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Brandschutztraining

Bayern / Baden-Württemberg

Mit Feuerlöscherübung

TOP-Referenzen

Langjährig erfahrene Berufsfeuerwehrmänner kommen zum Brandschutztraining zu Ihnen!

Heiko Schmidt und Thomas Till Portrait

Brandschutztraining München / Nürnberg

Na, was nützt es denn, einen Feuerlöscher griffbereit zu haben, wenn keiner damit umgehen kann? Wahrscheinlich wird jeder versuchen, ihn irgendwie in Gang zu setzen. Wenn es sein muss, kleben wir sogar ein paar Piktogramme drauf, damit jeder weiß, was zu tun ist.

Aber mal ehrlich: Wie löscht man denn richtig damit? Gibt es da irgendwelche Tricks und Kniffe? Kann man dabei überhaupt etwas falsch machen? Man hört ja immer wieder, dass man „stoßweise“ löschen soll… Als ob das jeder von uns Berufsfeuerwehrmännern so machen würde! In unseren Schulungen zeigen wir, wie es wirklich geht. Ohne den ganzen Unsinn, den man so hört. Wir zeigen wie es geht!

WIR KOMMEN ZUM BRANDSCHUTZTRAINING IN MÜNCHEN UND NÜRNBERG ZU IHNEN INS HAUS! Natürlich auch in alle weiteren Städte Bayerns oder Baden-Württembergs.

Brandschutztraining Feuer

Brandschutztraining  / FAQ

Das komplette Brandschutztraining wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt. Dies ist auch möglich, wenn Sie keinen expliziten Schulungs- oder Seminarraum haben. Bei Bedarf bringen wir kostenlos alles mit um den theoretischen Unterricht durchzuführen (Beamer, Leinwand, etc.)

Auch die enthaltene Feuerlöscherübung kann nahezu an jedem Standort durchgeführt werden. Bislang haben wir nahezu immer eine Möglichkeit hierfür gefunden. Für genaue Informationen klicken:

Kurs Ablauf

Unser Brandschutztraining wird ausschließlich mit aktiven Nürnberger und Münchener Berufsfeuerwehrmännern durchgeführt. Sie bringen die notwendige Routine und geballte Einsatzerfahrung in das Training mit ein.

Auf Grund der langjährigen Einsatzerfahrungen unserer Kollegen wird kein landläufiger Nonsens gelehrt. Die Feuerwehr löscht zum Beispiel nicht stoßweise! Auch wenn das viele Veranstalter von Brandschutztrainings genau so lehren. Warum wissen wir nicht. Vermutlich wegen der Löschreserve. Allerdings, glauben Sie das ist für einen Laien wichtig??? Lassen Sie sich überraschen! Bei uns lernen Laien die realistischen und umsetzbaren Methoden.

Wenn Sie mehr über uns erfahren wollen, klicken:

Über uns

Das Brandschutztraining Nürnberg / München / Stuttgart kann im kompletten Raum Bayern oder Baden-Württemberg stattfinden. Gerne auch bundesweit, bei entsprechend großem Auftragsvolumen. Am einfachsten nehmen Sie zur Abspreche mit uns telefonisch Kontakt auf:

Kontakt 

Gerne halten wir ein Brandschutztraining auch in kleineren Unternehmen, Organisationen ab. Wenn gewünscht schon ab einem Trainingsteilnehmer.

Sehen Sie hierzu unsere Kosten-Angebote:

Preise

Ersparen Sie sich lästiges Anfragen oder E-Mails hin- und her schicken! Wenn Sie wissen möchten, wann wir Termine für Sie frei haben, können Sie sich ganz unkompliziert in unserem online-Terminkalender darüber informieren. Hier werden freie Termine sofort angezeigt. Und mehr noch. Hier können Sie sich auch SOFORT den passenden Wunschtermin einfach selbst buchen. Mit wenigen Klicks ist das komplette Brandschutztraining organisiert.

