Brandschutzbelehrung
Die Brandschutzbelehrung gibt es eigentlich nicht. Der Begriff wird meist im Sinne einer Brandschutzunterweisung gebraucht.
Unter einer Belehrung versteht man die Information zu einer Sachlage. Im Zusammenhang mit der Brandschutzbelehrung besteht hierin die Pflicht nach DGUV 205-023 Brandschutzhelfer auszubilden!
Zum Beispiel muss die Polizei einen Beschuldigten belehren. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wird er seiner Rechte belehrt:
- Er muss den Tatvorwurf kennen
- Kann ein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehmen
- Hat Anspruch auf einen Rechtsbeistand
- Weiter kann er eigene BeweisantrÀge stellen
Eine Brandschutzbelehrung hat zum GlĂŒck nichts mit der Polizei zu tun.
Wie beschrieben sieht die Brandschutzverordnung eine Laien-Hilfe von Personen vor.
Deren Aufgabe es ist, im Brandfall tĂ€tig werden können. Sie sollen dabei die sichere Evakuierung unterstĂŒtzen. Sowie einfache MaĂnahmen einleiten, welche den Entstehungs-Brand eindĂ€mmen.

Brandschutzbelehrung mit der Feuerwehr
In der Brandschutzbelehrung sollen Laien ertĂŒchtig werden. Man möchte hierbei niemanden zum Feuerwehrmann ausbilden.
Vielmehr soll ein Bewusstsein zum Thema Brandschutz geschaffen werden. In dem Sinne, den Menschen einfache Möglichkeiten an die Hand zu geben. Damit ist vor allem auch gemeint, Selbstvertrauen im Umgang mit Feuerlöschern zu schaffen. Auch ganz ohne Vorkenntnisse kann eigentlich jede- und jeder VolljÀhrige bei der Belehrung im Brandschutz mitmachen.
Wir wĂŒrden uns sehr freuen, Sie dabei unterstĂŒtzen zu dĂŒrfen.
Vertrauen Sie auf das Fachwissen unserer BerufsfeuerwehrmĂ€nner! Somit haben schon viele zufriedene Teilnehmer von uns eine Brandschutzbelehrung erhalten. Wir kommen zu Ihnen und fĂŒhren den Kurs unkompliziert, sowie unterhaltsam durch. In nur zirka 3 Stunden vor Ort.

FAQ
Ja. Aber die Brandschutzbelehrung gibt es als rechtliche Bezeichnung nicht.
Gemeint ist immer die Brandschutzunterweisung oder Brandschutzhelfer Ausbildung in Bayern oder Baden-WĂŒrttemberg.
Ja, die gibt es. Sie sieht so aus: Brandschutzordnung
Alles Wissenswerte ĂŒber Brandschutz und die Brandschutzbelehrung erhalten Sie hier:
Gratis Download der offiziellen DGUV-Unterlagen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (frĂŒher Berufsgenossenschaft) oder die örtlichen Baubehörden.
In Betrieben ist voll und ganz der Unternehmer verantwortlich! Dies regelt die DGUV 205-001
