🧯 Sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Sind Brandschutzhelfer Pflicht? Welche Gesetze gibt es hierzu? Header Bild - KI generiert

⚖️ Szene 1 – Die Verhandlung über die Brandschutzhelfer-Pflicht beginnt

Comic: Strenger Richter blickt über den Brillenrand auf einen Angeklagten im Gerichtssaal. Szene zur Frage, ob Brandschutzhelfer Pflicht sind.

Angeklagter, Sie wussten also nicht, dass Brandschutzhelfer Pflicht sind?

Der Richter blickt streng über den Brillenrand.

Staatsanwalt blättert in der DGUV 205-023 – Brandschutzhelfer Pflicht vor Gericht

Der Staatsanwalt – ein scharfer Hund im Maßanzug – blättert genüsslich in der DGUV 205-023.

Comic: Ein eingeschüchterter Unternehmer sitzt kleinlaut auf der Anklagebank, im Hintergrund blickt ein strenger Richter vom Richtertisch. Szene zur Brandschutzhelfer-Pflicht.

Ein armer Unternehmer auf der Anklagebank nickt kleinlaut.


Euer Ehren, wir sind doch nur acht Leute. Ein Büro. Kein Chemiewerk!

Comic: Ein stehender Verteidiger hebt die Hand im Gerichtssaal, umgeben von schwebenden Gesetzestexten „DGUV 205-023“, „§ 10 ArbSchG“ und „ASR A2.2“. Humorvolle Szene zur Brandschutzhelfer Pflicht.

Sein Verteidiger hebt die Hand.


Mein Mandant handelte nicht fahrlässig – nur uninformiert. Zwischen DGUV, § 10 ArbSchG und ASR A2.2 verliert man schnell die Orientierung.

Comic: Ein Richter schlägt im Gerichtssaal eine Akte auf, Blätter fliegen leicht auf. Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagter beobachten die Szene. Humorvolle Illustration zur Brandschutzhelfer-Pflicht.

Richter:

 

Dann ordnen wir das – Abschnitt für Abschnitt

 

Er schlägt die Akte auf:

 


Urteilsbegründung – Teil 1.

💡 Gesetzliche Grundlage Brandschutzhelfer – § 10 Arbeitsschutzgesetz

Comic: Ein strenger Staatsanwalt steht hinter seinem Platz neben dem Richter und gestikuliert aktiv mit erhobenem Zeigefinger. Zuschauer und Presse verfolgen die Szene. Humorvolle Darstellung der Brandschutzhelfer-Pflicht.

Richter:

Erstens – die Rechtslage ist eindeutig.

Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss jeder Arbeitgeber Personen benennen,
die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.
Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße.

Staatsanwalt:

Also keine Ausrede: Sobald ein Mensch im Betrieb arbeitet, gilt die Brandschutzhelfer-Pflicht.

Der Verteidiger nickt.


Dann sprechen wir hier also von einer gesetzlichen Verpflichtung – keiner Empfehlung?

Richter: 

Ganz genau. Die Pflicht ist Teil des Arbeitsschutzes und rechtlich bindend.

👉 Mehr zur praktischen Umsetzung: Brandschutzhelfer-Kurs – Ablauf & Dauer

🧠 Brandschutzhelfer DGUV – praktische Auslegung der Pflicht

Comic: Der Verteidiger steht im Gerichtssaal und blättert in seinen Unterlagen, während Richter und Staatsanwalt im Hintergrund sitzen. Humorvolle Szene zur Brandschutzhelfer Pflicht.

Richter:

Zweitens – die DGUV Information 205-023 übersetzt das Gesetz in verständliche Praxis.

Sie beschreibt:

  • welche Inhalte die Schulung umfasst,

  • wie die Auswahl der Brandschutzhelfer erfolgt

  • und dass mindestens 5 % der Beschäftigten geschult sein müssen.

Staatsanwalt:

Damit regelt die DGUV, was das Arbeitsschutzgesetz vorgibt –
also die Praxis der Brandschutzhelfer-Pflicht.

Der Verteidiger blättert durch die Unterlagen:


Und wer diese 205-023 nicht kennt?

Richter:

Der wird sie spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung kennenlernen.