Terminbuchung hier gratis und unverbindlich ausprobieren

Natürlich erhält am Ende des Brandschutztraining jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer ein behördensicheres Zertifikat. Dadurch gewähren Sie die Vorschriften zur Rechtssicherheit und sind bei Thema Brandschutz top aktuell. Mehr zu den Themen:

Gesetzliche Pflichten im Brandschutztraining

Gesetzliche Aufgaben beim Brandschutztraining

Anzahl der Mitarbeiter für das Brandschutztraining

In unserer Funktion als Feuerwehrmänner führen wir schon jahrelang Brandschutztrainings durch. Seit 2022 nun auch im Nebenerwerb, zu unserer Hauptberuflichen Tätigkeit.

Lesen Sie hier unsere Google Bewertungen ehemaliger Teilnehmer

Im gesetzlichen Sinne gibt es das „Brandschutztraining“ überhaupt nicht. Es ist nur ein landläufiger Sprachgebrauch. Die behördliche Regelung findet sich in der DGUV 205-023 oder der DGUV 205-001 wieder.

Eigentlich bedeutet Brandschutztraining gleich Brandschutzhelferausbildung

Hierfür stellen wir dann eben auch den geforderten Nachweis aus.

DGUV Anforderung zum Brandschutz-Training Bayern Inhouse

Laut DGUV 205-001

Sind alle Beschäftigten einmal im Jahr über die Brandgefahren an Ihrem Arbeitsplatz zu informieren. Insbesondere auch schon während der Einweisung an ihrem ersten Arbeitstag. Unabhängig von der Art des Arbeitsplatzes! Auch in einem Büro gibt es Brandgefahren. Zum Beispiel nicht ausgesteckte Elektrogeräte, oder Mehrfachsteckdosen in Verbindung mit Kaffeemaschinen und Ähnliches.

Dies ist SCHRIFTLICH in der Personalakte zu dokumentieren!

Sollte es in Ihrem Betrieb zu einem Brandschaden kommen, müssen Sie das lückenlos vorweisen können. Eben auch eine entsprechende Brandschutzschulung.

Feuerlöscherübung

Bei der Feuerlöscherübung geht es nicht nur darum, den richtigen Umgang mit dem Ding zu üben. Das richtige Verhalten ist genauso wichtig für die Sicherheit! Also erstmal tief durchatmen und Ruhe bewahren, Leute. Wild umherhüpfen und hysterisch schreien bringt uns hier nicht weiter. Im Gegenteil, das verhindert sogar eine sachliche Wahrnehmung der Situation und kann im schlimmsten Fall Panik auslösen.

Also, wenn Sie das nächste Mal einen Feuerlöscher in die Hand bekommen, denken Sie dran: Cool bleiben und die Lage genau einschätzen. Dann können Sie das Feuer im Handumdrehen löschen und als Helden des Tages gefeiert werden…

Der §10 des Arbeitsschutzgesetzes schreibt vor, dass die Unternehmerin, der Unternehmer Maßnahmen zu treffen hat, die zur Brandbekämpfung erforderlich sind. Hierzu zählt auch der Umgang mit dem Feuerlöscher.  Mittels eines Brandschutztraining kann diese Vorschrift umgesetzt werden.

In Verbindung mit einer Brandschutzhelferausbildung ist die Feuerlöscherübung und das Brandschutztraining Bayern sogar kostenlos inbegriffen!

Die Kosten eines reinen Feuerlöschertrainings (Praxis) ohne Theorie, belaufen sich auf 

89€/p.P. zzgl. MwSt.

Brandschutztraining im Sommer

Brandschutztraining mit Feuerwehrmännern

Essenziell für die Durchführung einer Feuerlöscherübung ist die Auswahl des Löschmittels.

