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Brandschutzbelehrung

Die Brandschutzbelehrung im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Der Begriff wird meist im Sinne einer Brandschutzhelferausbildung oder der Brandschutzunterweisung gebraucht.

Unter einer Belehrung versteht man im Rechtswesen die vorgeschriebene Information zu einer Sachlage. Im Zusammenhang mit der Brandschutzbelehrung besteht hierin die Pflicht nach DGUV 205-023 Brandschutz Helfer auszubilden!

Die Polizei zum Beispiel muss einen Beschuldigten „belehren“. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen ihn, wird er auf seine Rechte hingewiesen:

  • Er muss den Tatvorwurf kennen
  • Kann ein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehmen
  • Hat Recht auf einen Rechtsbeistand
  • Und kann eigene Beweisanträge stellen

Eine Brandschutzbelehrung oder Brandschutzschulung hat zum Glück ja nichts mit der Polizei zu tun.

Wie beschrieben sieht das Deutsche und Österreichische Rechtssystem die Laien-Hilfe von Personen vor, deren Aufgabe es ist, im Brandfall effektiv und umsichtig tätig werden können. Sie sollen im Unternehmen die sichere Evakuierung aus dem Gefahrenbereich unterstützen. Sowie erste einfache Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten, welche einem Laien zu zumuten sind. Außerdes sollten diese Personen die Feuerwehr beim Eintreffen unterstützen. Damit ist gemeint, dass sie eventuell schon Informationen zur Brandlage haben und diese an den Kommandanten weiter geben.

Im Sinne der Belehrung handelt es sich hierbei dann um betriebliche Brandschutz Helfer.

Belehrung Brandschutz

In der „Belehrung Brandschutz“ sollen Laien dazu ertüchtig werden. Der Gesetzgeber möchte hierbei niemanden zum Feuerwehrmann ausbilden.

Vielmehr soll ein Bewusstsein zum Thema Brandschutz geschaffen werden. Ein Bewusstsein in dem Sinne, den Menschen einfache Möglichkeiten an die Hand zu geben. Damit ist vor allem auch gemeint, Selbstvertrauen im einfachen Umgang mit Feuerlöschern zu schaffen. Auch ganz ohne Vorkenntnisse kann eigentlich jede- und jeder Volljährige bei der Belehrung im Brandschutz mit arbeiten. Um am Ende dann innerbetrieblich als Brandschutz Helfer unterstützen zu können.

Vertrauen Sie unserem Fachwissen als erfahrene Berufsfeuerwehrmänner! Somit haben viele zufriedene Teilnehmer von uns eine Brandschutzbelehrung erhalten. Wir kommen zu Ihnen und führen den Kurs unkomplziert, sowie unterhaltsam durch. Außerdem sehr preiswert. In nur 3 Stunden. Dazu müssen Sie niemanden außer Haus schicken.

Brandschutzbelehrung der Mitarbeiter

Der Brandschutz ist ein elementarer Baustein zur allgemeinen Sicherheit. Im öffentlichen. als auch im privaten Bereich!

Hierbei darf nicht vergessen werden das die meisten Betriebe sich streng genommen im privaten Bereich befinden. Denn sie sind umschlossen und nicht öffentlich zugänglich. Nicht zu verwechseln mit Ihrer Wohnung zu Hause.

Die Berufsgenossenschaften setzen in allen Betrieben eine Brandschutzbelehrung der Mitarbeiter voraus. Auch der Mitarbeiter, die nicht explizit als Brandschutzhelfer ausgebildet sind.

Ohne Ausnahme muss wirklich JEDER im Betrieb eine Grundeinweisung über die in seinem Bereich vorhandenen Brandgefahren erhalten. Und das schon am ersten Tag. Der Gesetzgeber fordert hierzu auch das diese erste Belehrung schriftlich dokumentiert wird. Reine online Kurse sind hierzu laut DGUV nicht zugelassen.

Die Belehrung ist auch regelmäßig zu wiederholen.

DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer

Brandschutzbelehrung / FAQ

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