Sind Brandschutzhelfer Pflicht?
Ja, wir wissen, die Brandschutzhelfer Pflicht ist nicht gerade das spannendste Thema der Welt…

Aber sie ist unglaublich wichtig. Und das aus gutem Grund. Egal, ob Sie eine kleine Arztpraxis, einen Handwerksbetrieb, einen Kindergarten oder eine Apotheke besitzen: Brandschutzhelfer sind Pflicht.
Die Berufsgenossenschaften haben die „Bürobetrieb“-Bemessungsgrundlage als Mindestanforderung festgelegt.
Aber wir empfehlen Ihnen dringend, sich umfassender zu schützen!
Auf unserer Website finden Sie alles was Sie wissen müssen, um die Brandschutzhelfer-Pflicht zu erfüllen – Ihre Mitarbeiter sowie Ihr Eigentum vor Feuergefahr zu schützen.
Also keine Panik. Wir werden Sie nicht mit endlosen Vorschriften langweilen. Sondern alle notwendigen Informationen hoffentlich leicht verständlich vermitteln.
Die Brandschutzhelfer-Pflicht ist von keiner bestimmten Betriebsgröße abhängig! So einfach ist das nicht…
Vor allem nicht davon, wie viele Personen man beschäftigt oder um welche Unternehmensform es sich überhaupt handelt!
Selbst ein ausschließlicher Bürobetrieb mit nur einem Angestellten (m/w/d) ist von der Brandschutzhelfer Pflicht betroffen. Es werden Brandschutzschulungen benötigt.
Alle Arbeitgeber sind unter anderem nach ASR 2.2 Abs. 7.3 (Seite 15) verpflichtet, Personen zu benennen die als Brandschutzhelfer ausgebildet sind.
Auch das Arbeitsschutzgesetz regelt dies unmissverständlich im § 10.
Und bei der ASR 2.2 dreht es sich um Vorschriften, welche die Wenigsten kennen… Die meisten Betriebe werden von ihrem Brandschutzbeauftragten oder der Berufsgenossenschaft auf Ihre Pflicht hingewiesen. Nur leider schützt Unwissenheit auch in diesem Fall nicht vor Strafe.
Na, haben Sie schon genug von der Brandschutzhelfer-Pflicht gehört?
Kurz durchatmen: wir auch! Aber es hilft, das Ganze nochmal mit etwas Humor zu betrachten:
Also, liebe Leute, stellen Sie sich vor: Sie gehen morgens in Ihre Arbeit und Ihr Chef teilt Ihnen mit, dass Sie jetzt Brandschutzhelfer sein müssen.
Sie denken sich: „Okay, cool, ich darf endlich ein Cape und eine Brandschutzhelfer Weste tragen und meine Superkräfte nutzen!“
Aber nein, Sie müssen nur lernen, wie man einen Feuerlöscher benutzt. Und das ist noch nicht alles. Sie müssen auch lernen, wie man im Ernstfall cool handelt.
Jedoch das Gute daran ist, dass Sie nun immer eine Entschuldigung haben, um den Feuerlöscher herumzutragen und damit vor Ihren Kollegen zu prahlen 😉
Brandschutzhelfer Pflicht im Unternehmen
Weiter! Noch nicht aufgeben!
Ab wann sind also Brandschutzhelfer Pflicht im Unternehmen?
Sobald ein Betrieb besteht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für den Brandschutz zu sorgen. Das bedeutet: Es muss mindestens ein geschulter Brandschutzhelfer vorhanden sein. Wie viele genau nötig sind, hängt von den Risiken des Unternehmens ab.
Warum das so ist? Sie wissen, wie man einen Brand eindämmt, eine Evakuierung organisiert und gefährliche Situationen meistert. Ohne sie könnte es im Notfall chaotisch werden.
Die Pflicht zu Brandschutzhelfern gilt für jedes Unternehmen – egal ob kleines Büro oder große Fabrik. Die Unversehrtheit der Mitarbeiter hat oberste Priorität.
Anzahl Brandschutzhelfer berechnen
Geben Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter gesamt ein. Der Rechner berechnet die Mindestanforderung.
Gesamtanzahl der Mitarbeiter:
Empfohlene Brandschutzhelfer: -
Lassen Sie sich nicht von der Betriebsgröße leiten!
Es ist nicht die Größe die zählt (wie immer im Leben 😉 ).
Brandschutzhelfer gesetzliche Grundlage
- Arbeitsschutz Gesetz (ArbSchG):
§10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV):
DGUV 205 – 023
DGUV 205 – 001
- Gesetz zu Technische Regeln für Arbeitsstätten:
ASR A2.2 Abschnitt 7.3
Darauf sind viele Betriebsveranwortliche nicht vorbereitet. Weil die Meisten der Ansicht sind, Brandschutzhelfer Gesetze gelten nur für große Firmen, mit vielen Mitarbeitern…
Versicherungen und Gesetzgeber werden gezielt Nachforschen wenn es passiert ist.
