Brandschutzhelfer Pflicht

Sind Brandschutzhelfer im Unternehmen Pflicht?
Ja. Brandschutzhelfer sind im Unternehmen Pflicht.

Sobald Beschäftigte im Betrieb tätig sind, besteht die Pflicht, geeignete Personen für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG).

Eine feste Mitarbeiterzahl, ab der die Pflicht beginnt, gibt es nicht. Im Betrieb müssen geeignete Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung vorhanden sein.

Ab wann sind Brandschutzhelfer im Unternehmen erforderlich?

Brandschutzhelfer sind nicht erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl erforderlich.
Eine feste Grenze – zum Beispiel „ab 5, 10 oder 20 Personen“ – gibt es nicht.

Die häufig gestellte Frage „ab wie vielen Mitarbeitern?“ führt deshalb in die falsche Richtung.
Sie unterstellt, dass sich die Pflicht an einer festen Personenzahl orientiert.

Tatsächlich gibt es im Arbeitsschutz keine solche Schwelle.
Eine konkrete Mindestanzahl von Beschäftigten, ab der Brandschutzhelfer erforderlich sind, ist nicht festgelegt.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Das Arbeitsschutzrecht verlangt, dass Arbeitgeber eine funktionierende Notfallorganisation sicherstellen.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz § 10 ArbSchG – Einzelnorm:

Eine feste Mitarbeiterzahl ist dafür nicht festgelegt.

👉🏼 Mehr zur fachlichen Einordnung und praktischen Umsetzung finden Sie in unserer Seite zur DGUV Information 205-023

👉🏼 Wie viele Brandschutzhelfer man braucht finden Sie in unserer Seite zur Brandschutzhelfer Anzahl im Unternehmen