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Brandschutz Zentrale

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Brandschutz Zentrale:

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Wir kĂŒmmern uns um Alles

Zertifikate nach §10 ArbSchG

all inclusive Preise

1 – 5 Personen*

499€

pauschal

zzgl. MwSt.

ab 6 Personen*

89€/p.P.

zzgl. MwSt.

ab 15 Personen*

59€/p.P.

zzgl. MwSt.

*Preise all inclusive: Praktische Übung am Fire-Trainer / Zertifikate nach ArbSchG §10 / Inhouse Seminare mit BerufsfeuerwehrmĂ€nnern / Bereitstellung der Feuerlöscher

  • Online Buchungen bei der Brandschutz Zentrale bis 250km um NĂŒrnberg möglich
  • Ab 100km Anfahrt eventuell mit Fahrtkostenpauschale – Je nach Auftragsvolumen
DGUV 205-023 Brandschutzhelfer

Die Rolle der Brandschutzhelfer in der Brandschutz Zentrale gemĂ€ĂŸ Arbeitsschutzgesetz §10

Im Herzen der Brandschutz Zentrale nennt der Gesetzgeber die Bedeutung der Sicherheitsvorschriften nach Arbeitsschutzgesetz §10 und DGUV 205-001. Ihre Expertise ist essenziell, um das hohe Niveau der Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz zu gewÀhrleisten und zu verbessern.

  • Engagierte Brandschutzhelfer: Unabdingbar fĂŒr den vorbeugenden Brandschutz

Als fundamentale Pfeiler des Brandschutzes sind die Aufgaben der ausgebildeten Brandschutzhelfer unverzichtbar fĂŒr die Wahrung der Sicherheit. Ihre prĂ€ventive Arbeit und schnelle ReaktionsfĂ€higkeit im Brandfall sind KernstĂŒcke der Strategie unserer Brandschutz-Zentrale.

  • Brandschutz Zentrale in der Arbeitsplatzsicherheit

Die Brandschutzzentrale implementiert die Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes §10 konsequent. Sie verlÀsst sich dabei auf das Engagement und die Fachkompetenz ihrer Brandschutzhelfer, um ein Umfeld zu schaffen, in dem Sicherheit an erster Stelle steht.

  • Verantwortungsbewusster Brandschutz durch Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer nehmen ihre Verantwortung ernst und setzen sich fĂŒr eine Kultur der Sicherheit ein, die ĂŒber den gesetzlichen Rahmen einer Brandschutzschulung hinaus geht. Die Brandschutzzentrale fördert proaktiv die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen, um das Bewusstsein fĂŒr Gefahren am Arbeitsplatz zu schĂ€rfen.

Zusammenfassung: Brandschutzzentrale und Brandschutzhelfer als SĂ€ulen der Sicherheit

Die enge Zusammenarbeit zwischen der Brandschutz-Zentrale und ihren Brandschutzhelfern, z.B. in Baden-WĂŒrttemberg spiegelt die Verpflichtung gegenĂŒber dem Arbeitsschutz Gesetz §10 wider. Gemeinsam sorgen sie fĂŒr eine sichere Umgebung und demonstrieren tĂ€glich, dass das Wohl der Mitarbeiter an vorderster Stelle steht

Die Brandschutzzentrale und ihre Brandschutz Helfer sind verlĂ€ssliche Partner im Sinne des ArbSchG §10. Durch die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften schaffen sie nicht nur eine sichere Arbeitsumgebung, sondern setzen sich auch fĂŒr das Wohlbefinden und den Schutz aller Mitarbeiter ein.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Ausbildung von Brandschutzhelfern gemĂ€ĂŸ den Vorschriften des ArbSchG §10 nur durch autorisierte Stellen erfolgen darf.  Wer Brandschutzhelfer ausbildet, spielt somit eine entscheidende Rolle im gesamten Sicherheitskonzept. Willkommen an einem Arbeitsplatz, an dem Arbeitsschutz nicht nur eine Verpflichtung, sondern oberste PrioritĂ€t ist.

Wie lÀuft ein Kurs ab

2 Stunden Theorie

Die Schulung umfasst unter anderem die grundlegenden Aspekte des betrieblichen Brandschutzes und der Evakuierung. Es wird auch ĂŒber die Risiken von Rauch informiert und das angemessene Verhalten im Falle eines Brandes wird vermittelt.

1 Stunde Praxis

Das Brandschutzhelfer-Seminar schließt mit einer obligatorischen praktischen Übung an einem Fire-Trainer ab. Jeder hat ausreichend Gelegenheit, sich mit dem korrekten Umgang von Feuerlöschern vertraut zu machen. Diese Übung gilt als der Zentrale Bestandteil der Schulung.

Bei weiteren Fragen nehmen Sie einfach direkten Kontakt zu uns auf. Am einfachsten jederzeit telefonisch!

FAQ

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Brandschutz Telefon

  • Herr Schmidt: 0179/5408131
  • Herr Till: 0160/4911133

Ein Ersthelfer bietet Erste Hilfe bei Verletzungen und gesundheitlichen Problemen, wÀhrend ein Brandschutzhelfer auf FeuerbekÀmpfung und Evakuierung im Brandfall spezialisiert ist. Beide Rollen zielen darauf ab, die Erste-Hilfe in NotfÀllen zu gewÀhrleisten, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Alles zum Thema hier: Brandschutzhelfer Ausbilder

Eine Arztpraxis wird beim Thema Brandschutz behandelt wie jede gewöhnliche Firma. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Brandschutzhelfern und einer Brandschutzordnung Teil A. Diese Maßnahmen sind notwendig, um im Falle eines Brandes schnell und effizient reagieren zu können, um das Leben von Patienten und Mitarbeitern zu schĂŒtzen sowie SachschĂ€den zu minimieren. Ein gut durchdachtes Brandschutzkonzept beinhaltet die Installation von Rauchmeldern, Feuerlöschern und anderen BrandbekĂ€mpfungsgerĂ€ten sowie die Schulung des Personals in Brandschutzmaßnahmen und Evakuierungsprozeduren.

Brandschutz in PraxisrĂ€umen, einschließlich Zahnarztpraxen, KrankenhĂ€usern, usw. ist von großer Bedeutung, da auch diese RĂ€umlichkeiten gesetzlichen Brandschutzvorschriften entsprechen mĂŒssen. Ähnlich wie bei anderen Unternehmen ist es unter anderem erforderlich, Brandschutzhelfer zu benennen und eine Brandschutzordnung Teil A vorzuhalten.