🔥 Brandschutzhelfer Schulung Pflicht – Keine einmalige Sache

Gesetzestext Brandschutzhelfer Pflicht - alle 2 bis 5 Jahre vorgeschrieben

Richter:

Drittens – Pflicht bedeutet auch: aktuell bleiben.

Die Technische Regel ASR A2.2 ‚Maßnahmen gegen Brände‘ konkretisiert seit 2024,
dass Brandschutzhelfer alle 2 bis 5 Jahre fortgebildet werden sollen.
Das hängt von Gefährdung, Betrieb und Personalwechsel ab.

Staatsanwalt:

Das ist keine lästige Vorschrift –
sondern gelebte Sicherheit, die im Brandfall entscheidet.

Der Verteidiger schmunzelt:


Dann beantrage ich – im Namen meines Mandanten – sofortige Schulung!

Richter:

Dem Antrag wird stattgegeben.

👥  Ab wann Brandschutzhelfer Pflicht sind – keine Ausnahmen im Betrieb

Comic: Vier Personen arbeiten konzentriert in einem kleinen Büro, während im Hintergrund unbemerkt leichter Rauch hinter einem Drucker aufsteigt. Humorvolle Darstellung der Brandschutzhelfer-Pflicht.

Richter:

Viertens – ab wann gilt die Pflicht?

 

Gerichtsdiener antwortet:

Immer

Ob Amt, Zahnarztpraxis, Kita oder Büro –
sobald Mitarbeiter beschäftigt sind, greift die Brandschutzhelfer-Pflicht.
Die Größe des Betriebs spielt keine Rolle.

Staatsanwalt:

Selbst kleine Betriebe brauchen mindestens einen geschulten Helfer.
Statistisch entstehen die meisten Brände durch Elektrogeräte – nicht durch Schweißarbeiten.

Der Verteidiger nickt:


Dann schützt Wissen mehr als Ausreden.

🧾 Dokumentationspflicht – Nachweis der Brandschutzhelfer

Comic: Ein Unternehmer sitzt in einer Werkhalle an seinem Tisch und schreibt mit einem übergroßen Kugelschreiber in ein Formular. Auf dem Tisch liegen Unterlagen und eine Kaffeetasse, im Hintergrund sind Maschinen zu sehen.

Richter:

Fünftens – was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht vorhanden.

Arbeitgeber müssen schriftlich festhalten,
wer als Brandschutzhelfer benannt und geschult wurde.
Das schützt bei Kontrollen, Audits oder Versicherungsfällen.

Der Verteidiger überreicht ein Formular:


Hier, Euer Ehren – mein Mandant hat’s bereits ausgefüllt,
mit einer Vorlage von Lehrgang-zum-Brandschutzhelfer.de.

Richter:

Dann ist die Pflicht erfüllt – und der Betrieb rechtssicher.

🏁 Urteil im Namen der Sicherheit

Comic: Ein Richter steht energisch hinter seinem Pult und schlägt mit voller Kraft den Richterhammer auf das Holz, während Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagter stramm stehen.

Der Richter legt die Brille ab.

Das Gericht erkennt:
Brandschutzhelfer sind Pflicht.

Aber nicht, um zu bestrafen –
sondern um Menschen zu schützen.
Wer seine Mitarbeitenden schult, schützt Leben, Gebäude und die Zukunft des Unternehmens.

Verteidiger:

Dann beantrage ich – im Sinne der Sicherheit – nach § 10 ArbSchG: einen Lehrgang

Der Hammer fällt.


Fall geschlossen. Alle wissen bescheid.

FAQ – Fragen zur Brandschutzhelfer Pflicht

Der Arbeitgeber haftet im Schadensfall persönlich (Auch bei einer GmbH!). Versicherung und Berufsgenossenschaft erkennen fehlende Unterweisungen als Pflichtverletzung an.

Ab dem ersten Mitarbeitenden. Es gibt keine Mindestgröße – die Pflicht gilt für alle Betriebe mit Beschäftigten.

Laut neuer Rechtsprechung aus 2024 – ASR A2.2 – alle zwei bis fünf Jahre. Abhängig von Risiko, Personalwechsel und Gefährdungsbeurteilung.

Nein. Brandschutzhelfer müssen im Betrieb selbst verfügbar sein – sie kennen die Abläufe, Wege und Menschen.

Ja. Eine schriftliche Bestellung und Schulungsnachweise sind Pflicht – sie sichern rechtlich ab.

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