Viele Verantwortliche suchen diese Frage nicht aus Neugier.
Sondern aus Unsicherheit.
„Müssen wir wirklich Brandschutzhelfer benennen?“
„Oder reicht es, wenn wir ‚irgendwie‘ Brandschutz machen?“
Gerade deswegen suchen Sie vermutlich gerade danach, ob Brandschutzhelfer wirklich Pflicht sind – oder?
Kurzantwort: Ja – in der Praxis ist es Teil der gesetzlich geforderten Notfallorganisation im Betrieb.
Die eigentliche Frage ist meist nicht ob, sondern wie viele, pro Schicht und für welche Risiken.
Warum die Frage nach der Pflicht so oft falsch beantwortet wird
Online liest man häufig zwei Extreme:
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„Ja, immer 5 %“ (klingt einfach, ist aber nur ein Richtwert)
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„Kommt drauf an“ (stimmt zwar, hilft aber niemandem)
Die Pflicht wird dadurch oft missverstanden.
Denn „Pflicht“ ist hier keine Beruhigung, sondern eine Funktionsanforderung:
Wenn es brennt, muss im Betrieb trotzdem etwas funktionieren – sofort.
Und zwar bevor externe Hilfe eintrifft.
Aus Einsatzsicht sieht man genau da die größten Lücken:
Nicht im Konzept.
Sondern in der gleichzeitig verfügbaren Handlungsfähigkeit.
Die wichtigste Prüffrage: Können sich alle Personen im Brandfall sofort selbst retten?
Wenn Sie nur eine Sache mitnehmen, dann diese:
Entscheidend ist nicht der Papier‑Richtwert.
Entscheidend ist Selbstrettung.
Frage: Können sich alle Personen im Gebäude im Brandfall selbstständig, ohne Anleitung und ohne Begleitung in Sicherheit bringen?
Wenn Sie diese Frage aus voller Überzeugung mit „Ja“ beantworten können:
Dann ist die Pflicht organisatorisch meist bereits sauber umgesetzt.
Wenn Sie zögern oder Einschränkungen nennen müssen:
Dann ist der Bedarf an benannten und ausgebildeten Brandschutzhelfern nicht nur formal, sondern konkret gegeben.
👉 Wenn Sie parallel die Anzahl sauber herleiten möchten:
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Wann Selbstrettung nicht vorausgesetzt werden kann
Selbstrettung ist nicht automatisch gegeben, wenn Fluchtwege existieren.
Selbstrettung hängt von Menschen ab.
Typische Gründe, warum Selbstrettung nicht zuverlässig funktioniert:
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schutzbefohlene / hilflose Personen (Kinder, Pflegebedürftige, Patienten)
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Mobilitäts- oder Orientierungseinschränkungen
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Besucher ohne Ortskenntnis
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unübersichtliche Gebäudestrukturen (mehrere Trakte, große Flächen, lange Wege)
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Zeitdruck & Stressreaktionen (Panik, Fehlentscheidungen, „ich hol noch schnell…“)
Aus Einsatzsicht ist genau dieser Punkt der größte Treiber für „mehr Helfer“
– weil dann gleichzeitig Begleitung/Personenbindung nötig wird.
Welche Rechtsgrundlagen stecken dahinter?
Hier die saubere Einordnung – ohne Paragrafenreiterei.
Arbeitsschutzgesetz: Notfallorganisation ist Arbeitgeberpflicht
Das Arbeitsschutzrecht verlangt, dass Arbeitgeber eine funktionierende Notfallorganisation sicherstellen.
Dazu gehört, dass geeignete Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung benannt werden.
Externe Quelle: § 10 ArbSchG – Einzelnorm
ASR A2.2: Technische Regel zur praktischen Umsetzung
Die ASR A2.2 konkretisiert für Arbeitsstätten, welche Maßnahmen gegen Brände organisatorisch erforderlich sind.
Dazu zählt auch die Betrachtung von Brandschutzhelfern als Teil der betrieblichen Organisation.
