnahmen verändern.
Hinzu kommt, dass praktische Fähigkeiten – wie bei vielen anderen Tätigkeiten auch – mit der Zeit nachlassen können, wenn sie nicht regelmäßig geübt werden.
Aus diesem Grund empfiehlt die DGUV Information 205-023:
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Die aktuelle ASR A2.2 geht noch einen Schritt weiter und nennt für innerbetriebliche Unterweisungen mit praktischer Übung einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren. Welcher Abstand im Einzelfall sinnvoll ist, legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest.
Was bedeutet das jetzt konkret für Ihren Betrieb?
Die wichtigste Erkenntnis lautet:
Allein weil Ihre Brandschutzhelfer-Schulung schon einige Jahre zurückliegt, müssen Sie nicht automatisch tätig werden.
Schauen Sie stattdessen, ob sich seit der letzten Ausbildung etwas verändert hat.
Zum Beispiel:
- Hat sich die Brandgefährdung in Ihrem Betrieb verändert?
- Sind neue Arbeitsbereiche oder Arbeitsverfahren hinzugekommen?
- Haben sich Flucht- und Rettungswege oder organisatorische Abläufe geändert?
- Fühlen sich Ihre Brandschutzhelfer im Umgang mit Feuerlöschern und im Brandfall noch handlungssicher?
Sollten Sie bei einzelnen Punkten unsicher sein oder sich in Ihrem Betrieb wesentliche Änderungen ergeben haben, kann eine Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung sinnvoll sein
– nicht weil die bisherige Ausbildung automatisch ihre Gültigkeit verloren hat,
sondern damit Ihre Brandschutzhelfer im Brandfall weiterhin sicher handeln können.
Denn Brandschutz wird nicht auf dem Papier wirksam.
Er wird erst dann wirksam, wenn Menschen im entscheidenden Moment die richtigen Entscheidungen treffen.

