Willst du die Anzahl an Brandschutzhelfern berechnen?
Dann gib einfach die Gesamtzahl Deiner Mitarbeiter ein. Unser Rechner zeigt dir sofort das Ergebnis:
Geben Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter gesamt ein. Der Rechner berechnet die Mindestanforderung.
Gesamtanzahl der Mitarbeiter:
Empfohlene Brandschutzhelfer: -
Wichtige Faktoren:
â – Urlaub & Krankheit: Nicht alle sind immer da, also musst du Puffer einplanen.
â – Schichtbetrieb: Jede Schicht braucht genug ausgebildete Helfer.
⠖ Risikobewertung: Bei erhöhter Brandgefahr sind mehr Helfer nötig.
đ Unser Tipp: Plane lieber etwas groĂzĂŒgiger – um EngpĂ€sse zu vermeiden!
Nicht jedes Unternehmen ist gleich â und genau deshalb gibt es auch keine starre Zahl, wie viele Brandschutzhelfer vorgeschrieben sind. Entscheidend ist: Die GefĂ€hrdungsbeurteilung legt fest, wie groĂ der Bedarf tatsĂ€chlich ist.
Als Faustregel gilt jedoch:
đ Mindestens 5âŻ% der anwesenden Mitarbeiter sollten geschult sein â das sagt die DGUV.
Doch Vorsicht: In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr, sensibler Technik oder viel Publikumsverkehr reicht dieser Richtwert oft nicht aus. Hier braucht es mehr â manchmal deutlich mehr.
In der Theorie klingt âausreichendâ erstmal vage â in der Praxis lĂ€sst sich aber gut ableiten, was gemeint ist:
đ 5âŻ% der tatsĂ€chlich Anwesenden mĂŒssen Brandschutzhelfer sein!
Urlaub, Krankheit, Teilzeit oder Schichtarbeit mĂŒssen mitgedacht werden â sonst fehlen im Ernstfall genau die Personen, auf die es ankommt.
Auch wer nur einen Mitarbeiter pro Abteilung schult, hat im Zweifel niemanden vor Ort, wenn er nicht da ist.
đ âAusreichendâ heiĂt also nicht: rechnerisch knapp 5% Â ALLER Mitarbeiter.
đ Sondern: verlĂ€sslich 5%  DER ANWESENDEN â zu jeder Zeit!
Wer auf Nummer sicher gehen will, plant lieber mit etwas Puffer.
So lange wir als BerufsfeuerwehrmÀnner und Dozenten zum Thema Brandschutzhelfer tÀtig sind, so lange beschÀftigt uns und die betroffenen Unternehmen das Thema zur Brandschutzhelfer Anzahl. Es herrscht hier immerzu Ratlosigkeit.
Die 5âŻ%-Regel ist ein sinnvoller Orientierungswert â aber was bedeutet das konkret fĂŒr Ihren Betrieb?
Anzahl BeschĂ€ftigte pro Schicht | Empfohlene Brandschutzhelfer (mind. 5âŻ%) |
---|---|
10 | 1 |
20 | 1 |
50 | 3 |
100 | 5 |
200 | 10 |
500 | 25 |
đĄ Wichtig: Diese Werte beziehen sich immer auf die gleichzeitig anwesenden Personen. Bei Schichtbetrieb oder TeilzeitkrĂ€ften sollten Sie die Gesamtzahl entsprechend anpassen â oder gleich pro Schicht separat berechnen.
Und: Rundungen immer aufrunden! Bei 17 Personen reichen also nicht 0,85, sondern Sie brauchen mindestens 1 Brandschutzhelfer â besser 2.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen ergibt sich aus der Arbeitsschutzgesetzgebung und den Technischen Regeln fĂŒr ArbeitsstĂ€tten â ASR A2.2 Dort ist zwar keine konkrete Zahl genannt, aber es wird klar gefordert, dass âeine ausreichende Anzahlâ von Brandschutzhelfern im Unternehmen vorhanden sein muss.