  • Wasser:   Wir verwenden bei der Brandschutzausbildung ausschließlich flüssiggasbetriebene Brandsimulatoren. Es kommt Leitungswasser ohne umweltschädliche Zusätzen zum Einsatz.
  • Schaum:   Bei Übungen mit Schaum muss der Übungsort eine befestigte Oberfläche, mit einer Entwässerung in einen geeigneten Abscheider vorweisen. Nur unter Beachtung sparsamster Verwendung des Schaummittels darf die praktische Feuerlöscherübung abgehalten werden. Hinweis zum Schaumeinsatz -> Aus Umweltschutzgründen wird die Verwendung von Schaummitteln als äußerst kritisch angesehen! Sollten Sie Schaum bei der praktischen Feuerlöscherübung trotzdem wünschen, müssen Sie das mit der verantwortlichen Behörde, abklären und genehmigen lassen (beim der Oberen, bzw. Unteren Naturschutzbehörde, dem zuständigen Umweltamt). Weiter sind die Regelungen der europäischen Richtlinien über fluortensidhaltigen Schaummitteln PFAS (poly- und perfluorierte Alkysubstanzen) strengstens  einzuhalten. Eine Verwendung von Schaummitteln mit PFOA (Perfluoroctansäure) haltigen Verschäumungs Zusätzen ist generell verboten! Eingesetzte Schaummittel während des Feuerlöschertraining sind als „gefährlicher Abfall“ klassifiziert. Diese müssen ordnungsgemäß,  einer zertifizierten Entsorgungsstelle zugeführt werden.
  • Löschpulver:   Die praktische Feuerlöscherübung sollte nur bei trockenem Wetter abgehalten werden. Dabei kann unter Berücksichtigung der Windrichtung, auf befestigten Untergrund mit Löschpulver geübt werden. Das Löschpulver ist besenrein wieder aufzunehmen und analog dem Schaummittel der ordnungsgemäßen Entsorgung zu zuführen. Hinweis zum Löschpulvereinsatz -> Der Löschpulvereinsatz bei der Feuerlöscherübung kann von den örtlich zuständigen Behörden auch wieder kritisch angesehen, bzw. nicht geduldet sein! Begründet durch die Emissionen der „Pulverwolke“.
  • Kohlendioxid:   Eine Übung mit CO2 Löschern ist nicht praxisgerecht. Der Löscherfolg wird nur mangelhaft dargestellt. Wind- und Wettereinflüsse beeinflussen die Feuerlöscherübung. Das CO2 verhält sich im freien unter diesen Gegebenheiten anders als bei den vorgesehenen Einsatzbereichen in Innenräumen. Im Außenbereich kommen diese Löscher eigentlich nicht zum Einsatz.
Verbote beim Brandschutz-Training inhouse
  • Halon:   Halon als Löschmittel ist grundsätzlich verboten. Natürlich auch beim Brandschutztraining. Halone gehören zur Gruppe der FCKW, welche die Ozonschicht massiv schädigen.
  • Brandschutztraining inhouse mit Benzin- Dieselgemischen:   Wir distanzieren uns von Übungen dieser Art, weil sie im Grunde nur zu „Showzwecken“ durchgeführt werden. Es qualmt und stinkt halt mehr als ein Übungsfeuer in einem Brandsimulator.  Feuerlöscherübungen sind für die Laienanwendung gedacht. Brände dieser Art kommen in der Praxis eigentlich nicht vor

Aus oben genannten .Gründen führen wir das Brandschutztraining Inhouse grundsätzlich nur mit Leitungswasser durch. Auf Wunsch können wir jedoch hiervon abweichen wenn im Vorfeld die genannten Genehmigungen eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise zum Feuerlöschertraining

Oft wird der Wunsch an uns heran getragen, die vorhanden Feuerlöscher zum Feuerlöschertraining mit heran zu ziehen. Dies kann selbstverständlich umgesetzt werden. Vorausgesetzt es kommen nur geeignete und instand gehaltene Feuerlöscher zur Verwendung. Die Prüffristen der Feuerlöscher müssen eingehalten sein. Weitere Informationen kann der Fachbereich „AKTUELL FBFHB-025“ „Auswahl und Einsatz von Feuerlöscher bei Löschübungen“ geben.

Bei Vorführungen, wie zum Beispiel bei Fetteruptionen oder dem Zerknall von Spraydosen ist die Schutzausrüstung der Übungsteilnehmer anzupassen und zu ergänzen (mindestens Augenschutz).

Aus Sicherheitsgründen verzichten wir beim Umgang mit Feuerlöschern auf genannte Vorführungen.

Brandschutztraining Nürnberg / Brandschutztraining München

Brandschutztraining Bayern / Brandschutztraining Baden-Württemberg

Brandschutztraining und Brandschutzunterweisungen nach DGUV

DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer