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Wie viele Brandschutzhelfer sollten in einem Betrieb ausgebildet sein?

Wie viele Brandschutzhelfer sollten im Betrieb ausgebildet sein

Hey, hast du dich jemals gefragt:

Wie viele Brandschutzhelfer sollten in einem Betrieb ausgebildet sein, um ein in Flammen stehendes Büro zu retten?

Okay, okay, das klingt vielleicht ein bisschen dramatisch, aber es ist eine wichtige Sache, die man berücksichtigen sollte. Die Anzahl der Brandschutzhelfer, die du brauchst, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab. Laut DGUV müssen mindestens 5% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Diese Anzahl muss jederzeit körperlich vor Ort sein, auch wenn welche krank oder im Urlaub sind. Es genügt also nicht sie auf dem Papier vorweisen zu können! Diese Anzahl muss immer da sein.

Also, lass uns etwas Mathematik machen:

  • Wenn man 50 Mitarbeiter hat, braucht man 3
  • Bei 25 Mitarbeitern  2
  • und sogar bei 10 Mitarbeitern braucht ein Unternehmen 2 Brandschutzhelfer

MINDESTENS!

Einer ist ja bestimmt mal im Urlaub oder gar krank 😉  Auf jeden Fall sogar, oder?

5% müssen jederzeit tatsächlich anwesend sein… und dürfen nicht nur theoretisch in den Büchern stehen! Bei einer hohen Anzahl „Schutzbefohlener“ (Kindergärten, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, usw.) wird die Mindestanzahl von 5% sogar regelmäßig als deutlich zu wenig angenommen!

So einfach. Oder auch nicht. Lesen Sie selbst…

Die unendliche Geschichte mit der Frage: „Wie viele Brandschutzhelfer sollten in einem Betrieb ausgebildet sein?“

So lange wir als Berufsfeuerwehrmänner und Dozenten zum Thema Brandschutzhelfer tätig sind, so lange beschäftigt uns und die betroffenen Unternehmen das Thema zur Brandschutzhelfer Anzahl. Es herrscht hier immerzu Ratlosigkeit.

Die Brandschutzhelfer Anzahl ist wie ein kniffliges Rätsel, das alle immer wieder aufs Neue zum Schwitzen bringt.

Wir verstehen natürlich die Verantwortung, die Unternehmen tragen, wenn es um die Sicherheit geht. Aber gleichzeitig wollen sie auch nicht ihr Budget in Flammen aufgehen sehen und alle Kostenrahmen sprengen. Das ist ein Dilemma, das schwer zu lösen ist. Und als wäre das nicht genug, gibt es auch noch Unternehmen, die Brandschutzhelfer-Ausbildungen als lästige Pflicht betrachten.

Aber wenn man zu wenig Beschäftigte ausbildet, kann das im Ernstfall teuer werden. Das weiß jeder. Trotzdem führt die Unsicherheit oft dazu, dass Verantwortliche sich lieber komplett vom Thema abwenden und den Kopf in den Sand stecken. „Niemand in unserer Branche in München hat Brandschutzhelfer oder macht eine Brandschutzschulung“ hören wir oft von genervten Geschäftsführern. Aber nur weil sie niemanden kennen der welche hat, heißt das noch lange nicht, dass sie nicht Pflicht sind. Schließlich existieren klare Gesetze, nur keine genaue Vorschrift zur Anzahl. Außer den ständig anwesenden 5%…

Im Endeffekt wird im Schadenfall ohnehin ein Richter entscheiden, wie viele Brandschutzhelfer man gebraucht hätte. Es ist besser, auf Nummer sicher zu gehen und lieber zu viele als zu wenige auszubilden. Und wenn es doch vor Gericht geht, wird es ein wahres Spektakel geben: Gutachter, Gegengutachten und Drama bis zum Schluss. Die Brandschutzhelfer Anzahl wird dann weiter sicher nicht langweilig werden.

Man kann uns verständlicher Weiße beschuldigen, Panik zu verbreiten und Profit daraus zu schlagen. Aber die Wahrheit ist, dass die Brandschutzhelfer Anzahl eine echte Herausforderung darstellt. Es ist immer besser, auf sein Bauchgefühl zu hören und einfach mehr Leute einer Brandschutzübung zu unterziehen, als im Ernstfall mit leeren Händen dazustehen.

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Brandschutzhelfer Anzahl?

Das ist wie bei der Frage, wie viele Zutaten man für einen guten Kuchen braucht – es hängt davon ab! Die Größe des Unternehmens, die Art der Tätigkeiten und das Gebäude spielen dabei eine wichtige Rolle. Aber Stopp, es gibt auch gesetzliche Vorschriften und Empfehlungen, die helfen können, die richtige Anzahl herauszufinden.

Egal wie viele es am Ende sind, Hauptsache ist, dass man genug hat, um im Brandfall nicht wie ein Hühnchen ohne Kopf herumzurennen. Deshalb sollten die Brandschutzhelfer regelmäßig trainiert werden, damit sie nicht nur heiß aussehen in ihren schicken Westen, sondern auch wirklich wissen, was zu tun ist.

5% werden in reinen Bürobetrieben als ausreichender Maßstab betrachtet. Je nach Gefährdungsbeurteilung müssen auch mehr Leute ausgebildet sein!

Je nach Art und Gefährdung über den grundsätzlich angenommenen “Bürobetrieb” hinaus, brauchen Sie eine höhere Anzahl Brandschutzhelfer.

Anzahl Brandschutzhelfer / FAQ

Nun, das hängt davon ab, wie oft Sie planen, den Betrieb in Brand zu setzen. Wenn Sie ein pyromanisches Unternehmen betreiben, empfehlen wir, so viele Brandschutzhelfer auszubilden, wie Sie sich leisten können!

