Kurse ab
89€/p.P.
netto
Kurse ab
89€/p.P.
netto

Brandschutzbelehrung

Die Brandschutzbelehrung im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Der Begriff wird meist im Sinne einer Brandschutzhelferausbildung oder der Brandschutzunterweisung gebraucht.

Unter einer Belehrung versteht man im Rechtswesen die vorgeschriebene Information zu einer Sachlage. Im Zusammenhang mit der Brandschutzbelehrung besteht hierin die Pflicht nach DGUV 205-023 Brandschutz Helfer auszubilden!

Die Polizei zum Beispiel muss einen Beschuldigten „belehren“. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen ihn, wird er auf seine Rechte hingewiesen:

  • Er muss den Tatvorwurf kennen
  • Kann ein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehmen
  • Hat Recht auf einen Rechtsbeistand
  • Und kann eigene Beweisanträge stellen

Eine Brandschutzbelehrung oder Brandschutzschulung hat zum Glück ja nichts mit der Polizei zu tun.

Wie beschrieben sieht das Deutsche und Österreichische Rechtssystem die Laien-Hilfe von Personen vor, deren Aufgabe es ist, im Brandfall effektiv und umsichtig tätig werden können. Sie sollen im Unternehmen die sichere Evakuierung aus dem Gefahrenbereich unterstützen. Sowie erste einfache Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten, welche einem Laien zu zumuten sind. Außerdes sollten diese Personen die Feuerwehr beim Eintreffen unterstützen. Damit ist gemeint, dass sie eventuell schon Informationen zur Brandlage haben und diese an den Kommandanten weiter geben.

Im Sinne der Belehrung handelt es sich hierbei dann um betriebliche Brandschutz Helfer.

Belehrung Brandschutz

In der „Belehrung Brandschutz“ sollen Laien dazu ertüchtig werden. Der Gesetzgeber möchte hierbei niemanden zum Feuerwehrmann ausbilden.

Vielmehr soll ein Bewusstsein zum Thema Brandschutz geschaffen werden. Ein Bewusstsein in dem Sinne, den Menschen einfache Möglichkeiten an die Hand zu geben. Damit ist vor allem auch gemeint, Selbstvertrauen im einfachen Umgang mit Feuerlöschern zu schaffen. Auch ganz ohne Vorkenntnisse kann eigentlich jede- und jeder Volljährige bei der Belehrung im Brandschutz mit arbeiten. Um am Ende dann innerbetrieblich unterstützen zu können.

Vertrauen Sie unserem Fachwissen als erfahrene Berufsfeuerwehrmänner! Somit haben viele zufriedene Teilnehmer von uns eine Brandschutzbelehrung erhalten. Wir kommen zu Ihnen und führen den Kurs unkomplziert, sowie unterhaltsam durch. Außerdem sehr preiswert. In nur 3 Stunden. Dazu müssen Sie niemanden außer Haus schicken.

Brandschutzbelehrung der Mitarbeiter

🔥 Sicher ist sicher: Ein Brandschutztraining ist ein unverzichtbarer Baustein für unsere allgemeine Sicherheit, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich! 🏠🏢

Aber Moment mal, wo befinden sich die meisten Betriebe eigentlich? 🤔 Strenge Antwort: Sie verstecken sich im privaten Bereich! Denn sie sind ummauert und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Das ist jedoch nicht dasselbe wie Ihr gemütliches Zuhause. 😉🏡

Die Berufsgenossenschaften sind da ganz penibel und verlangen, dass alle Mitarbeiter in Betrieben eine Brandschutzschulung durchlaufen, selbst wenn sie nicht offiziell als Feuerwehrchefs ausgebildet sind. 🚒👩‍🚒

Keine Ausnahmen! Jeder im Betrieb muss von Anfang an über die Brandgefahren in seinem Bereich informiert werden. Und das bereits am ersten Arbeitstag. Der Gesetzgeber verlangt sogar, dass diese erste Unterweisung schriftlich festgehalten wird. 📜🖊️

Ach übrigens, reine Online-Kurse sind hierbei ein No-Go, laut DGUV. 🚫🌐

Und das Beste daran? Die Brandschutz-Belehrung ist keine Eintagsfliege – sie muss regelmäßig aufgefrischt werden. 🔄🔥

DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer

Brandschutzbelehrung / FAQ

Menü