Was als ausreichend gilt, hĂ€ngt von mehreren Faktoren ab â zum Beispiel:
GröĂe des Unternehmens
Art der TĂ€tigkeit
BrandgefÀhrdung
Organisation der AblÀufe
und nicht zuletzt: Wie schnell kann im Ernstfall Hilfe geleistet werden?
Konkretisiert wird diese Anforderung in der Praxis durch die Information 205-023. Sie nennt als Regelwert etwa 5âŻ% der BeschĂ€ftigten â bezogen auf die anwesenden Mitarbeiter pro Schicht.
Diese Zahl ist jedoch nicht als starre Vorgabe zu verstehen, sondern als MindestmaĂ. In vielen FĂ€llen â etwa in Pflegeeinrichtungen, Kitas oder Industrie â wird eine deutlich höhere Anzahl sinnvoll oder sogar notwendig.
In vielen Betrieben reicht der 5âŻ%-Richtwert nicht aus. Die Vorgaben der DGUV lassen ausdrĂŒcklich Raum fĂŒr eine erhöhte Anzahl, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen:
đ§ Viele Schutzbefohlene: In Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Praxen mĂŒssen Kinder, Kranke oder Senioren im Notfall betreut und evakuiert werden. Hier zĂ€hlt jede zusĂ€tzliche helfende Hand.
đ Hoher Homeoffice-Anteil: Wenn nur ein Teil der Belegschaft regelmĂ€Ăig vor Ort ist, sinkt die tatsĂ€chliche VerfĂŒgbarkeit der Brandschutzhelfer â hier sollten mehr Personen geschult werden, um AusfĂ€lle zu kompensieren.
đą Stark frequentierte GebĂ€ude: Ăffentliche Einrichtungen, Einzelhandel oder Veranstaltungsorte mit viel Publikumsverkehr brauchen deutlich mehr Brandschutzhelfer â schon allein, um im Notfall Besucher schnell und sicher zu leiten.
đ Technische Risiken: Wer mit Maschinen, brennbaren Stoffen oder sensibler Technik arbeitet, erhöht automatisch das Brandrisiko â und damit auch den Schulungsbedarf.
đ Lange Wege oder mehrere Standorte: Wenn Brandschutzhelfer im Ernstfall von zu weit herkommen mĂŒssten, ist niemand rechtzeitig vor Ort. Dann ist regionale oder abteilungsbezogene Planung gefragt.
đ Je unĂŒbersichtlicher, gefĂ€hrdeter oder betreuungsintensiver ein Betrieb ist, desto mehr Brandschutzhelfer braucht er.
Viele Unternehmen rechnen pauschal mit 5âŻ% der Gesamtbelegschaft â und tappen damit in eine gefĂ€hrliche Falle.
Denn:
đ Die 5âŻ%-Regel gilt nur fĂŒr die körperlich anwesenden Mitarbeiter â pro Schicht!
Teilzeit, Urlaub, Krankheit, Homeoffice? All das zÀhlt nicht mit.
Das bedeutet:
â
Die 5âŻ% sind keine Komfortzone â sondern die absolute Untergrenze.
Wer nur das Minimum einplant, steht im Ernstfall womöglich ohne UnterstĂŒtzung da.
Unser Tipp:
đ Planen Sie mit Reserve â nicht auf Kante.
Ein oder zwei zusĂ€tzliche geschulte KrĂ€fte machen den Unterschied, wennâs brennt.
Unsere PDF-Vorlage hilft Ihnen dabei, Schritt fĂŒr Schritt die GefĂ€hrdung zu beurteilen â und daraus abzuleiten, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Unternehmen tatsĂ€chlich braucht. Einfach downloaden und direkt anwenden!
Sie möchten wissen, wie viele Brandschutzhelfer fĂŒr Ihren Betrieb wirklich erforderlich sind?
Oder direkt einen Termin zur Schulung vereinbaren â einfach, persönlich und vor Ort?