Grundsätzlich gilt wie immer: „wo kein Kläger, da kein Richter“. Klar, solange alles gut geht interessiert es niemanden, ob Sie der Brandschutzhelfer Pflicht nachkommen. Doch wehe dem, es passiert doch mal was. Dann rollt die große Maschinerie los. In unserem Einsatzalltag als Berufsfeuerwehrmänner sehen wir das mit schöner Regelmäßigkeit.
Natürlich möchte Ihr Versicherer, so rührig er sich auch immer um Sie gekümmert hat, im Schadenfall so wenig wie möglich bezahlen. Am besten sogar überhaupt nichts. Also lässt er sich alle umgesetzten Gesetze von Ihnen präsentieren. Versicherungen wissen ganz genau wie wenige Chefs der Brandschutzhelfer Pflicht nachkommen.
Oder warum glauben Sie, von Ihrem Versicherungsvertreter nicht aufgelistet zu bekommen was alles benötigt wird…
Dabei ist ein Lehrgang gar nicht so teuer wie vielfach angekommen. Im Zweifel sogar erheblich günstiger als nicht erstattete Kosten durch Ausfall Ihrer Brandversicherung, weil die gesetzliche Vorgabe für Brandschutzhelfer nicht erfüllt war!
Somit ist die Frage „wer benötigt Brandschutzhelfer?” in den Brandschutzhelfer Gesetzen beantwortet: Nach ASR A2.2 Abs. 7.3, schon ab einer*m Angestellten (m/w/d)
Wer braucht Brandschutzhelfer
Die Pflicht beginnt schon ab einem Arbeiter. Fälschlicherweise wird dies erst bei fünf angenommen.
Öffentlich zugänglich bedeutet, dass jemand Ihr Betriebsgelände ungehindert betreten kann. Selbst wenn nur der Firmenparkplatz ungehindert von Fußgängern betreten werden kann ist er öffentlich. Es müsste also z.B. ein nicht zu überwindender Zaun das gesamte Gelände umspannen, durch den man nur über eine abschließbare Türe zutritt bekommt.
Betriebsfremde befinden sich immer auf Ihrem Gelände. Schon der Postbote oder der Paketbote gilt als Publikumsverkehr. Nicht nur Kunden, Interessenten oder Patienten.
Wenn auch nur eine der oben gestellten Fragen mit Ja beantwortet wird, sind Brandschutzhelfer Pflicht im Unternehmen! Und die gesetzliche Grundlage ist erfüllt.
Oftmals wissen das auf telefonische Nachfrage nicht einmal Sachbearbeiter von Versicherungen oder Berufsgenossenschaften. Selbst hier herrscht noch der Irrglaube, dass man Brandschutzhelfer erst ab einer bestimmten Anzahl benötigt.
Brandschutzhelfer Plicht / FAQ
Wenn man keinen Brandschutzhelfer hat, haftet der Unternehmer / die Unternehmerin für alle daraus erfolgten Schäden. Sowohl für die Sachschäden und sicher weitaus bedeutsamer, für die Peronenschäden.
Die Vorhandene Betriebshaftplicht oder die Feuerversicherung wird dann die Kosten zum Teil, oder sogar ganz unbezahlt lassen.
Das stellt im Verhältnis zu den Kosten einer Brandschutzhelfer Ausbildung, ein wirklich unverhältnismäßiges Risiko dar!
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (früher einfach Berufsgenossenschaft genannt), sowie die Versicherungen.
Ja, niemand kann gezwungen werden. Lesen Sie mehr zum Thema Brandschutzhelfer verweigern
Gemäß Berufsgenossenschaft alle 3-5 Jahre
Min 5% der anwesenden Beschäftigten (dabei sind Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheiten mit einzukalkulieren)
NEIN! Man kann Sie nicht dazu zwingen! Aber glauben Sie uns. Es ist ganz einfach und macht Spaß.
Lesen Sie hierzu die Brandschutzhelfer Aufgaben
Eine Anzahl von mindestens 5 % pro tatsächlich, körperlich vorhandener Angestellter. Es zählt nicht die Anzahl auf dem Papier!
Brandschutzhelfer haben ihre gesetzliche Grundlage in der geheimnisvollen Schriftrolle 205-023, dem Zauberbuch 205-001 und dem unsichtbaren Umhang ArbSchG §10.
Vollends zur Verwirrung trägt dann die Kryptische A S R 2.2 bei!!!
Vergesst die Capes – diese Gesetze sind die gesetzliche Brandschutzhelfer Grundlage! 🔥🦸♂️
Definitiv NEIN.
Brandschutzhelfer brauchen laut DGUV keine Weste.
Manchmal macht sie Sinn.
Meistens aber nicht, da man sie nicht immer bei sich tragen kann.
zum Beispiel Gruppenführer von Feuerwehren. Wir!