Externe Quelle: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
👉 Einordnung & Updates (intern): ASR A2.2 (neu) verständlich erklärt
DGUV Information 205‑023: Ausbildungsziele, Richtwerte, Praxislogik
Die DGUV Information 205‑023 beschreibt, was Brandschutzhelfer können müssen und wie die Ausbildung fachlich einzuordnen ist.
Sie nennt u. a. den bekannten Richtwert und die Faktoren, wann mehr erforderlich ist.
Externe Quelle: DGUV Information 205‑023 (PDF)
Was „Brandschutzhelfer‑Pflicht“ im Betrieb praktisch bedeutet
Pflicht heißt in der Umsetzung nicht „ein Zertifikat abheften“.
Pflicht heißt: Es funktioniert im Ereignis.
Das bedeutet in der Praxis:
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Benennung: Zuständigkeiten sind klar, intern bekannt und dokumentiert.
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Ausbildung + Übung: Brandschutzhelfer können ohne Selbstgefährdung handeln.
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Schichtfähigkeit: Die Funktion ist pro Schicht abgedeckt – nicht nur „insgesamt“.
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Regelmäßige Aktualisierung: Wissen und Handgriffe bleiben abrufbar.
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Unterweisung aller Beschäftigten: Selbstrettung wird nicht nur erwartet, sondern geübt/verstanden.
👉 Für die Dokumentation der Benennung (intern, prüffähig):
Benennung zum Brandschutzhelfer – Muster/Vorlage Word
👉 Für das, was Helfer im Ernstfall konkret tun (intern, ohne Mythen):
Brandschutzhelfer‑Aufgaben
Warum „genug Helfer“ mehr ist als eine Quote
Viele rechnen die Pflicht klein.
Und wundern sich später, warum sie im Brandfall trotzdem „zu wenige“ sind.
Denn im Ereignis gibt es gleichzeitig mehrere notwendige Funktionen:
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Warnen & Selbstrettung auslösen
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Türen schließen / Rauch begrenzen (sofort, parallel, ohne Risiko)
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Entstehungsbrand früh stoppen (wenn sicher möglich)
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Einsatzkräfte einweisen (Information spart Minuten)
Sobald Helfer für Begleitung/Personenbindung gebraucht werden, fehlen sie gleichzeitig für diese Parallel‑Aufgaben.
Das ist keine Theorie.
Das ist Einsatzlogik.
FAQ: Sind Brandschutzhelfer Pflicht?
Ja. Sobald Beschäftigte im Betrieb arbeiten, muss die Notfallorganisation funktionieren – unabhängig von der Betriebsgröße.
Nein. 5 % ist ein Mindest‑Richtwert und wirkt nur, wenn diese Zahl pro Schicht anwesend und tatsächlich handlungsfähig ist.
Das ist dringend zu empfehlen. Nur so sind Zuständigkeiten prüffähig dokumentiert und im Betrieb eindeutig geregelt.
Wenn Selbstrettung nicht sicher ist. Dann bindet Begleitung/Unterstützung Personal – und parallel müssen Rauchbegrenzung und Erstmaßnahmen trotzdem funktionieren.
In der Regel nein. Die organisatorische Gesamtverantwortung liegt beim Arbeitgeber; Brandschutzhelfer handeln nach Ausbildung und Unterweisung.
👉 Vertiefung (intern): Haftung im Brandschutz
Fazit: Pflicht ist nicht „Papier“, sondern Funktion
Brandschutzhelfer sind gesetzlich gesehen Teil der Notfallorganisation im Betrieb.
Die Pflicht entscheidet sich nicht an einer Zahl, sondern daran, ob Selbstrettung und Parallel‑Maßnahmen im Ereignis wirklich funktionieren.
Wenn Sie merken, dass Sie bei der Selbstrettung zögern würden:
Dann ist die Frage nicht mehr „ob Pflicht“.
Dann ist nur noch offen, wie Sie sie betrieblich richtig umsetzen.