Aber im Ernst, es existiert keine genaue Zahl, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Größe des Betriebs, der Art der Aktivitäten, der Anzahl der Mitarbeiter usw. Es ist jedoch immer besser, auf Nummer sicher zu gehen und sicherzustellen, dass genügend Brandschutzhelfer vorhanden sind, um im Falle eines Brandes schnell und effektiv reagieren zu können. Mindestens jedoch Fünf Prozent der körperlich anwesenden Mitarbeiter.

Die Brandschutzhelfer Anzahl sollte gemäß der gesetzlichen Vorgabe von  5% der Mitarbeiterzahl festgelegt werden – sozusagen die „Compliance-Crew“ gegen Brände im Büro. Eine ausgewogene Quote gewährleistet, dass im Notfall genügend Helden bereitstehen, um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.

Hier ist schlicht entscheidend, wie viele Personen sich auf Ihren gesamten Gelände (nicht nur innerhalb der Gebäude) aufhalten.

Also alle Anwesenden im Betrieb, Besucher, Gäste, Kunden, Lieferanten, Schüler, Patienten und so weiter.

So kann etwa in einem Kino gefordert werden, dass bei einem hohen Verhältnis von Besuchern zu Angestellten mehr Brandschutzhelfer vorgehalten werden müssen als die gesetzlichen 5 Prozent.

Ebenso erhöht sich die Anzahl, je höher das Schutzbedürfnis von Schutzbefohlenen ist! Bei Behinderten etwa, kleinen Kindern oder Bettlägerigen.

Bei diesen Tätigkeiten erhöht sich die Anzahl natürlich selbstredend.

Fehlen in Ihren Räumlichkeiten, auf Ihrem Gelände spezielle Löschanlagen (Sprinkleranlagen zum Beispiel)?

Gibt es keine Wandhydranten oder keine Brandmeldeanlage?

Dann müssen mehr Brandschutzhelfer vorgehalten werden. Leider auch wieder ohne dezidierte Vorgaben der DGUV.

In Kinos, Gaststätten, Hotels, Biergärten, Jahrmarkt / Weihnachtsbuden muss mehr Stammpersonal zum Ausgleich des wechselnden Personals ausgebildet sein.

Hier wird genauestens auf die Einhaltung der Fünfprozent Regelung geachtet. In Medizinischen Einrichtungen, Heimen und dergleichen etwa.

Damit ist tatsächlich die reine Größe des Geländes oder der Gebäude gemeint. Falls etwa Ihre Leute „allein auf weiter Flur“ arbeiten, der nächste Kollege sich hunderte Meter weiter befindet, kann sich im Brandfall schlecht gegenseitig geholfen, oder Hilfe geholt werden.

Umso größer die Distanzen, umso höher muss die Dichte, sprich die Anzahl Brandschutzhelfer wiederum sein…

Nach DGUV 205-001 und DGUV 205-023 sind Brandschutzhelfer ab einem Mitarbeiter Pflicht.

Die Liste kann beliebig weiter geführt werden. Alles entscheidende bei der Frage, wie viele Brandschutzhelfer sollten in einem Betrieb ausgebildet sein, ist die Gefährdungsbeurteilung. Die 5% Regelung stellt immer das absolute Minimum dar.

DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht unser Betrieb?

Wir kennen unser *Gefährdungspotential nicht…

Das ist genau der Knackpunkt. Das Risko steigt signifikant mit der Anzahl der Personen die sich regelmäßig als Besucher, Kunden oder Patienten im Betrieb aufhalten.

Je hilfloser sich Menschen in Ihrem Betrieb aufhalten umso höher wird das Risikopotential zusätzlich gewichtet. Eine höhere Anteil muss bereit gehalten werden.

Wie viele Brandschutzhelfer sollten in einem Betrieb ausgebildet sein?

Leider hält sich der Gesetzgeber schwammig in der Antwort… Besser gesagt, es existiert nichts weiter als die 5% Regelung. Entscheidend sind einfach folgende Faktoren:

  • Ist eine schnelle und gefahrlose Räumung gewährleistet?
  • Finden sich die Anwesenden im Panikfall sofort zurecht?
  • Wo sind die Fluchwege?
  • Wer behält dann den Überblick?
  • Wer nimmt ältere Personen, Kinder oder Kranke an die Hand und hilft ihnen hinaus?
  • Wer kann Erste Hilfe leisten?
  • Wer kann ein Feuer schon im Keim ersticken?
  • Hat jemand schon eine Brandschutzschulung?
  • Hat schon mal jemand einen Feuerlöscher benützt?
  • Wie viele Menschen halten sich im Gelände auf?
  • Haben wir besondere Brandgefahren oder viele einzelne?

Und so weiter…

In einer Notsituation ist es entscheidend, schnell und entschlossen zu handeln. Es ist hilfreich, sich im Voraus Gedanken zu machen, und sich mit den entsprechend vielen Aufgaben vertraut zu machen, damit man auch in Stresssituationen schnell reagieren kann. Aber am wichtigsten ist, Ruhe zu bewahren und sich nicht von panischen Gedanken leiten zu lassen. Um im Brandfall eine klare Entscheidung treffen zu können. Wir unterstützen Sie dabei! Wir dürfen Brandschutzhelfer ausbilden.

 

*Das Risiko von Bränden wird durch wissenschaftliche Methoden evaluiert, um das erforderliche Niveau der Brandsicherheit zu bestimmen. Nach sorgfältiger Prüfung und Berechnung werden sowohl die notwendigen Schutzmaßnahmen, als auch das Gefährdungspotential von einem Brandschutzfachmann oder -ingenieur festgelegt.“.

Wie viele Brandschutzhelfer sollten in einem Betrieb ausgebildet sein?