Willst du die Anzahl an Brandschutzhelfern berechnen?
Dann gib einfach die Gesamtzahl Deiner Mitarbeiter ein. Unser Rechner zeigt dir sofort das Ergebnis:
Geben Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter gesamt ein. Der Rechner berechnet die Mindestanforderung.
Gesamtanzahl der Mitarbeiter:
Empfohlene Brandschutzhelfer: -
Wichtige Faktoren:
✅ – Urlaub & Krankheit: Nicht alle sind immer da, also musst du Puffer einplanen.
✅ – Schichtbetrieb: Jede Schicht braucht genug ausgebildete Helfer.
✅ – Risikobewertung: Bei erhöhter Brandgefahr sind mehr Helfer nötig.
👉 Unser Tipp: Plane lieber etwas großzügiger – um Engpässe zu vermeiden!
Nicht jedes Unternehmen ist gleich – und genau deshalb gibt es auch keine starre Zahl, wie viele Brandschutzhelfer vorgeschrieben sind. Entscheidend ist: Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie groß der Bedarf tatsächlich ist.
Als Faustregel gilt jedoch:
👉 Mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeiter sollten geschult sein – das sagt die DGUV.
Doch Vorsicht: In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr, sensibler Technik oder viel Publikumsverkehr reicht dieser Richtwert oft nicht aus. Hier braucht es mehr – manchmal deutlich mehr.
In der Theorie klingt „ausreichend“ erstmal vage – in der Praxis lässt sich aber gut ableiten, was gemeint ist:
👉 5 % der tatsächlich Anwesenden müssen Brandschutzhelfer sein!
Urlaub, Krankheit, Teilzeit oder Schichtarbeit müssen mitgedacht werden – sonst fehlen im Ernstfall genau die Personen, auf die es ankommt.
Auch wer nur einen Mitarbeiter pro Abteilung schult, hat im Zweifel niemanden vor Ort, wenn er nicht da ist.
👉 „Ausreichend“ heißt also nicht: rechnerisch knapp 5% ALLER Mitarbeiter.
👉 Sondern: verlässlich 5% DER ANWESENDEN – zu jeder Zeit!
Wer auf Nummer sicher gehen will, plant lieber mit etwas Puffer.
So lange wir als Berufsfeuerwehrmänner und Dozenten zum Thema Brandschutzhelfer tätig sind, so lange beschäftigt uns und die betroffenen Unternehmen das Thema zur Brandschutzhelfer Anzahl. Es herrscht hier immerzu Ratlosigkeit.
Die 5 %-Regel ist ein sinnvoller Orientierungswert – aber was bedeutet das konkret für Ihren Betrieb?
Anzahl Beschäftigte pro Schicht | Empfohlene Brandschutzhelfer (mind. 5 %) |
---|---|
10 | 1 |
20 | 1 |
50 | 3 |
100 | 5 |
200 | 10 |
500 | 25 |
💡 Wichtig: Diese Werte beziehen sich immer auf die gleichzeitig anwesenden Personen. Bei Schichtbetrieb oder Teilzeitkräften sollten Sie die Gesamtzahl entsprechend anpassen – oder gleich pro Schicht separat berechnen.
Und: Rundungen immer aufrunden! Bei 17 Personen reichen also nicht 0,85, sondern Sie brauchen mindestens 1 Brandschutzhelfer – besser 2.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen ergibt sich aus der Arbeitsschutzgesetzgebung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR A2.2 Dort ist zwar keine konkrete Zahl genannt, aber es wird klar gefordert, dass „eine ausreichende Anzahl“ von Brandschutzhelfern im Unternehmen vorhanden sein muss.
Was als ausreichend gilt, hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel:
Größe des Unternehmens
Art der Tätigkeit
Brandgefährdung
Organisation der Abläufe
und nicht zuletzt: Wie schnell kann im Ernstfall Hilfe geleistet werden?
Konkretisiert wird diese Anforderung in der Praxis durch die Information 205-023. Sie nennt als Regelwert etwa 5 % der Beschäftigten – bezogen auf die anwesenden Mitarbeiter pro Schicht.
Diese Zahl ist jedoch nicht als starre Vorgabe zu verstehen, sondern als Mindestmaß. In vielen Fällen – etwa in Pflegeeinrichtungen, Kitas oder Industrie – wird eine deutlich höhere Anzahl sinnvoll oder sogar notwendig.
In vielen Betrieben reicht der 5 %-Richtwert nicht aus. Die Vorgaben der DGUV lassen ausdrücklich Raum für eine erhöhte Anzahl, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen:
🧒 Viele Schutzbefohlene: In Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Praxen müssen Kinder, Kranke oder Senioren im Notfall betreut und evakuiert werden. Hier zählt jede zusätzliche helfende Hand.
🏠 Hoher Homeoffice-Anteil: Wenn nur ein Teil der Belegschaft regelmäßig vor Ort ist, sinkt die tatsächliche Verfügbarkeit der Brandschutzhelfer – hier sollten mehr Personen geschult werden, um Ausfälle zu kompensieren.
🏢 Stark frequentierte Gebäude: Öffentliche Einrichtungen, Einzelhandel oder Veranstaltungsorte mit viel Publikumsverkehr brauchen deutlich mehr Brandschutzhelfer – schon allein, um im Notfall Besucher schnell und sicher zu leiten.
🏭 Technische Risiken: Wer mit Maschinen, brennbaren Stoffen oder sensibler Technik arbeitet, erhöht automatisch das Brandrisiko – und damit auch den Schulungsbedarf.
🕒 Lange Wege oder mehrere Standorte: Wenn Brandschutzhelfer im Ernstfall von zu weit herkommen müssten, ist niemand rechtzeitig vor Ort. Dann ist regionale oder abteilungsbezogene Planung gefragt.
👉 Je unübersichtlicher, gefährdeter oder betreuungsintensiver ein Betrieb ist, desto mehr Brandschutzhelfer braucht er.
Viele Unternehmen rechnen pauschal mit 5 % der Gesamtbelegschaft – und tappen damit in eine gefährliche Falle.
Denn:
👉 Die 5 %-Regel gilt nur für die körperlich anwesenden Mitarbeiter – pro Schicht!
Teilzeit, Urlaub, Krankheit, Homeoffice? All das zählt nicht mit.
Das bedeutet:
✅ Die 5 % sind keine Komfortzone – sondern die absolute Untergrenze.
Wer nur das Minimum einplant, steht im Ernstfall womöglich ohne Unterstützung da.
Unser Tipp:
📈 Planen Sie mit Reserve – nicht auf Kante.
Ein oder zwei zusätzliche geschulte Kräfte machen den Unterschied, wenn’s brennt.
Unsere PDF-Vorlage hilft Ihnen dabei, Schritt für Schritt die Gefährdung zu beurteilen – und daraus abzuleiten, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Unternehmen tatsächlich braucht. Einfach downloaden und direkt anwenden!
Sie möchten wissen, wie viele Brandschutzhelfer für Ihren Betrieb wirklich erforderlich sind?
Oder direkt einen Termin zur Schulung vereinbaren – einfach, persönlich und vor Ort?
Dann sind Sie bei uns richtig.
👨🚒 Alle Ausbilder sind aktive Berufsfeuerwehrleute – praxisnah, erfahren und auf den Punkt.
➡️ Wir beraten Sie gerne individuell – unverbindlich und direkt bei Ihnen vor Ort.
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Nun, das hängt davon ab, wie oft Sie planen, den Betrieb in Brand zu setzen. Wenn Sie ein pyromanisches Unternehmen betreiben, empfehlen wir so viele Brandschutzschulungen durchzuführen, wie Sie sich leisten können!
Aber im Ernst, es existiert keine genaue Zahl, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Größe des Betriebs, der Art der Aktivitäten, der Anzahl der Mitarbeiter usw. Es ist jedoch immer besser, auf Nummer sicher zu gehen und sicherzustellen, dass genügend Brandschutzhelfer vorhanden sind, um im Falle eines Brandes schnell und effektiv reagieren zu können. Mindestens jedoch Fünf Prozent der körperlich anwesenden Mitarbeiter.
Die Brandschutzhelfer Anzahl sollte gemäß der gesetzlichen Vorgabe von 5% der Mitarbeiterzahl festgelegt werden – sozusagen die „Compliance-Crew“ gegen Brände im Büro. Eine ausgewogene Quote gewährleistet, dass im Notfall genügend Helden bereitstehen, um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.
Hier ist schlicht entscheidend, wie viele Personen sich auf Ihren gesamten Gelände (nicht nur innerhalb der Gebäude) aufhalten.
Also alle Anwesenden im Betrieb, Besucher, Gäste, Kunden, Lieferanten, Schüler, Patienten und so weiter.
So kann etwa in einem Kino gefordert werden, dass bei einem hohen Verhältnis von Besuchern zu Angestellten mehr Brandschutzhelfer vorgehalten werden müssen als die gesetzlichen 5 Prozent.
Ebenso erhöht sich die Anzahl, je höher das Schutzbedürfnis von Schutzbefohlenen ist! Bei Behinderten etwa, kleinen Kindern oder Bettlägerigen.
Bei diesen Tätigkeiten erhöht sich die Anzahl natürlich selbstredend.
Fehlen in Ihren Räumlichkeiten, auf Ihrem Gelände spezielle Löschanlagen (Sprinkleranlagen zum Beispiel)?
Gibt es keine Wandhydranten oder keine Brandmeldeanlage?
Dann müssen mehr Brandschutzhelfer vorgehalten werden. Leider auch wieder ohne dezidierte Vorgaben der DGUV.
In Kinos, Gaststätten, Hotels, Biergärten, Jahrmarkt / Weihnachtsbuden muss mehr Stammpersonal zum Ausgleich des wechselnden Personals ausgebildet sein.
Hier wird genauestens auf die Einhaltung der Fünfprozent Regelung geachtet. In Medizinischen Einrichtungen, Heimen und dergleichen etwa.
Damit ist tatsächlich die reine Größe des Geländes oder der Gebäude gemeint. Falls etwa Ihre Leute „allein auf weiter Flur“ arbeiten, der nächste Kollege sich hunderte Meter weiter befindet, kann sich im Brandfall schlecht gegenseitig geholfen, oder Hilfe geholt werden.
Umso größer die Distanzen, umso höher muss die Dichte, sprich die Anzahl Brandschutzhelfer wiederum sein…
Nach DGUV 205-001 und DGUV 205-023 sind Brandschutzhelfer ab einem Mitarbeiter Pflicht.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Die Liste kann beliebig weiter geführt werden. Alles entscheidende bei der Frage, wie viele Brandschutzhelfer sollten in einem Betrieb unterwiesen sein, ist die Gefährdungsbeurteilung. Die 5% Regelung stellt immer das absolute Minimum dar.
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