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Nun, das hĂ€ngt davon ab, wie oft Sie planen, den Betrieb in Brand zu setzen. Wenn Sie ein pyromanisches Unternehmen betreiben, empfehlen wir so viele Brandschutzschulungen durchzufĂŒhren, wie Sie sich leisten können!
Aber im Ernst, es existiert keine genaue Zahl, da dies von verschiedenen Faktoren abhĂ€ngt, wie der GröĂe des Betriebs, der Art der AktivitĂ€ten, der Anzahl der Mitarbeiter usw. Es ist jedoch immer besser, auf Nummer sicher zu gehen und sicherzustellen, dass genĂŒgend Brandschutzhelfer vorhanden sind, um im Falle eines Brandes schnell und effektiv reagieren zu können. Mindestens jedoch FĂŒnf Prozent der körperlich anwesenden Mitarbeiter.
Die Brandschutzhelfer Anzahl sollte gemÀà der gesetzlichen Vorgabe von 5% der Mitarbeiterzahl festgelegt werden â sozusagen die „Compliance-Crew“ gegen BrĂ€nde im BĂŒro. Eine ausgewogene Quote gewĂ€hrleistet, dass im Notfall genĂŒgend Helden bereitstehen, um die Sicherheit im Unternehmen zu gewĂ€hrleisten.
Hier ist schlicht entscheidend, wie viele Personen sich auf Ihren gesamten GelÀnde (nicht nur innerhalb der GebÀude) aufhalten.
Also alle Anwesenden im Betrieb, Besucher, GĂ€ste, Kunden, Lieferanten, SchĂŒler, Patienten und so weiter.
So kann etwa in einem Kino gefordert werden, dass bei einem hohen VerhĂ€ltnis von Besuchern zu Angestellten mehr Brandschutzhelfer vorgehalten werden mĂŒssen als die gesetzlichen 5 Prozent.
Ebenso erhöht sich die Anzahl, je höher das SchutzbedĂŒrfnis von Schutzbefohlenen ist! Bei Behinderten etwa, kleinen Kindern oder BettlĂ€gerigen.
Bei diesen TĂ€tigkeiten erhöht sich die Anzahl natĂŒrlich selbstredend.
Fehlen in Ihren RÀumlichkeiten, auf Ihrem GelÀnde spezielle Löschanlagen (Sprinkleranlagen zum Beispiel)?
Gibt es keine Wandhydranten oder keine Brandmeldeanlage?
Dann mĂŒssen mehr Brandschutzhelfer vorgehalten werden. Leider auch wieder ohne dezidierte Vorgaben der DGUV.
In Kinos, GaststÀtten, Hotels, BiergÀrten, Jahrmarkt / Weihnachtsbuden muss mehr Stammpersonal zum Ausgleich des wechselnden Personals ausgebildet sein.
Hier wird genauestens auf die Einhaltung der FĂŒnfprozent Regelung geachtet. In Medizinischen Einrichtungen, Heimen und dergleichen etwa.
Damit ist tatsĂ€chlich die reine GröĂe des GelĂ€ndes oder der GebĂ€ude gemeint. Falls etwa Ihre Leute „allein auf weiter Flur“ arbeiten, der nĂ€chste Kollege sich hunderte Meter weiter befindet, kann sich im Brandfall schlecht gegenseitig geholfen, oder Hilfe geholt werden.
Umso gröĂer die Distanzen, umso höher muss die Dichte, sprich die Anzahl Brandschutzhelfer wiederum sein…
Nach DGUV 205-001 und DGUV 205-023 sind Brandschutzhelfer ab einem Mitarbeiter Pflicht.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Die Liste kann beliebig weiter gefĂŒhrt werden. Alles entscheidende bei der Frage, wie viele Brandschutzhelfer sollten in einem Betrieb unterwiesen sein, ist die GefĂ€hrdungsbeurteilung. Die 5% Regelung stellt immer das absolute Minimum dar.
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