Sind Brandschutzhelfer Pflicht?
Ja, wir wissen, die Brandschutzhelfer Pflicht ist nicht gerade das spannendste Thema der Welt…
Aber sie ist unglaublich wichtig. Und das aus gutem Grund. Egal, ob Sie eine kleine Arztpraxis, einen Handwerksbetrieb, einen Kindergarten oder eine Apotheke besitzen: Brandschutzhelfer sind Pflicht.
Die Berufsgenossenschaften haben die „Bürobetrieb“-Bemessungsgrundlage als Mindestanforderung festgelegt.
Aber wir empfehlen Ihnen dringend, sich umfassender zu schützen!
Auf unserer Website finden Sie alles was Sie wissen müssen, um die Brandschutzhelfer-Pflicht zu erfüllen – Ihre Mitarbeiter sowie Ihr Eigentum vor Feuergefahr zu schützen.
Also keine Panik. Wir werden Sie nicht mit endlosen Vorschriften langweilen. Sondern alle notwendigen Informationen hoffentlich leicht verständlich vermitteln.
Die Brandschutzhelfer-Pflicht ist von keiner bestimmten Betriebsgröße abhängig! So einfach ist das nicht…
Vor allem nicht davon, wie viele Personen man beschäftigt oder um welche Unternehmensform es sich überhaupt handelt!
Selbst ein ausschließlicher Bürobetrieb mit nur einem Angestellten (m/w/d) ist von der Brandschutzhelfer Pflicht betroffen.
Die Frage, ob ein Unternehmen Brandschutzhelfer benennen und schulen muss, lässt sich eindeutig beantworten:
Ja – die Pflicht zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich direkt aus dem Gesetz.
Wer sich fragt, was genau das Gesetz zur Brandschutzhelfer-Pflicht vorgibt, findet die Antwort in mehreren Vorschriften, insbesondere in der aktuellen ASR A2.2 (Stand: Februar 2024).
Diese Seite erklärt Ihnen die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und was Sie konkret beachten müssen.
Weiter! Noch nicht aufgeben!
Ab wann sind also Brandschutzhelfer Pflicht im Unternehmen?
Sobald ein Betrieb besteht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für den Brandschutz zu sorgen. Das bedeutet: Es muss mindestens ein geschulter Brandschutzhelfer vorhanden sein. Wie viele genau nötig sind, hängt von den Risiken des Unternehmens ab.
Warum das so ist? Sie wissen, wie man einen Brand eindämmt, eine Evakuierung organisiert und gefährliche Situationen meistert. Ohne sie könnte es im Notfall chaotisch werden.
Die Pflicht zu Brandschutzhelfern gilt für jedes Unternehmen – egal ob kleines Büro oder große Fabrik. Die Unversehrtheit der Mitarbeiter hat oberste Priorität.
Geben Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter gesamt ein. Der Rechner berechnet die Mindestanforderung.
Gesamtanzahl der Mitarbeiter:
Empfohlene Brandschutzhelfer: -
Lassen Sie sich nicht von der Betriebsgröße leiten!
Es ist nicht die Größe die zählt (wie immer im Leben 😉 ).
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu organisieren.
Konkret heißt es:
„Der Arbeitgeber hat diejenigen Personen zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.“
Zur Umsetzung dieser Pflicht gehört es, Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden.
📜 ASR A2.2 – Technische Regel für Arbeitsstätten
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Darin ist geregelt:
Wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind
Welche Ausbildung notwendig ist
Und seit 2024: in welchen Abständen eine Fortbildung erfolgen muss
In der aktuellen Version der Arbeitsstättenregel steht erstmals klar:
„Brandschutzhelfer sollen in Abständen von 2 bis 5 Jahren fortgebildet werden.“
Diese Formulierung hat klare Auswirkungen auf die Praxis:
Die einmalige Ausbildung reicht nicht mehr aus
Arbeitgeber müssen nun regelmäßige Auffrischungsschulungen einplanen
Die Frist (2 bis 5 Jahre) hängt von der Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Besonderheiten ab
Die DGUV Information 205-023 bietet ergänzende Hinweise zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Sie nennt keine konkreten Fortbildungsintervalle, sondern verweist auf betriebliche Einschätzungen.
Mit der Neuregelung der Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 gilt jedoch:
Für eine rechtskonforme Umsetzung im Betrieb ist die ASR maßgeblich – insbesondere bei Kontrollen durch Behörden oder im Haftungsfall.
Wenn man keinen Brandschutzhelfer hat, haftet der Unternehmer / die Unternehmerin für alle daraus erfolgten Schäden. Sowohl für die Sachschäden und sicher weitaus bedeutsamer, für die Peronenschäden.
Die Vorhandene Betriebshaftplicht oder die Feuerversicherung wird dann die Kosten zum Teil, oder sogar ganz unbezahlt lassen.
Das stellt im Verhältnis zu den Kosten einer Brandschutzhelfer Ausbildung, ein wirklich unverhältnismäßiges Risiko dar!
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (früher einfach Berufsgenossenschaft genannt), sowie die Versicherungen.
Ja, niemand kann gezwungen werden. Lesen Sie mehr zum Thema Brandschutzhelfer verweigern
Min 5% der anwesenden Beschäftigten (dabei sind Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheiten mit einzukalkulieren)
NEIN! Man kann Sie nicht dazu zwingen! Aber glauben Sie uns. Es ist ganz einfach und macht Spaß.
Lesen Sie hierzu die Brandschutzhelfer Aufgaben
Eine Anzahl von mindestens 5 % pro tatsächlich, körperlich vorhandener Angestellter. Es zählt nicht die Anzahl auf dem Papier!
Brandschutzhelfer haben ihre gesetzliche Grundlage in der geheimnisvollen Schriftrolle 205-023, dem Zauberbuch 205-001 und dem unsichtbaren Umhang ArbSchG §10.
Vollends zur Verwirrung trägt dann die Arbeitsstättenverordnung bei bei!!!
Vergesst die Capes – diese Gesetze sind die gesetzliche Brandschutzhelfer Grundlage! 🔥🦸♂️
Definitiv NEIN.
Brandschutzhelfer brauchen laut DGUV keine Weste.
Manchmal macht sie Sinn.
Meistens aber nicht, da man sie nicht immer bei sich tragen kann.
zum Beispiel Gruppenführer von Feuerwehren. Wir!
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