
Kurz erklärt: Die 5 % beziehen sich auf die gleichzeitig Anwesenden pro Arbeitsstätte und Schicht – nicht auf die Gesamtbelegschaft.
Bei erhöhter Gefährdung steigt der Bedarf. Wir kalkulieren rechtssicher nach ASR A2.2, DGUV 205-023 und § 10 ArbSchG.

🎯 Ziel der Berechnung – Handlungssicherheit statt Bauchgefühl
-
Rechtsgrundlagen übersetzt in Praxis: Arbeitsstättenverordnung (technisch/organisatorisch), DGUV (Ausbildung), § 10 ArbSchG (Unterweisung/Organisation).
-
Ergebnis: Eine einsatzfähige Mindestanzahl inkl. Reserve für Urlaub, Krankheit, Fluktuation und Fortbildung.
💡 Merksatz: 5 % = Minimum, nicht Zielwert.
⚙️ Schritt 1 – Gefährdung korrekt einstufen (ASR A2.2)
-
Normale Gefährdung (Büro, Verwaltung, Behörden) → ≈ 5 %
-
Erhöhte Gefährdung (Produktion, Labor, Apotheke, Zahnmedizin, Lager mit brennbaren Stoffen) → ≈ 7–10 %
-
Sensible Bereiche (Kita, Schule, Krankenhaus, Pflege, Publikum) → ≈ 10 % und mehr
💡Praxis-Tipp: Höhere Brandlast, lange Rettungswege, viele Besucher oder eingeschränkte Selbstrettung ⇒ Quote erhöhen.
👥 Schritt 2 – Wer zählt wirklich?
„Anwesende“ statt „Gesamt“
Zählen Sie nur die Personen, die zeitgleich im Gebäude arbeiten. Homeoffice, Außendienst, Urlaub und Krankheit mindern die Verfügbarkeit.
Konsequenz: Die 5 % werden auf die real gleichzeitig Anwesenden gerechnet.
💡Mini-Beispiel:
-
120 Beschäftigte gesamt, davon im Schnitt 80 gleichzeitig anwesend → 5 % von 80 = 4
-
Mit Reserve (z. B. +30 %) → 5–6 Personen einplanen.
Also müssen immer 5 – 6 Brandschutzhelfer anwesend sein! Nicht insgesamt benannt.
Mehr zum Thema Aufgaben im Einsatz & im Alltag finden Sie 👉🏼 in unserer Seite zu Aufgaben & Verantwortlichkeiten der Brandschutzhelfer
🕒 Schritt 3 – Schichtbetrieb & Standorte getrennt kalkulieren
-
Pro Schicht separat (Früh/Spät/Nacht) berechnen.
-
Pro Arbeitsstätte/Brandabschnitt kalkulieren, wenn Wege lang oder Brandabschnitte getrennt sind.
-
Faustregel: 5 % pro Bereich + verlässliche Vertretung.
💡 Beispiel:
-
3 Abteilungen mit je 40 Anwesenden → pro Schicht 2 Helfer (5 %) + Reserve ⇒ mind. 3

🔒 Schritt 4 – Reserve einplanen (rechtssicher handeln)
Warum Reserve? Urlaub/Krankheit/Wechsel, Schulungen, Elternzeit, Projekte außer Haus.
Empfehlung: +20–40 % Reserve, je nach Ausfallwahrscheinlichkeit und Gefährdung.

Helfer-Anzahl online berechnen
Der Rechner berechnet die Mindestanforderung.
Gesamtanzahl der Mitarbeiter:
Empfohlene Brandschutzhelfer: -
Geben Sie gleichzeitig Anwesende ein → Ergebnis nach der Mindest-5 %-Anzahl.
Feinjustierung (Gefährdung, Reserve, Betriebsgröße) erfolgt in der Vor-Ort-Begehung.

Brandschutzhelfer Anzahl – Richtwerte nach Branche
| Branche | Empfohlene Quote |
|---|---|
| Büro / Verwaltung | 5 % |
| Produktion / Lager | 7 – 10 % |
| Kita / Schule / Pflege | 10 – 15 % |
| Veranstaltungen / Einzelhandel | > 10 % |
💡 Hinweis: Richtwerte sind kein Ersatz für 👉🏼 Gefährdungsbeurteilung und örtliche Besonderheiten.
🧠 Häufige Fehler – so vermeiden Sie Unterdeckung
-
❌ Gesamtbelegschaft statt Anwesende gerechnet
-
❌ Homeoffice/Urlaub nicht berücksichtigt
-
❌ Abgerundet (statt kaufmännisch/auf Sicherheit)
-
✅ Richtig: 5 % der Anwesenden + Reserve
-
✅ Kein Downgrade bei erkennbar erhöhter/sensibler Gefährdung
Mehr zum Thema Ausbildung mit Praxisbezug finden Sie 👉🏼 in unserer Seite zum Brandschutzhelfer Lehrgang (Ablauf & Inhalte)

👩🚒 Von Profis ausbilden lassen – echte Einsatzpraxis
Unsere Ausbilder sind Berufsfeuerwehrmänner, Oberbrandmeister und Brandinspektoren – mit ~70 Jahren Einsatzerfahrung im Team.
Wir schulen DGUV-konform, realitätsnah und betriebsspezifisch.

Hier erfahren Sie, wer wir sind auf unserer Seite 👉🏼 Über uns Berufsfeuerwehrmänner

🔍 FAQ Brandschutzhelfer Anzahl
Mindestens 5 % der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten – bei erhöhter oder sensibler Gefährdung entsprechend mehr (ASR A2.2, DGUV 205-023)
Mehr zum Thema Pflichten & Rechtsgrundlagen finden Sie 👉🏼 in unserer Seite zu Gesetze & Pflicht für Brandschutzhelfer (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2, DGUV)
Nein. Es zählen nur Anwesende vor Ort zur Anzahl. Homeoffice, Außendienst, Urlaub und Krankheit reduzieren die Verfügbarkeit – Reserve einplanen.
Pro Abteilung separat (Früh/Spät/Nacht) kalkulieren. Faustregel: 5 % pro Schicht + verlässliche Vertretung.
Nein. Nicht nach unten runden. Bei z. B. 4,2 ⇒ 5 Helfer. Sicherheit und Einsatzfähigkeit gehen vor.
Betriebsangehörige, die DGUV-konform ausgebildet sind und regelmäßig auffrischen. Häufig abwesende Personen (ständig extern) eignen sich nicht als aktive Helfer.
Erfahrungsgemäß +20–40 %, abhängig von Ausfallrisiken, Fluktuation, Gefährdung und Öffnungszeiten.

✅ Zusammenfassung – Mission „5 % plus Reserve“
-
5 % ist die rechtliche Mindest-Anzahl.
-
Gefährdung korrekt einstufen (Arbeitsstättenregelung 2.2).
-
Anwesende und Abteilungen separat rechnen.
-
Reserve einplanen (20–40 %).
-
Ergebnis: belastbar, audit-fähig und einsatzbereit.
Jetzt Plätze sichern 👉🏼 in unserer Seite zur Terminübersicht & Online-Buchung
Dieser Beitrag gehört zum Wissensbereich 👉🏼 Brandschutzhelfer Überblick

